Komm sicher durchs Studium – Mit der Audi BKK Krankenversicherung für Studierende
Abi in der Tasche? Ab an die Uni – und dabei immer auf der sicheren Seite. Als deine Krankenkasse begleiten wir dich durch deine gesamte Studienzeit – und auch darüber hinaus. Du hast Fragen zu deiner Krankenversicherung als Studierender oder Studierende bei der Audi BKK? Möchtest mehr über Vorteile und Leistungen erfahren? Wir haben die Antwort.
FAQ – Die häufigsten Fragen rund um die Krankenversicherung für Studierende beantwortet
Bis zum Ende deines 25. Lebensjahres hast du als Studierender oder Studierende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung über deine Eltern. Voraussetzung ist, dass dein Gesamteinkommen monatlich 505 Euro (Stand: 2024) nicht übersteigt - für Minijobber liegt die Einkommensgrenze stattdessen bei der jeweils gültigen Minijob-Grenze. Der Anspruch auf Familienversicherung verlängert sich ggf. um die Zeit einer gesetzlichen Dienstpflicht oder auch verschiedener Freiwilligendienste. Sollte dies bei dir der Fall sein, beraten wir dich gerne. Bitte reiche zur Prüfung eine Bescheinigung über die Art und Dauer ein. Bist du bereits verheiratet, ist die kostenfreie Familienversicherung über deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin möglich. In diesem Fall gibt es keine Altersgrenze. Allerdings darf auch dann dein eigenes monatliches Einkommen die genannte Grenze nicht übersteigen. Alle Informationen zur Familienversicherung findest du hier:
Endet dein Anspruch auf Familienversicherung oder hast du keinen derartigen Anspruch, wirst du selbst Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (KVdS). Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist.
Die KVdS endet, wenn du dein Studium abschließt, spätestens aber mit dem Semester, indem du 30 Jahre alt wirst. In Ausnahmefällen, etwa längere Erkrankungen oder die Geburt und Betreuung eines Kindes, ist eine Krankenversicherung als Studierender oder Studierende bei der Audi BKK auch über den 30. Geburtstag hinaus möglich. Auch wenn du die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast, kannst du dich über den 30. Geburtstag hinaus als Studierender oder Studierende bei der Audi BKK versichern.
Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung beträgt seit dem 01.10.2024 inkl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags 95,93 Euro und seit 01.10.2024 zur Pflegeversicherung 29,07 Euro. Der Gesamtbeitrag beträgt somit 125,00 Euro
Der Beitrag zur Krankenversicherung errechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz (= 855,00 Euro) und aus dem Beitragssatz (inkl. 1,0 % Zusatzbeitragssatz) von 11,22 %.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,40 Prozent. Wenn du keine Kinder hast und mindestens 23 Jahre alt bist, ist der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 Prozent zusätzlich von Dir zu zahlen (34,20 Euro statt 29,07 Euro). Seit dem 1. Juli 2023 hat sich der Beitragsanteil bei Eltern mit mehr als einem Kind verringert. Es wurden dafür Beitragsabschläge ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte eingeführt. Diese Abschläge gelten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Kindes.
Die Beiträge sind grundsätzlich für das gesamte Semester im Voraus zu entrichten. Wenn du eine monatliche Zahlung bevorzugst, kannst du uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, dann werden wir die fälligen Beiträge monatlich von deinem angegebenen Konto abbuchen.
Übrigens: Wenn du BAföG beziehst, kannst du bei deinem zuständigen BAföG-Amt monatliche Zuschüsse zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragen.
Du kannst die Möglichkeit nutzen, bei Nebenbeschäftigungen während eines Studiums beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu sein. Allerdings sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nebenbeschäftigungen können versicherungs- und beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sein, wenn die Beschäftigung sich auf maximal 20 Stunden pro Woche beschränkt (Ausnahme Semesterferien: Hier darf die wöchentliche Arbeitszeit diese Grenze überschreiten). Oder wenn es sich dabei um ein Zwischenpraktikum während des Studiums handelt, das die Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt. Auch versicherungs- und beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Beschäftigungen, die von vornherein auf maximal drei Monate (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet sind.
Nein! Die Höhe des Verdienstes ist für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht von Bedeutung. Eine kostenfreie Familienversicherung kommt hier allerdings nur in Betracht, wenn dein Gesamteinkommen monatlich 505 Euro (Stand: 2024) regelmäßig nicht übersteigt - für Minijobber liegt die Einkommensgrenze stattdessen bei der jeweils gültigen Minijob-Grenze. Ist deine Beschäftigung nur kurzfristig (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr), ist das für die Familienversicherung unschädlich. Generell viel wichtiger: Bitte beachte hierbei, dass alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden innerhalb eines Jahres addiert werden. Diese dürfen in Summe höchstens 26 Wochen pro Jahr umfassen.
Anders als in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bist du als Studierender oder Studierende grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wenn du während der Dauer deines Studiums eine Beschäftigung ausübst. Es sei denn, du verdienst nicht mehr als die jeweils gültige Minijob-Grenze monatlich, arbeitest ausschließlich kurzfristig (maximal drei Monate) oder bist nicht mehr als 70 Arbeitstage im Jahr beschäftigt.
Du planst ein Auslandssemester, studierst an einer ausländischen Hochschule, bist jedoch an einer zugelassenen deutschen Hochschule weiter immatrikuliert? In diesem Fall bleibst du bei der Audi BKK wie bisher versichert. Solltest du über deine Eltern, deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin familienversichert sein und ein Auslandssemester machen wollen, bleibt die Versicherung wie gewohnt beitragsfrei. Wenn du selbst versichert bist, zahlst du deine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung während deines Auslandssemesters beziehungsweise deines Aufenthaltes im Ausland in gewohnter Weise weiter an die Audi BKK. Wenn du an einer Hochschule im EU-Ausland, in der Schweiz oder in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) immatrikuliert bist, deinen Wohnsitz jedoch in Deutschland behältst, bleibst du bei der Audi BKK versichert und erhältst auch die Versicherungsleistungen in diesen Ländern weiterhin über deine Versichertenkarte (EHIC).
Studierst du im Ausland, zum Beispiel um ein Auslandssemester zu machen, kannst du alle medizinisch notwendigen Leistungen mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass du das Auslandssemester in einem Land innerhalb der EU absolvierst. Möchtest du nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei oder nach Tunesien, solltest du einen sogenannten Anspruchsausweis anfordern. Studierst du in einem Land außerhalb der EU, solltest du dich ggf. direkt in deinem Studienland versichern. Planst du einen längeren Auslandsaufenthalt oder ein Auslandssemester, aber bist dir unsicher, wie du dich in deinem Fall richtig versicherst? Dann wende dich gerne an uns und unser Servicecenter.
Das hängt davon ab, welche Pläne du nach deiner Exmatrikulation hast. In der Regel bist du bis zum Ende des Semesters wie gehabt versichert, auch wenn du schon mit dem Studium und den Vorlesungen durch bist. Fängst du danach beispielsweise einen Job an, wirst du über deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin versichert. Wenn du dazu Fragen hast, melde dich gerne direkt bei uns. Wir helfen dir weiter!