Mehr Geld für viele Bestands-

rentnerinnen und -rentner ab

1. Juli 2024

Der Gesetzgeber hat für bestimmte Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente) und andere Renten, die sich unmittelbar an eine EM-Rente angeschlossen haben, eine pauschale Erhöhung beschlossen. 

Ab 1. Juli 2024 erhalten diese Rentnerinnen und Rentner einen Rentenzuschlag von pauschal 7,5% (bzw. 4,5%) auf ihre Brutto-Rente. Betroffen sind Renten mit einem Beginn vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 (bzw. 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018). 

Die Umsetzung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verzögert sich jedoch. Daher wird Ihre gewohnte Rentenzahlung zum 1. Juli 2024 noch nicht höher ausfallen. Sie erhalten ab Juli 2024 stattdessen eine seperate Auszahlung, zusätzlich zu Ihrer Rente. 

Der Rentenzuschlag ist, ebenso wie Ihre Rente, beitragspflichtig im Sinne der Kranken- und Pflegeversicherung. Die DRV kümmert sich bei den sog. Pflicht-Versicherten um die Zahlung der Beiträge aus dem Rentenzuschlag heraus. 

Die sog. freiwillig Versicherten bzw. alle Personen, die selber Versicherungsbeiträge an ihre Krankenkasse zahlen, müssen die Höhe ihres Rentenzuschlags jedoch eigenständig an ihre zuständige Krankenkasse melden. 

Als Information über die Höhe Ihres Rentenzuschlags erhalten Sie in der nächsten Zeit eine schriftliche Mitteilung vom Renten Service der „Deutschen Post AG“. 

Die Krankenkassen erhalten diese Information von der DRV jedoch erst ab Dezember 2025. 

Wichtig:

Sollten Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Ihrer Rente, oder aus anderen Einkünften, selber an uns zahlen, leiten Sie die Mitteilung über den Rentenzuschlag also bitte an uns weiter! 

Wir berechnen dann die zusätzlichen Beiträge aus dem Rentenzuschlag für Sie und können vermeiden, dass sich unbezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bis zum Ende des Jahres 2025 aufhäufen. Sie können damit eine größere Nachzahlung von Versicherungsbeiträgen verhindern. 

 

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