Setzen Sie auch auf Naturheilverfahren ergänzend zur Schulmedizin? Wir von der Audi BKK unterstützen alternative Behandlungsmethoden – und die Osteopathie zählt dazu. Die sanfte Therapie mit den Händen stellt den Körper als Ganzes in den Mittelpunkt. Sie kann Blockaden und Funktionsstörungen im Körper lösen und die Selbstheilungskräfte aktivieren. Im Rahmen von GesundheitExtra beteiligen wir uns an den Kosten für Ihre osteopathische Behandlung.
FAQ – Häufige Fragen zur Leistung Osteopathie
Damit Sie sich den Zuschuss Ihrer Audi BKK zur Osteopathie sichern können, achten Sie bitte vor Ihrer Behandlung darauf, dass folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die Behandlung in Form einer schriftlichen Bescheinigung veranlassen, in der er oder sie die osteopathische Behandlung empfiehlt.
2. Die fachliche Qualität der osteopathischen Behandlung muss sichergestellt sein.
3. Der Osteopath oder die Osteopathin müssen eine spezifische Qualifizierung nachweisen können. Das heißt, er oder sie muss Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein (zum Beispiel dem Verband der Osteopathen Deutschland e.V. oder der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V.) Zumindest muss der Therapeut durch eine qualifizierte Ausbildung dazu berechtigt sein, einem solchen Verband beizutreten.
Eigentlich gehört die Osteopathie nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir von der Audi BKK sind aber offen für die Alternative Medizin, daher zählt die Osteopathie auch zu unseren Leistungen. Bei uns haben Sie als gesetzlich Versicherte und Versicherter die Möglichkeit, sich über „GesundheitExtra“ einen Teil der Kosten für die Osteopathie zurückzuholen. Wir übernehmen je Sitzung 30 Euro und bezuschussen maximal vier Sitzungen pro Kalenderjahr. Insgesamt können Sie sich also von Ihrer Audi BKK Krankenkasse 120 Euro Erstattung pro Kalenderjahr sichern.
Das hängt von seiner Qualifikation ab: Damit Sie sich den Zuschuss Ihrer Audi BKK Krankenkasse sichern können, muss die Behandlung gesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt werden, der eine osteopathische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat (nachgewiesen durch eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathie bzw. eine Berechtigung zum Beitritt in einen Verband).
Über GesundheitExtra können Sie Ihre Erstattung für die Osteopathie ganz unkompliziert beantragen und Rechnungen einreichen. Laden Sie die notwendigen Unterlagen (ärztliche Verordnung, Rechnung) in Ihrer Audi BKK Service-App unter “Osteopathie erstatten” (GesundheitExtra) hoch.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung und Rechnung auch unter Angabe Ihrer IBAN antragslos einreichen.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen zu GesundheitExtra.
Zur Audi BKK Service-App geht es hier, zum Online-Center bitte hier entlang.
Leider gibt es derzeit keine zentrale Datenbank, in der alle Osteopathinnen und Osteopathen gelistet sind. Bei den Berufsverbänden erhalten Sie aber Informationen zu anerkannten Osteopathie-Praxen. Wir empfehlen Ihnen die folgenden Links für die Suche in Ihrer näheren Umgebung:
Bundesverband Osteopathie e. V.
Ihre Sitzung bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin startet mit einem ausführlichen Befundgespräch. Danach untersucht der Osteopath oder die Osteopathin alle Teilbereiche Ihres Körpers (Bewegungsapparat, Organsystem, Nervensystem/Craniosacrales System) mithilfe sanfter manueller Techniken auf Blockaden, Verspannungen oder Bewegungseinschränkungen. Interessant dabei: Osteopathen verzichten bei der Sitzung komplett auf medizinische Geräte und Medikamente. Ihr therapeutisches Ziel ist es, den Körper zur Selbstheilung anzuregen.