Schätzen Sie die sanfte Heilkraft der Homöopathie? Dann geht es Ihnen wie Vielen: Das seit mehr als 200 Jahren praktizierte alternative Heilverfahren ist beliebt. Denn die klassische Homöopathie kann als alternative Medizin die schulmedizinische Therapie sinnvoll ergänzen. Sie gilt als besonders schonend und regt die körpereigenen Selbstheilungskräfte an. Bei uns von der Audi BKK ist die Homöopathie Teil der starken Leistungen, die wir unseren Versicherten bieten. Sichern Sie sich unsere attraktiven Zuschüsse zur Homöopathie.
FAQ – Häufige Fragen zur Leistung Homöopathie
Die klassische Homöopathie ist eine beliebte und verbreitete Therapieform im Bereich der alternativen Medizin. Sie beruht auf dem Grundprinzip „Ähnliches durch Ähnliches heilen“. Das heißt: Ein Mittel wirkt, indem es ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit selbst. Ein Beispiel: Beim Schneiden einer Zwiebel brennen die Augen und laufen die Tränen. Als homöopathisches Mittel wird Allium cepa (lateinischer Name der Küchenzwiebel) daher beispielsweise gegen Heuschnupfenbeschwerden eingesetzt. Das besondere Merkmal homöopathischer Arzneimittel ist, dass sie in hoher Verdünnung verabreicht werden – meist in Form von kugelförmigen Globuli. Die Aufgabe des verdünnten Botenstoffs: Er soll den Organismus anregen, seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Wegen ihrer geringen Nebenwirkungen und sanften Wirkweise werden homöopathische Mittel übrigens gerne bei Kindern angewandt.
Die Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung wird immer wieder kontrovers diskutiert. Aber auch wenn die Wirkung wissenschaftlich nicht belegt ist, hat sich die Homöopathie innerhalb der alternativen Medizin fest etabliert und ist beliebt. Sie ist eher als Erfahrungswissenschaft zu verstehen, die seit mehr als 200 Jahren praktiziert wird. Sollte, wie Kritiker äußern, nur ein Placebo-Effekt auf den Menschen wirken, so ist dieser in seiner Wirkung trotzdem nicht zu unterschätzen. Das belegen viele Berichte von Patientinnen und Patienten, die eine Linderung ihrer Beschwerden feststellen, nachdem sie homöopathisch behandelt wurden. Die Homöopathie ist keinesfalls ein Ersatz für die Schulmedizin. Sie kann diese aber durch die Aktivierung der Selbstheilungskräfte sinnvoll ergänzen.
Bei der Erstanamnese wird Sie der Homöopath oder die Homöopathin in einem ausführlichen Gespräch zu Ihren Beschwerden sowie Einflüssen aus Ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld befragen. So verschafft sich Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein Gesamtbild. In der anschließenden Fallanalyse ordnet er oder sie Ihre persönlichen Krankheitssymptome ein, um die richtigen Arzneimittel für Ihre homöopathische Behandlung auszuwählen. Die Folgeanamnese bzw. das Folgegespräch ist dazu da, den Heilungsverlauf zu kontrollieren und im Gespräch Ihre weiteren Fragen zur Behandlung zu besprechen.
Für unsere Versicherten haben wir ein starkes Leistungspaket Homöopathie geschnürt. Zur Leistung Ihrer Audi BKK zählen die Erst- und Folgeanamnese der homöopathischen Behandlung. Inbegriffen sind auch die Fallanalyse Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin sowie die Auswahl der homöopathischen Arzneimittel für Ihre Therapie. Nicht inbegriffen ist die Kostenübernahme für das Arzneimittel. Gut zu wissen: Bei Ihrer Audi BKK Krankenkasse profitieren Sie trotzdem. Denn im Rahmen unseres Programms "GesundheitExtra" haben Sie die Möglichkeit, sich einen Zuschuss zu homöopathischen Arzneien zu sichern. Als Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie.
Mehr Informationen unter GesundheitExtra.
Als Versicherte der Audi BKK können Sie Ihre homöopathische Behandlung bei speziell ausgebildeten Ärzten in Anspruch nehmen, die ein Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) erworben haben. Sie möchten nach teilnehmenden Ärzten suchen?
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Eine bundesweite Übersicht der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, die eine Zusatzausbildung für homöopathische Behandlungen absolviert haben, finden Sie dort.
Ihre Behandlung beim Homöopathen oder der Homöopathin können Sie unbürokratisch und ohne Aufwand über Ihre elektronische Gesundheitskarte, die Sie als Versicherte der Audi BKK erhalten, abrechnen. Einzige Voraussetzung: Der Arzt, die Ärztin muss über eine spezielle Zusatzausbildung verfügen und im Netzwerk des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) gelistet sein. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Service-Center Ihrer Audi BKK gerne weiter.
Hier geht es zum Service-Center.
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