Audi BKK ePA – die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Herzstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ihr Ziel: Eine stärker vernetzte, qualitativ optimierte und zugleich kosteneffizientere Gesundheitsversorgung zu schaffen.

Mit Ihrer Audi BKK ePA sind Ihre Gesundheitsdaten (z. B. medizinische Befunde) digital und sicher an einem Ort gespeichert. Es handelt sich also um eine geschützte Plattform, über die Informationen zur Behandlungshistorie für die künftige Gesundheitsversorgung ortsunabhängig nutzbar sind. Konkret stehen die Inhalte der persönlichen Audi BKK ePA den Versicherten jeweils selbst sowie standardmäßig auch den eigenen aktuellen Behandelnden für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.

Welchen Mehrwert bietet die ePA für mich?

  • Persönlicher digitaler Safe statt Aktenordner: Mit der ePA sind die Tage des Hin- und Herschleppens von Papier-Dokumenten zur eigenen Behandlungshistorie durch Sie als Versicherte gezählt.
  • Immer griffbereit: Zeit- und ortsunabhängig sind Ihre Gesundheitsdaten an einem Ort gespeichert – für Sie dauerhaft griffbereit über die Audi BKK ePA-App, für Behandelnde nach den standardmäßigen Zugriffsregelungen bzw. bei Anpassung nach Ihren individuellen Präferenzen. Dies erleichtert zum Beispiel einen Arztwechsel und ermöglicht künftig auch die Berücksichtigung relevanter Informationen in akuten medizinischen Notfällen.
  • Optimierte übergreifend vernetzte Versorgung: Die Kenntnis über Ihre Versorgung endete bisher häufig an der Türschwelle einer behandelnden Einrichtung. Mit der ePA erhalten Behandelnde einen Überblick über Tätigkeiten und Erkenntnisse von Mitbehandelnden. Das erleichtert im Behandlungsfall beispielsweise die Anamnese und erspart Ihnen unnötige, ressourcenintensive Doppeluntersuchungen.
  • Sie haben die Kontrolle: Über das Berechtigungsmanagement können Sie nach Ihren Präferenzen entscheiden, wer Ihre Daten wie lange in der ePA einsehen darf. Die standardmäßigen, patientenorientierten Zugriffs- und Befüllregelungen sind durch Sie flexibel konfigurierbar. Getreu dem Motto: „Alles kann, nichts muss“.

Wissenswertes zur ePA

Welche Inhalte können in meiner ePA gespeichert werden?

Die möglichen Inhalte Ihrer aktuellen ePA lassen sich grob in vier Kategorien einteilen:

  • Von Behandelnden (z. B. Hausärztin, Facharzt) eingestellte Daten, z. B. Befundberichte oder Arztbriefe
  • Von Ihnen selbst eingestellte Daten, z. B. Dokumente zu Behandlungen aus der Zeit vor Einführung der „ePA für alle“
  • Von Ihrer Audi BKK eingestellte Daten über in Anspruch genommene Leistungen
  • Elektronische Medikationsliste, die automatisch auf Basis der über das E-Rezept digital vorliegenden Verordnungs- und Abgabedaten erstellt und laufend aktualisiert wird

Die elektronische Medikationsliste bildet den ersten umgesetzten Anwendungsfall der ePA. Sogenannte Anwendungsfälle der ePA sind gesetzlich definierte Prozesse zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung, die in ePA-Komponenten mit strukturierten, ggf. automatisiert bereitgestellten Daten münden.

Die ePA wird künftig weiter ausgebaut. Bereits geplant ist u. a. eine Erweiterung der Medikationsliste um relevante Daten für eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit seitens der Behandelnden für eine Neuverordnung.

Wer kann unter welchen Bedingungen meine ePA einsehen?

Grundsätzlich gilt bei der ePA eine standardmäßige Zugriffsberechtigung für Leistungserbringende von 90 Tagen, beginnend ab dem Zeitpunkt des Einlesens der Gesundheitskarte während des Patientenkontakts. Bei Apotheken sind es drei Tage. 

