Krankenversicherung für Familien

Mitten im Leben – Ihre Audi BKK Familienversicherung

Sie sind bereits Mitglied bei der Audi BKK und möchten Ihre ganze Familie rundum versorgt wissen? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Bei uns ist jedes Familienmitglied herzlich willkommen! Damit Sie sich im oft turbulenten Alltag voll und ganz Ihren Liebsten widmen können. Erfahren Sie hier unter welchen Voraussetzungen die beitragsfreie Familienversicherung für Ihre Angehörigen möglich ist.

Wichtige Information: 

Die Audi BKK ist rechtlich verpflichtet jedem Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für Ihre Familienangehörigen unter 15 Jahren und für Neugeborene die bei uns familienversichert werden. Weitere Informationen zur ePA erhalten Sie unter www.audibkk.de/epa

FAQ – Die häufigsten Fragen zur beitragsfreien Familienversicherung

Unter welchen Voraussetzungen sind meine Kinder und mein Ehepartner oder Ehepartnerin bzw. Lebenspartner oder -partnerin mitversichert?

Die beitragsfreie Familienversicherung bei der Audi BKK ist für Ihren Ehe- oder Lebenspartner (nach dem LPartG), Ihre Kinder, sowie für Kinder Ihrer familienversicherten Kinder möglich.

Voraussetzung ist, dass diese in Deutschland wohnen und kein eigenes Gesamteinkommen haben, das eine Einkommensgrenze von 505 EUR (Stand: 2024) monatlich übersteigt - für Minijobber liegt die Einkommensgrenze stattdessen bei der jeweils gültigen Minijob-Grenze. Auch dürfen sie keinen eigenen Versicherungsschutz haben, also nicht bereits Mitglied in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Versicherung sein.

Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die Sie in Ihren Haushalt aufgenommen haben oder von Ihnen überwiegend unterhalten werden, sowie Pflegekinder, wenn diese durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind.

Was ist das Gesamteinkommen?

Unter dem Begriff „Gesamteinkommen“ sind verschiedene Einkunftsarten zusammengefasst. Hierunter fällt zum Beispiel auch das Entgelt aus einer Praktikumsstelle oder einer werkstudentischen Tätigkeit, ebenso wie die Zahlbeträge von Renten, Einkünfte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Auch Entlassungsentschädigungen (sog. Abfindungen) zählen dazu, unabhängig davon, ob sie als Einmalbetrag oder in monatlichen Zahlungen gewährt werden. Lassen sie sich gerne von uns beraten.

Bis zu welchem Alter sind meine Kinder beitragsfrei mitversichert?

Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder endet kraft Gesetzes grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Sind Kinder nicht erwerbstätig, besteht der Anspruch auf Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr.

Sind meine Kinder in der Ausbildung oder im Studium weiterhin kostenlos mitversichert?

Wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden sind sie bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung und somit beitragsfrei mitversichert (Ausnahme: Ihre Kinder sind über den Arbeitgeber einer betrieblichen Ausbildung selbst versichert). Über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung um den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht oder auch verschiedene Freiwilligendienste unterbrochen bzw. verzögert wurde. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, beraten wir Sie gerne.

Was muss ich als familienversicherter Student oder Studentin beachten, wenn ich zeitgleich eine Beschäftigung (z.B. als Werkstudent oder Praktikantin) ausübe?

Die beitragsfreie Familienversicherung ist für Sie grds. nur möglich, wenn Ihr monatliches Gesamteinkommen 505 EUR (Stand: 2024) nicht überschreitet.

Andernfalls müssen Sie sich als Studierende zum gesetzlich festgelegten Beitrag selbst versichern. Lassen Sie sich diesbezüglich gerne von uns beraten.

Sind meine Kinder auch während des freiwilligen sozialen Jahres oder ökologischen Jahres kostenlos mitversichert?

Ja, wenn Ihre Kinder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ohne Entgelt ableisten, sind sie in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Sollten Sie während des freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres ein Entgelt erhalten, müssen sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin versichern. Die Beiträge übernimmt allerdings der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Wir beraten Sie gerne dazu.

Mein Kind hat eine Behinderung. Wie lange ist es kostenfrei familienversichert?

Kinder sind ohne Altersgrenze beitragsfrei familienversichert, wenn sie wegen einer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach den vorgenannten Kriterien versichert war.

Was passiert, wenn ein Elternteil Mitglied bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist?

Sind Vater und Mutter Mitglieder verschiedener Krankenkassen, besteht ein Wahlrecht. Sie entscheiden dann, bei welcher Krankenkasse Ihre Kinder familienversichert werden. Wir empfehlen Ihnen für Ihr Kind und selbstverständlich auch für Ihren Partner oder Partnerin die Mitgliedschaft in der Audi BKK.

