Pflegehilfsmittel

Unsere Pflegekasse stellt im häuslichen Bereich Pflegehilfsmittel, die generell nach ihrer Konstruktion, Ausstattung, Funktion und Zweckbestimmung die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen (für Hilfsmittel wegen Krankheit oder Behinderung können die Krankenversicherung – auch in vollstationären Einrichtungen – oder andere Leistungsträger zuständig sein). Dazu zählen zum Beispiel Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Waschsysteme, Produkte zur Hygiene im Bett, Notrufsysteme oder Lagerungsrollen.

Bei Pflegehilfsmitteln, die nicht leihweise überlassen werden, leisten Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, höchstens jedoch 40 Euro je Mittel. Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Wie in der Krankenversicherung gibt es Regelungen zur Vermeidung von Härten. Befreit von der Zahlung des die Belastungsgrenze überschreitenden Betrags sind Versicherte, die die für sie geltende Belastungsgrenze in der Krankenversicherung erreicht haben bzw. sie durch die oben genannten Zuzahlungen erreichen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Aufwendungen für solche Hilfsmittel (z. B. saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel) werden monatlich in Höhe von bis zu 40 Euro übernommen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist unter technischen Pflegehilfsmitteln zu verstehen?

Zu den technischen Pflegehilftsmitteln zählen zum Beispiel ein Pflegebett, Pflegebett-Tische, Sitzhilfen, Lagerungshilfen oder auch ein Hausnotrufsystem.

Was sind Verbrauchshilfsmittel?

Neben den technischen Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel Pflegebetten gibt es die sogenannten Verbrauchshilfsmittel. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Fingerlinge für die private Pflegeperson, Mundschutz, Schutzschürzen, saugfähige Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und für Flächen oder Einmallätzchen.

Muss ich die Kosten selbst tragen?

Für einen Anteil der Kosten für technische Pflegehilfsmittel muss die pflegebedürftige Person selbst aufkommen. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent, jedoch maximal 25 Euro. Das heißt: Sollten größere technische Pflegehilfsmittel anzuschaffen sein, erhalten Sie diese oft über ein Leihsystem, sodass eine weitere Zuzahlung entfällt.

Gibt es eine Beratung für die Beantragung oder Kostenübernahme bei Pflegehilfsmitteln?

Ja. Die bundesweiten meist wohnortnahen Pflegestützpunkte stehen Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite. Pflegebedürftige und deren Angehörige können dort all ihre Fragen rund um die Pflege und die nötige Hilfsmittelversorgung stellen.

Unser Tipp: Die Verbraucherzentrale informiert Sie in einem kompakten Überblick über Hilfsmittel, Anspruch, Antrag und Kosten.

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