Ansonsten kann niemand außer Ihnen und ggf. diejenigen, die Sie dazu aktiv berechtigt haben, Ihre ePA einsehen. Weder der Anbieter (Audi BKK) noch der Betreiber (Bitmarck Vertriebs- und Projekt GmbH) haben Zugriff auf die Inhalte.

Die Zugriffsberechtigungen können Sie individuell für einzelne Leistungserbringende nach Ihren Präferenzen anpassen. Wünschen Sie beispielsweise, dass Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt dauerhaft Ihre ePA einsehen kann oder andere Behandelnde nur für einen kürzeren Zeitraum als 90 Tage, können Sie dies in Ihrer Audi BKK ePA-App hinterlegen und dort jederzeit ändern.

Die Funktionen der Audi BKK ePA-App im Überblick

Smartphone mit Screenshot der Audi BKK ePA App

Meine Gesundheit ganz in meiner Hand!

Mit der Audi BKK ePA-App können Sie selbstbestimmt per Smartphone Ihre ePA verwalten und automatisch von zusätzlichen Funktionen profitieren, die laufend weiterentwickelt werden. Beispielsweise folgende Funktionen stehen bereits jetzt für Sie bereit: 

  • Zugriffe tagesaktuell steuern: Schnell, bequem und digital – die ePA-App erleichtert Ihren Alltag. Mit nur wenigen Klicks können Sie die standardmäßigen Zugriff- und Befüllregelungen nach Ihren individuellen Präferenzen anpassen.
  • Der Manager für Ihre Gesundheit: Auch Ihr persönliches Gesundheitsmanagement wird durch die ePA-App deutlich vereinfacht. Sie haben alle relevanten Daten zu Ihrer Gesundheitsversorgung jederzeit griffbereit.
  • Noch mehr Transparenz für Sie: Sie möchten einen Überblick über Ihre in Anspruch genommenen Leistungen erhalten? Dann finden Sie diesen in der Leistungsauskunft in Ihrer ePA-App und Sie bekommen außerdem alle wichtigen Informationen zum Thema angezeigt.
  • Vertretungen einrichten: Auch ohne ePA-App besitzen gesetzlich Versicherte, sofern nicht widersprochen wurde, eine ePA – auch Ihre Kinder und Eltern. Über Ihre ePA-App können Sie die ePA anderer Personen mit deren Einverständnis verwalten, stellvertretend Daten einsehen und Berechtigungen anpassen. Richten Sie bei Bedarf gerne gemeinsam eine Vertretung ein.
  • E-Rezept per App: Das E-Rezept direkt in Ihrer ePA-App einlösen und aktuelle sowie vergangene Rezepte einsehen.

Mein Weg zur Audi BKK ePA-App in 3 Schritten

  1. Audi BKK ePA-App herunterladen
    Laden Sie sich die Audi BKK ePA-App herunter und richten Sie sich ein Benutzerkonto ein – falls Sie noch keines haben.
    Laden im Apple App Store 
    Laden im Google Play Store
     
  2. GesundheitsID erstellen
    Legen Sie in wenigen Schritten eine GesundheitsID an. Für weitere Informationen zur GesundheitsID bitte hier entlang.
     
  3. Loslegen 
    Genießen Sie die Vorteile Ihrer ePA der Audi BKK!
Frau sitzt auf dem Sofa und schaut auf ihr Smartphone

Zum App-Download: Jetzt starten und unverbindlich ausprobieren!

 

 

Vier ePA-Mythen – für Sie geklärt

Die ePA für alle ist verpflichtend.  
FALSCH! Die Einrichtung und Nutzung der ePA für alle ist freiwillig. Für die Systematik für die Aktenanlage, den Aktenzugriff und die -befüllung finden Widerspruchslösungen Anwendung, sodass Sie sich nicht aktiv um die Einrichtung der ePA und Berechtigung von Leistungserbringenden kümmern müssen. So werden Sie als Versicherte entlastet, können aber natürlich die Zugriffsberechtigungen nach ihren Präferenzen anpassen. Alternativ können Sie jederzeit der Nutzung der ePA insgesamt oder in Bezug auf einzelne Inhalte und Funktionalitäten widersprechen.