Hinweise zum neuen Krankenkassenwahlrecht

Kann ich meine Kinder familienversichern, wenn mein Partner oder meine Partnerin nicht gesetzlich versichert ist?

Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte (bzw.  Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) nicht gesetzlich, also z.B. privat versichert ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze (2024: monatlich 5.775 EUR) sowie das Einkommen des Mitglieds überschreitet. Das Kind bzw. die Kinder können jedoch in aller Regel in den vorgenannten Fällen als freiwillige Mitglieder bei der Audi BKK versichert werden.

Was passiert, wenn die Familienversicherung meines Kindes endet?

Endet die Familienversicherung, beispielsweise durch Aufnahme einer eigenen versicherungspflichtigen Beschäftigung, heißen wir Ihren bisher familienversicherten Angehörigen bei uns ganz herzlich als eigenes Mitglied willkommen.

Kann ich einen Mini-Job als geringfügig Beschäftigter oder Beschäftigte ausüben, wenn ich familienversichert bin?

Ja, Sie können einen Job als geringfügig Beschäftigte ausüben. Allerdings darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen die jeweils gültige Minijob-Grenze nicht übersteigen. Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem auch Einkünfte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Lassen sie sich gerne von uns beraten.

Was muss ich tun, wenn sich meine Familiensituation oder meine Einkommenssituation ändert?

Wir sind darauf angewiesen, dass Sie und Ihre Angehörigen bei der Durchführung der Familienversicherung mitwirken. Bitte teilen Sie uns daher alle Änderungen mit, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Dazu gehört zum Beispiel der Beginn einer eigenen Mitgliedschaft oder eine Änderung Ihres Familienstands oder des Einkommens Ihrer familienversicherten Angehörigen.

Bekommen meine mitversicherten Angehörigen eine eigene Gesundheitskarte?

Ja, jeder bei der Audi BKK Versicherte, sowohl Eltern als auch Kind, bekommt eine eigene elektronische Gesundheitskarte. Die Karte dient Ihnen als Versicherungsnachweis und als Abrechnungsinstrument für die erbrachten Leistungen. Des Weiteren dient sie als sicherer „Schlüssel“ für die kommenden Onlineanwendungen.

Zur elektronischen Gesundheitskarte

Wie beantrage ich die Familienversicherung für meine Angehörigen?

Die Familienversicherung können Sie beantragen, indem Sie einfach den Fragebogen für die Aufnahme in die Familienversicherung ausfüllen und ihn unterschrieben an uns zurücksenden – gerne auch als Anhang per E-Mail. Wenige Tage nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen senden wir Ihnen die Gesundheitskarte für Ihre Angehörigen zu und begrüßen sie ganz herzlich in unserer Familienversicherung.

Zum Fragebogen Familienversicherung

Warum werden meine Angaben zur Familienversicherung jährlich neu von der Audi BKK abgefragt?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet die Angaben zur beitragsfreien Familienversicherung bei ihren Mitgliedern grundsätzlich einmal im Jahr abzufragen. Diese Angaben sind auch dann erforderlich, wenn sich Ihre Situation im Gegensatz zum Vorjahr nicht geändert hat. Sie haben ein Schreiben zur regelmäßigen Überprüfung der Familienversicherung mit einem Einmal-Kennwort erhalten? Sie können diese Angaben auch bequem online abgeben.

Bitte gehen Sie hierzu auf audibkk.de/fami und geben dort das Einmal-Kennwort aus dem Schreiben ein. Nachdem Sie die Angaben online übermittelt haben, erübrigt sich die Beantwortung mittels eines herkömmlichen Papier-Fragebogens.

Übrigens: Ihre Angehörigen, für die wir die Angaben erneut benötigen, werden Ihnen automatisch angezeigt. Sie selbst müssen also niemanden hinzufügen, der ggf. neu in die Familienversicherung mit aufgenommen wurde.

Ich habe einen Fragebogen für die Aufnahme in die Familienversicherung erhalten, obwohl ich ihn nicht angefordert habe. Was soll ich damit tun?

Eventuell haben Sie einen Fragebogen zur Familienversicherung erhalten, obwohl Ihre Angehörigen bereits familienversichert sind. Die Audi BKK überwacht für Sie den lückenlosen Versicherungsschutz von Ihnen und Ihren Angehörigen. Unter gewissen Umständen ist auch neben der jährlichen Überprüfung der Angaben zur Familienversicherung ein erneuter Fragebogen notwendig. Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn ein Wechsel der Familienversicherung von einem Elternteil zum anderen nötig wird. Haben Sie Fragen, warum sie diesen Fragebogen erhalten haben? Kontaktieren Sie die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner, der oder die auf dem dem Fragebogen vermerkt ist. Er oder sie hilft Ihnen gerne weiter.

