Mitten im Leben – Ihre Audi BKK Familienversicherung
Sie sind bereits Mitglied bei der Audi BKK und möchten Ihre ganze Familie rundum versorgt wissen? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Bei uns ist jedes Familienmitglied herzlich willkommen! Damit Sie sich im oft turbulenten Alltag voll und ganz Ihren Liebsten widmen können. Erfahren Sie hier unter welchen Voraussetzungen die beitragsfreie Familienversicherung für Ihre Angehörigen möglich ist.
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FAQ – Die häufigsten Fragen zur beitragsfreien Familienversicherung
Die beitragsfreie Familienversicherung bei der Audi BKK ist für Ihren Ehe- oder Lebenspartner (nach dem LPartG), Ihre Kinder, sowie für Kinder Ihrer familienversicherten Kinder möglich.
Voraussetzung ist, dass diese in Deutschland wohnen und kein eigenes Gesamteinkommen haben, das eine Einkommensgrenze von 505 EUR (Stand: 2024) monatlich übersteigt - für Minijobber liegt die Einkommensgrenze stattdessen bei der jeweils gültigen Minijob-Grenze. Auch dürfen sie keinen eigenen Versicherungsschutz haben, also nicht bereits Mitglied in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Versicherung sein.
Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die Sie in Ihren Haushalt aufgenommen haben oder von Ihnen überwiegend unterhalten werden, sowie Pflegekinder, wenn diese durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind.
Unter dem Begriff „Gesamteinkommen“ sind verschiedene Einkunftsarten zusammengefasst. Hierunter fällt zum Beispiel auch das Entgelt aus einer Praktikumsstelle oder einer werkstudentischen Tätigkeit, ebenso wie die Zahlbeträge von Renten, Einkünfte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Auch Entlassungsentschädigungen (sog. Abfindungen) zählen dazu, unabhängig davon, ob sie als Einmalbetrag oder in monatlichen Zahlungen gewährt werden. Lassen sie sich gerne von uns beraten.
Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder endet kraft Gesetzes grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Sind Kinder nicht erwerbstätig, besteht der Anspruch auf Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr.
Wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden sind sie bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung und somit beitragsfrei mitversichert (Ausnahme: Ihre Kinder sind über den Arbeitgeber einer betrieblichen Ausbildung selbst versichert). Über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung um den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht oder auch verschiedene Freiwilligendienste unterbrochen bzw. verzögert wurde. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, beraten wir Sie gerne.
Die beitragsfreie Familienversicherung ist für Sie grds. nur möglich, wenn Ihr monatliches Gesamteinkommen 505 EUR (Stand: 2024) nicht überschreitet.
Andernfalls müssen Sie sich als Studierende zum gesetzlich festgelegten Beitrag selbst versichern. Lassen Sie sich diesbezüglich gerne von uns beraten.
Ja, wenn Ihre Kinder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ohne Entgelt ableisten, sind sie in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Sollten Sie während des freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres ein Entgelt erhalten, müssen sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin versichern. Die Beiträge übernimmt allerdings der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Wir beraten Sie gerne dazu.
Kinder sind ohne Altersgrenze beitragsfrei familienversichert, wenn sie wegen einer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach den vorgenannten Kriterien versichert war.
Sind Vater und Mutter Mitglieder verschiedener Krankenkassen, besteht ein Wahlrecht. Sie entscheiden dann, bei welcher Krankenkasse Ihre Kinder familienversichert werden. Wir empfehlen Ihnen für Ihr Kind und selbstverständlich auch für Ihren Partner oder Partnerin die Mitgliedschaft in der Audi BKK.
Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte (bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) nicht gesetzlich, also z.B. privat versichert ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze (2024: monatlich 5.775 EUR) sowie das Einkommen des Mitglieds überschreitet. Das Kind bzw. die Kinder können jedoch in aller Regel in den vorgenannten Fällen als freiwillige Mitglieder bei der Audi BKK versichert werden.
Endet die Familienversicherung, beispielsweise durch Aufnahme einer eigenen versicherungspflichtigen Beschäftigung, heißen wir Ihren bisher familienversicherten Angehörigen bei uns ganz herzlich als eigenes Mitglied willkommen.
Ja, Sie können einen Job als geringfügig Beschäftigte ausüben. Allerdings darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen die jeweils gültige Minijob-Grenze nicht übersteigen. Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem auch Einkünfte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Lassen sie sich gerne von uns beraten.
Wir sind darauf angewiesen, dass Sie und Ihre Angehörigen bei der Durchführung der Familienversicherung mitwirken. Bitte teilen Sie uns daher alle Änderungen mit, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Dazu gehört zum Beispiel der Beginn einer eigenen Mitgliedschaft oder eine Änderung Ihres Familienstands oder des Einkommens Ihrer familienversicherten Angehörigen.
Ja, jeder bei der Audi BKK Versicherte, sowohl Eltern als auch Kind, bekommt eine eigene elektronische Gesundheitskarte. Die Karte dient Ihnen als Versicherungsnachweis und als Abrechnungsinstrument für die erbrachten Leistungen. Des Weiteren dient sie als sicherer „Schlüssel“ für die kommenden Onlineanwendungen.
Die Familienversicherung können Sie beantragen, indem Sie einfach den Fragebogen für die Aufnahme in die Familienversicherung ausfüllen und ihn unterschrieben an uns zurücksenden – gerne auch als Anhang per E-Mail. Wenige Tage nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen senden wir Ihnen die Gesundheitskarte für Ihre Angehörigen zu und begrüßen sie ganz herzlich in unserer Familienversicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet die Angaben zur beitragsfreien Familienversicherung bei ihren Mitgliedern grundsätzlich einmal im Jahr abzufragen. Diese Angaben sind auch dann erforderlich, wenn sich Ihre Situation im Gegensatz zum Vorjahr nicht geändert hat. Sie haben ein Schreiben zur regelmäßigen Überprüfung der Familienversicherung mit einem Einmal-Kennwort erhalten? Sie können diese Angaben auch bequem online abgeben.
Bitte gehen Sie hierzu auf audibkk.de/fami und geben dort das Einmal-Kennwort aus dem Schreiben ein. Nachdem Sie die Angaben online übermittelt haben, erübrigt sich die Beantwortung mittels eines herkömmlichen Papier-Fragebogens.
Übrigens: Ihre Angehörigen, für die wir die Angaben erneut benötigen, werden Ihnen automatisch angezeigt. Sie selbst müssen also niemanden hinzufügen, der ggf. neu in die Familienversicherung mit aufgenommen wurde.
Eventuell haben Sie einen Fragebogen zur Familienversicherung erhalten, obwohl Ihre Angehörigen bereits familienversichert sind. Die Audi BKK überwacht für Sie den lückenlosen Versicherungsschutz von Ihnen und Ihren Angehörigen. Unter gewissen Umständen ist auch neben der jährlichen Überprüfung der Angaben zur Familienversicherung ein erneuter Fragebogen notwendig. Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn ein Wechsel der Familienversicherung von einem Elternteil zum anderen nötig wird. Haben Sie Fragen, warum sie diesen Fragebogen erhalten haben? Kontaktieren Sie die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner, der oder die auf dem dem Fragebogen vermerkt ist. Er oder sie hilft Ihnen gerne weiter.
Loggen Sie sich einfach in unserem Online-Center „Meine Audi BKK“ ein. In Ihrem persönlichen Bereich können Sie diese und weitere Angelegenheiten schnell, sicher und bequem erledigen. Rund um die Uhr.