Die ePA für alle verfügt ab ihrer Einführung noch nicht über ihren vollen Funktionsumfang.
RICHTIG! Der Funktionsumfang der ePA ebenso wie der der Audi BKK ePA-App wird sukzessive erweitert und die bereits vorhandenen Funktionen weiterentwickelt. Auch die Nutzerfreundlichkeit unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland kann auf meine Gesundheitsdaten in der ePA zugreifen. 
FALSCH! Grundsätzlich können alle Ärzt:innen in Deutschland Zugriff auf die Gesundheitsdaten in der ePA eines Versicherten erhalten. Wichtig: Der Zugriff ist beschränkt! Denn entscheidend ist, dass der Zugriff standardmäßig an einen bestehenden Behandlungs- bzw. Versorgungskontext gebunden ist. Dieser wird nachgewiesen durch das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis. Zusätzlich ist der Zugriff standardmäßig zeitlich limitiert, bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten auf 90 Tage. So wird eine Möglichkeit zum Datenmissbrauch unterbunden.

Die ePA kommt nicht nur mir und meiner Gesundheitsversorgung, sondern auch anderen zugute.
FALSCH! Die ePA gewährt berechtigten Behandelnden einen zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten, was Doppeluntersuchungen vermeidet und somit Ressourcen spart. Dadurch werden Wartezeiten reduziert, knappe Ressourcen in den Gesundheitseinrichtungen geschont und Sie als Beitragszahlende der Gesetzlichen Krankenversicherung entlastet.

FAQ - Häufig gestellte Fragen & Antworten

Erste Schritte zur ePA – Wie kann ich auf meine ePA zugreifen?

Um Zugang zu Ihrer ePA erhalten zu können, ist eine Registrierung notwendig. Um Ihre Daten bestmöglich zu schützen, wird im Rahmen des Registrierungsprozesses eine Identifizierung durchgeführt. Für die Identifikation bieten wir Ihnen drei Möglichkeiten.

2. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), sofern diese bereits über eine kontaktlose Schnittstelle verfügt.  
Sofern Ihnen bereits eine NFC eGK mit PIN vorliegt, können Sie diese entsprechend zur Verifizierung nutzen. Ist auf Ihrer Karte das unten umrandete Symbol zu sehen, sind die technischen Voraussetzungen dafür gegeben. Weitere Informationen zur NFC eGK erhalten Sie hier.

Gesundheitskarte der Audi BKK

3. Persönlich bei der Audi BKK 
Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Service-Center und bringen Sie Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen einen entsprechenden Aktivierungscode für die ePA zur Verfügung stellen.

1. Per App mit POSTIDENT 
Dank zwei Varianten optimal an Ihre Bedürfnisse anpassbar. Die Audi BKK bietet Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Post zwei Identifikationsverfahren. Hierbei entscheiden Sie, welches Verfahren für Sie das Richtige ist. Es steht Ihnen das Verfahren "eID" oder die Identifizierung in einer von über 8500 Postfilialen zur Verfügung. Wenn Sie zu ihrem Personalausweis die PIN haben, können Sie mit wenigen Klicks die Identifizierung durchführen. Wenn Sie eine Identifizierung in einer Postfiliale durchführen möchten, zeigen Sie den digitalen Postident Coupon aus der Registrierung in einer Postfiliale vor, die Identifizierung wird anschließend vor Ort durchgeführt. Bitte beachten Sie, nicht jede Postfiliale kann ein Postident durchführen.

Gibt es Informationen zur ePA in anderen Sprachen?

Ja, besuchen Sie einfach die Internetseite der gematik1.
 

1 Abk. Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH: Die gematik GmbH ist die nationale Agentur für digitale Medizin und trägt die Gesamtverantwortung für den Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland.

Wo finde ich weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte?