Wo bekomme ich eine Bescheinigung über die Familienversicherung?

Loggen Sie sich einfach in unserem Online-Center „Meine Audi BKK“ ein. In Ihrem persönlichen Bereich können Sie diese und weitere Angelegenheiten schnell, sicher und bequem erledigen. Rund um die Uhr.

Zum Online-Center

Nach Gesetzesänderung: Profitieren Sie vom EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz? 

Mehr erfahren zur Rentenerhöhung

Unsere Top-Leistungen für Familien

Zusätzliche Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Im Rahmen des Programms Starke Kids by BKK können Sie, über die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hinaus, bei uns einen zusätzlichen Babycheck, zwei Amblyopiescreenings („Schielen“), den Grundschulcheck I und II sowie den Jugendcheck II und ein Depressionsscreening in Anspruch nehmen.

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Kostenlose Folsäure für Schwangere

Eine ausreichende Versorgung mit Folsäure ist für Schwangere extrem wichtig und kann das Risiko für Fehlbildungen beim Neugeborenen deutlich reduzieren. Die Audi BKK übernimmt die kostenlose Versorgung mit Folsäure von werdenden Müttern bis zur Geburt.

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BabyCare. Gesund schwanger.

Sie erwarten Nachwuchs? Wir sind von Anfang an Ihrer Seite, schon vor der Geburt. Mit Baby Care bieten wir Ihnen ein kostenloses Vorsorgeprogramm für eine gesunde Schwangerschaft und begleiten Sie mit vielen Services sicher durch die aufregende Zeit. Die Teilnahme ist auch per App möglich.

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Bonusprogramm AktivFit und AktivFit Kids

Wir belohnen Sie und Ihre Familienmitglieder finanziell für viele sportliche Aktivitäten, Impfungen und Vorsorge-Untersuchungen, die sie in Anspruch nehmen und somit Ihre Gesundheit aktiv unterstützen. Pro Gesundheitsaktivität erhalten Sie eine Bonifizierung von 10 Euro.

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Homöopathie

Sie möchten eine Erkrankung mit Hilfe der Naturheilkunde behandeln lassen und die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers aktivieren? Wir unterstützen Sie bei dieser sanften Methode und übernehmen homöopathischen Behandlung ohne Zuzahlung und bürokratischen Aufwand bei ausgebildeten und an unserem Programm teilnehmenden Ärzten.

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Osteopathische Behandlungen

Osteopathie kann eine gute Ergänzung zu klassischen Behandlungsmethoden sein. Hierbei können Blockaden abgebaut und das körperliche Gleichgewicht wiederhergestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen der Audi BKK Leistung „GesundheitExtra“ übernehmen wir die Kosten für unsere Mitglieder und familienversicherte Angehörige.

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Reiseschutzimpfungen und reisemedizinische Beratung

Wir übernehmen die Kosten für empfohlene Reiseschutzimpfungen in voller Höhe. Außerdem können Sie vor Antritt der Reise alle wichtigen Fragen an unserem Gesundheitstelefon bei einer kostenlosen reisemedizinischen Beratung klären und mit einem guten Gefühl in den Urlaub fahren.

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Onlinekurse: Trainieren, wann es Ihnen passt

Ausreichend bewegen, ausgewogen ernähren, Stress reduzieren: Wir von der Audi BKK unterstützen Sie mit zahlreichen Online-Gesundheitskursen, die Sie ganz flexibel in Ihren Alltag einbinden können. Trainieren Sie beitragsfrei, wann es Ihnen passt, jederzeit und überall.

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Medizinische Hotline

Sie haben Fragen zu Gesundheitsthemen, Erkrankungen oder Medikamenten? Erste Antworten kann Ihnen die gebührenfreie Medizinische Hotline Ihrer Audi BKK geben.

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Herzlich Willkommen! Schön, dass Sie hier sind. In unserem Gesundheitsmagazin möchten wir Ihnen Inhalte bieten, die Ihnen Ihr Leben leichter machen. Die Sie weiterbringen. Die Sie bei einem gesunden Leben unterstützen.

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Von Achtsam bis Zuckerfrei. Der Gesundheits-Podcast der Audi BKK.

In unserem Podcast befassen wir uns mit einer großen Vielfalt aus körperlichen und mentalen Themengebieten.

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