Optimal abgesichert: Die starke Krankenversicherung für Ihre Selbstständigkeit
Wer selbstständig tätig ist, ist es gewohnt die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und flexibel zu sein. Beim Thema Gesundheit und Versicherungsschutz stehen wir Ihnen gerne als starke Partnerin unterstützend zur Seite. Auch dann, wenn Sie in herausfordernden Zeiten einmal länger ausfallen. Gemeinsam passen wir Ihre Versicherung optimal auf Ihre Bedürfnisse an. Sie entscheiden!
Nach Gesetzesänderung: Mögliche Beitragsminderung für Versicherte mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und/oder Vermietung+Verpachtung
FAQ – Die häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft
Wir haben die häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft der Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Sie zusammengestellt
Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,0 Prozent (inklusive des Zusatzbeitrags in Höhe von 1,0 Prozent). Ihr Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,40 Prozent. Für kinderlose Mitglieder erhöht sich der Beitrag um 0,60 Prozent auf 4,00 Prozent. Ab dem 1. Juli 2023 vermindert sich der Beitragsanteil bei Eltern mit mehr als einem Kind. Es werden dafür Beitragsabschläge ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte eingeführt. Der Abschlag gilt für jedes Kind, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Grundsätzlich sind Beiträge für hauptberuflich Selbstständige nach der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 5.175 EUR (Stand: 2024) zu zahlen. Werden geringere Einkünfte nachgewiesen (per Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung etc.), werden die Beiträge aus genau diesen berechnet. Die Untergrenze aus der mindestens Beiträge erhoben werden, beträgt 1.178,33 EUR (Stand: 2024).
Wie hoch Ihr Beitragssatz genau ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Beitragsrechner Ihrer Audi BKK gibt Ihnen einen ersten Eindruck. Wichtig zu wissen: Das ist zunächst nur ein ungefährer Wert, da für eine genaue Berechnung auch individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Wer als freiwillig versichert ist und selbständig oder freiberuflich arbeitet, zahlt Beiträge von allen Einnahmen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt verbrauchen können. Dazu zählen die steuerrechtlichen Gewinne, die Sie hauptberuflich in Ihrem Unternehmen erwirtschaften sowie weitere Einkünfte – etwa Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge, etc. Wichtig zu wissen: eine Aufrechnung von positiven mit negativen Einnahmen ist nur innerhalb derselben Einkunftsart möglich.
Sie haben die Möglichkeit einen Anspruch auf Krankengeld zu wählen, bei dem Sie ab dem 43. Tag einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Audi BKK erhalten können. Dies gilt, sofern Ihnen nachweislich Arbeitseinkommen ganz oder teilweise entfällt. Wählen sie den Anspruch auf Krankengeld, dann ändert sich der von Ihnen zu zahlende Beitragssatz zur Krankenversicherung auf 15,60 Prozent (inklusive 1,0 Prozent Zusatzbeitrag). Der Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt unverändert bei 3,40 / bei Kinderlosen 4,00 Prozent. Ab dem 1. Juli 2023 vermindert sich der Beitragsanteil bei Eltern mit mehr als einem Kind. Es werden dafür Beitragsabschläge ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte eingeführt. Der Abschlag gilt für jedes Kind, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei der Wahl des Krankengeldanspruchs hat der Gesetzgeber eine damit verbundene Bindungsfrist an die Audi BKK von drei Jahren festgesetzt. Eine Zeit, in der Sie bei der Audi BKK natürlich bestens versichert sind!
Die gesetzliche Krankenversicherung ist hier auf Ihrer Seite: Die Beiträge für Ihren Versicherungsschutz orientieren sich an der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Die Beitragseinstufung gilt zunächst vorläufig, bis Sie Ihrer Audi BKK Ihren Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr vorlegen. Bitte beachten Sie: Um größere Nachzahlungen zu vermeiden, reichen Sie jeden neuen Steuerbescheid (Kopie) unverzüglich bei uns ein, sobald Sie ihn erhalten.
Als Existenzgründer oder -gründerin stehen Sie gerade erst am Anfang Ihrer Selbstständigkeit und können Ihr Einkommen noch nicht genau überblicken? Kein Problem: Die Absicherung für Selbstständige greift dennoch zuverlässig. Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid für Ihre selbstständige Tätigkeit haben, schätzen Sie Ihr Einkommen bitte so realistisch wie möglich ein. Wir berechnen Ihren Beitrag zunächst unter Vorbehalt. Sobald Sie Ihren ersten Steuerbescheid nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit für den jeweiligen Zeitraum der vorbehaltlichen Einstufung vorlegen, korrigieren wir rückwirkend die Beiträge, die Sie in die Versicherung einzahlen. Dann wissen Sie genau, was Sie die Versicherung kostet. Sollten Sie Ihre Einnahmen zu gering eingeschätzt haben, rechnen Sie bitte mit Nachzahlungen. Haben Sie Ihre Einnahmen höher eingeschätzt, erstatten wir Ihnen natürlich die zu viel gezahlten Beiträge. Die monatliche Einstufung der Beiträge wird ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst aber verbleibt unter Vorbehalt, bis Sie uns Ihren Steuerbescheid für diesen Zeitraum vorlegen.
Bei der Audi BKK bekommen Sie als hauptberuflich Selbstständiger oder Selbstständige natürlich auch Ihre persönliche Krankenversicherungskarte (eGK). Auf dieser Karte sind Ihre Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) gespeichert. Legen Sie diese Karte bei einer Behandlung vor, werden die Gesundheitsleistungen, die gesetzlich übernommen werden, entsprechend abgerechnet – zum Beispiel der Arzt- und Zahnarztbesuch, die Krankenhausbehandlung, etc. Den Weg zu Ihrer Versicherungskarte machen wir Ihnen einfach: Sie müssen nur ein aktuelles Passfoto online hochladen, den Rest erledigen wir für Sie.
Alle Informationen zur eGK finden Sie hier: Zur elektronischen Gesundheitskarte