In diesem Dokument Infomaterial nach § 343 SGB stellen wir Ihnen gemäß unserem gesetzlichen Auftrag nach § 343 Abs. 1a SGB V ausführliche Informationen zur „ePA für alle“ zur Verfügung.
Ebenso stellen wir Ihnen eine Fassung in Leichter Sprache in diesem Dokument bereit.
 

An wen wende ich mich bei weiteren Fragen zur ePA?

Bei Fragen zur ePA können Sie sich direkt an unsere ePA-Ombudsstelle bei der Audi BKK wenden.

ePA-Ombudsstelle
E-Mail: epa.ombudsstelle@audibkk.de 
Telefon: 0841 887-800

Wer bekommt alles eine ePA?

Wenn Sie bei der Audi BKK versichert sind und einen Leistungsanspruch haben, wurde für Sie bereits eine ePA angelegt. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzten, dann prüfen wir Ihren Anspruch und eröffnen für Sie gerne eine ePA.

Wie verwalte ich meine GesundheitsID („bitIAM“)?

Die GesundheitsID ist Ihre digitale Identität, um sich online in verschiedenen Anwendungen im Gesundheitswesen auszuweisen. Kein sinnloses Suchen mehr nach verlorenen Passwörtern, sondern ein persönlicher Zugang. Weitere Informationen zu Ihrer GesundheitsID finden Sie unter dem Link.

Sie haben Ihr Smartphone verloren oder möchten aus einem anderen Grund Ihren Zugang verwalten?

Bitte benutzen Sie dazu diesen Link und melden sich an.

Wie melde ich mich in der Audi BKK ePA-App an?

Nach Abschluss der Registrierung und dem Erhalt Ihrer GesundheitsID können Sie sich mit dieser bequem per Gesichtserkennung, Fingerprint, App-Code oder weiteren Varianten in der App anmelden.

Ich habe mein Passwort vergessen. Wie wähle ich ein neues?

Öffnen Sie den Menüpunkt "Anmelden" in der App. Wählen Sie "Passwort vergessen" und folgen Sie den Anweisungen.

Wie verbinde ich ein neues Gerät mit meinem Benutzerkonto?

Wenn Sie sich auf einem neuen Gerät anmelden, müssen Sie dieses mit Ihrem Benutzerkonto verbinden, um auf Ihre ePA zugreifen zu können. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wenn Sie ein bereits verbundenes Gerät haben, können Sie darüber eine Freigabe erteilen.
  • Falls Sie kein verbundenes Gerät mehr haben, müssen Sie eine erneute Identifizierung durchführen. Dabei werden aus Sicherheitsgründen alle bisher bestehenden Gerätebindungen an Ihrem Benutzerkonto entfernt.
Kann ich meine ePA auch ohne App nutzen und verwalten?

Ja, auch ohne ePA-App besitzen Sie eine ePA. In dem Fall können weiterhin die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Einsicht in die ePA erhalten und Daten einstellen.

Mit Ihrer Audi BKK ePA-App erhalten Sie Zugang zu Ihrer ePA. Sie haben dadurch alle wichtigen Unterlagen immer griffbereit. Darüber hinaus profitieren Sie automatisch von weiteren Funktionen, die laufend weiterentwickelt werden. 

Kann ich meine ePA auch am Computer nutzen?

Wichtige Mitteilung:
Im Zuge der Umsetzung der ePA 3.0 ist die Nutzung der Audi BKK ePA-App für den PC/Laptop vom 15.01.2025 bis voraussichtlich Mitte Juli 2025 nicht möglich. In diesem Zeitraum können Sie ggf. die mobile Audi BKK ePA-App für Ihr Smartphone nutzen, erhältlich über den Apple App Store oder über den Google Play Store.

Ja, die ePA kann auch am PC oder Laptop verwaltet werden. Hierfür stellen wir Ihnen die „Audi BKK ePA für PC & Laptop“ zur Verfügung.

Für die Nutzung der „Audi BKK ePA für PC & Laptop“ ist es erforderlich, dass Sie bereits Ihre Audi BKK ePA-App auf Ihrem Smartphone vollständig eingerichtet haben. Bedeutet, Sie müssen Ihre Authentifizierung durchlaufen und sich in der Audi BKK ePA-App angemeldet haben. Des Weiteren ist ein Kartenlesegerät für das Anmelden mit Ihrer Gesundheitskarte erforderlich. Nähere Informationen stellen wir hier zur Verfügung, sobald die „Audi BKK ePA für PC & Laptop“ für Sie bereitsteht.

Ich wechsle zur Audi BKK, was passiert mit meiner ePA?

Die ePA gehört Ihnen! Aus diesem Grund erfolgt der Umzug Ihrer ePA zur Audi BKK automatisch ohne Ihr Zutun, sofern diese nicht durch Sie gelöscht wurde. In Rahmen des Umzugs werden ebenfalls alle erteilten Befugnisse und Widersprüche sowie eingerichteten Vertretungsfunktionen übernommen. Die Audi BKK arbeitet mit der Firma BITMARCK als Betreiber der ePA zusammen. 

Erhalten meine Kinder auch eine ePA?

Ja, auch Ihre Kinder erhalten eine ePA. Diese wird ungefähr nach sechs Wochen automatisch angelegt, wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist der Anlage widersprechen. Wurde die ePA angelegt, können Sie eine Vertretung einrichten, damit Sie die Daten und Dokumente Ihrer Kinder einsehen und verwalten können. Ab dem 15. Geburtstag können Jugendliche ihre ePA auch selbst verwalten.

Wie richte ich eine Vertretung in meiner ePA ein, zum Beispiel für mein Kind oder für zu betreuende Personen?

In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, wie Sie andere Personen vertreten und wie Sie sich selbst durch eine entsprechende Freigabe vertreten lassen können. Beide Schritte sind in Kombination aus Datenschutzgründen erforderlich und können bequem mit wenigen Klicks in der Audi BKK ePA-App eingerichtet werden.

Wie nehme ich eine Vertretung an?

Um den Menüpunkt "Vertretungen einrichten" aufzurufen, klicken Sie auf das eigene Profil rechts oben, das innerhalb der App sowohl von der Willkommensseite als auch von der eigentlichen Patientenakte aus aufrufbar ist. In der Übersicht sind alle Personen, die Sie vertreten, und deren Patientenakten hinterlegt. Wenn keine zu vertretenen Personen vorhanden sind, ist die Liste entsprechend leer. 

Durch "Hinzufügen" können Sie die ePA der zu vertretenen Person einrichten. Sie müssen hier die folgenden Daten von der zu vertretenen Person eingeben:

  • Vollständiger Name
  • Versichertennummer
  • Krankenkasse

Sobald alle Daten eingegeben worden sind, kann im unteren Teil die Patientenakte hinzugefügt werden. Die ePA der zu vertretenen Person wurde nun erfolgreich hinzugefügt. Voraussetzung für die Annahme bzw. das Einrichten einer Vertretung ist, dass die Vertretung vorab von der zu vertretenen Person entsprechend vergeben wurde.

Wie vergebe ich eine Vertretung?

Um eine Vertretung anzunehmen bzw. einzurichten, muss die Vertretung, wie oben beschrieben, vorab von der zu vertretenen Person in der Audi BKK ePA-App vergeben werden.

Dazu gehen Sie ebenfalls in Ihr Profil und wählen den Menüpunkt "Ihre Patientenakte". Anschließend klicken Sie auf "Sie vertretende Personen" und geben nun über das „Plus“-Symbol die korrekten Daten der Person ein, die sie vertreten soll:

  • ​Name
  • E-Mail-Adresse
  • Versichertennummer

Zuletzt erhalten Sie eine Erfolgsmeldung und die Vertretung wird per E-Mail benachrichtigt, um die Vertretung anzunehmen.

Ist für mich erkennbar, wer meine ePA einsieht?

Ja, alles was in Ihrer ePA passiert, wird aufgezeichnet. Die protokollierten Zugriffe finden Sie im Aktivitätenprotokoll Ihrer Audi BKK ePA-App. So können Sie stets nachvollziehen, wenn Dokumente in Ihre ePA eingestellt oder abgerufen werden sowie wann Sie Berechtigungen angepasst haben.

Wer kann meine Daten sehen?

Grundsätzlich gilt bei der ePA eine standardmäßige Zugriffsberechtigung für Leistungserbringende von 90 Tagen, beginnend ab dem Zeitpunkt des Einlesens der Gesundheitskarte während des Patientenkontakts. Bei Apotheken sind es drei Tage. 

Ansonsten kann niemand außer Ihnen und ggf. diejenigen, die Sie dazu aktiv berechtigt haben, Ihre ePA einsehen. Weder der Anbieter (Audi BKK) noch der Betreiber (Bitmarck Vertriebs- und Projekt GmbH) haben Zugriff auf die Inhalte.

Die Zugriffsberechtigungen können Sie individuell für einzelne Leistungserbringende nach Ihren Präferenzen anpassen. Wünschen Sie beispielsweise, dass Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt dauerhaft Ihre ePA einsehen kann oder andere Behandelnde nur für einen kürzeren Zeitraum als 90 Tage, können Sie dies in Ihrer Audi BKK ePA-App hinterlegen und dort jederzeit ändern.

Die ePA-Zugriffsrechte im Überblick (vereinfachte Darstellung)

Kann die Audi BKK für mich Dokumente in meine ePA einstellen?

Ja, nach § 350a SGB V haben Versicherte zweimal innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten Anspruch darauf, dass jeweils maximal zehn Dokumente in die ePA archiviert werden. Bitte senden Sie uns aber nicht einfach die Dokumente zu, sondern kontaktieren Sie uns vorab, damit aufgrund der sensiblen Daten auch alles richtig in die Wege geleitet werden kann. Die Audi BKK ist gerne für Sie da - persönlich vor Ort oder über unser Kontaktformular.

Was bedeutet "maximal zehn Dokumente"?
Das Maximum bezieht sich nicht auf die Anzahl der Seiten, sondern auf die Anzahl der medizinischen Dokumente, z.B. entspricht ein mehrseitiger Arztbrief einem Dokument. 

Wo sind die Daten meiner ePA gespeichert?

Die Audi BKK hat hierfür den IT-Dienstleister Bitmarck Technik GmbH beauftragt. Alle Daten werden auf eigenständigen, speziell geschützten Servern verschlüsselt gespeichert. Diese Server befinden sich ausschließlich in Deutschland. Denn die Sicherheit Ihrer Daten ist für uns eine Herzensangelegenheit. 

Ab wann greifen meine Behandelnden auf meine ePA zu und befüllen diese mit Daten zu meiner Behandlung?

Die bundesweite Start für die Nutzung der ePA im Versorgungsalltag erfolgt stufenweise. 

  • Freiwillige Nutzung ab dem 29. April 2025:  Behandelnde in ganz Deutschland dürfen und können die ePA für alle und ihre Funktionen freiwillig im Versorgungsalltag nutzen, d. h. die ePA ihrer Patientinnen und Patienten einsehen und befüllen – nach den standardmäßigen Zugriffsregelungen, ggf. nach Ihren Präferenzen angepasst.
  • Verpflichtung ab dem 1. Oktober 2025: Die Nutzung der ePA wird für Ihre Behandelnden nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend.
Welche Dokumente werden von Leistungserbringenden in meine ePA eingestellt?

Die Leistungserbringenden (z.B. Ärzte, Krankenhäuser usw.) sind nach der bundesweiten Freigabe der „ePA für alle“ verpflichtet bestimmte Dokumente in die ePA einzustellen. Aber nur aktuelle und keine Dokumente aus der Vergangenheit.

Diese verpflichtenden Dokumente umfassen z.B.:

  • Arztbriefe
  • Laborbefunde
  • Krankenhausentlassbriefe
  • Befunde aus bildgebender Diagnostik
  • Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen
  • Verordnungs- und Dispensierdaten aus dem E-Rezept
Wie gehe ich mit sensiblen Diagnosen um?

Als Versicherter mit sensiblen Diagnosen möchten Sie eventuell verhindern, dass die Erkrankung außerhalb der Schwerpunktpraxis bzw. nur Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin des Vertrauens bekannt wird. 

Bei sensiblen Daten gibt es eine besondere Informationspfl­icht für Ihre Leistungserbringenden. Diese müssen Sie ausdrücklich auf die Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen. Sie haben dadurch unmittelbar vor Ort die Möglichkeit, die Befüllung Ihrer ePA mit sensiblen Daten zu unterbinden. 

Die besondere Informationspflicht gilt für:

  • psychische Erkrankungen
  • sexuell übertragbare Erkrankungen
  • Schwangerschaftsabbrüche

Bei gentechnischen Untersuchungen oder Analysen (Gendiagnostikgesetz) gilt darüber hinaus, dass diese in der ePA nur gespeichert werden dürfen, wenn Sie ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form eingewilligt haben.

Sie haben selbstverständlich auch noch nachträglich die Möglichkeit, bereits in die ePA eingestellte sensible Daten hinsichtlich ihrer Sichtbarkeit in Ihrer Audi BKK ePA-App zu verwalten.

Prinzipiell gibt es zwei Ansätze in der ePA. Entweder Sie entziehen einzelnen Behandelnden den Zugriff auf Ihre ePA oder Sie verbergen die gewünschten sensiblen Daten vor jeglicher Einsichtnahme. Das endgültige Löschen einzelner Daten ist jederzeit möglich.

  • Genereller Widerspruch für einzelne Behandelnde
    Am wenigsten Arbeit haben Sie, wenn Sie bestimmten Behandelnden generell den Zugriff auf die ePA in Ihrer Audi BKK ePA-App entziehen. Behandelnde die keinen Zugriff auf die ePA haben, können allerdings keine Dokumente einstellen und keinerlei Informationen zu Ihrer Behandlungshistorie einsehen. Zentrale Vorteile der ePA gehen dadurch verloren.
     
  • Verbergen von einzelnen Daten/Dokumenten vor Anderen
    Daten/Dokumente, die schon in der ePA hinterlegt wurden, können Sie manuell in Ihrer Audi BKK ePA-App verbergen. Niemand außer Sie selbst kann dann noch die Dokumente einsehen. Es ist aktuell nicht möglich, einzelne Dokumente vor einzelnen Leistungserbringenden zu verbergen. Beispielsweise ist es nicht möglich den vom Psychiater eingestellten Befund ausschließlich gegenüber Ihrer Zahnärztin zu verbergen.

Bitte beachten Sie, dass sensible Daten an vielen Stellen in der ePA enthalten sein können.

Ich möchte keine ePA mehr, kann ich diese löschen lassen?

Ja, das können Sie jederzeit über die Audi BKK, unter Angabe Ihrer Krankenversichertennummer, einleiten. Verwenden Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.

Sollten sich bereits Dokumente in Ihrer ePA befinden, die Sie für sich archivieren möchten, geben Sie bitte an, dass die ePA nach einer Frist von 30 Tagen gelöscht werden soll. Damit haben Sie genügend Zeit, sich um Ihre Datensicherung zu kümmern. Andernfalls wird Ihre ePA sofort gelöscht.

Sollten Sie sich in Zukunft dafür entscheiden, die ePA wieder nutzen zu wollen, können Sie einen Widerruf der Löschung beantragen. Die ePA wird dann für Sie neu angelegt, jedoch ohne Daten und Dokumente aus der Behandlungshistorie.

 

Wie sicher ist die ePA?

Für die Audi BKK und für die Bundesregierung sind Gesundheitsdaten sehr schützenswerte Daten. Die ePA erfüllt damit sehr hohe Sicherheitsstandards und wird vor der Zulassung von der gematik GmbH1 geprüft. Für die Einhaltung der Vorgaben sind unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig.

Die Informationen, die in der ePA gespeichert werden, sind verschlüsselt.

1 Abk. Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH: Die gematik GmbH ist die nationale Agentur für digitale Medizin und trägt die Gesamtverantwortung für den Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland.

Wichtige Informationen und Downloads zur ePA

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