Krankenkversicherung für Arbeitnehmer

Zuverlässig, flexibel, digital: Die Audi BKK für Berufstätige

Ob Sie frisch ins Berufsleben starten oder schon lange im Job sind: Wenn es um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden geht, sind Sie bei der Audi BKK bestens aufgehoben. Wir begleiten Sie mit starken Leistungen in jeder Berufs- und Lebenslage, mit persönlichen Beratungsangeboten und Online-Services, die zeigen, dass Krankenkasse auch digital geht. Von welchen Vorteilen Sie noch profitieren: Bei uns gibt es attraktive Extras für Ihre Work-Life-Balance und Geld zurück für einen gesunden Lebensstil.

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Krankenversicherung für Berufstätige: Ihre Vorteile bei der Audi BKK

Gesundheitswoche: 200 Euro für Ihre Auszeit

Im Alltag kommt der gesunde Lebensstil oft zu kurz. Sie sind trotzdem gerne aktiv und möchten sich und Ihrer Gesundheit was Gutes tun? Dann sichern Sie sich pro Jahr 200 Euro Zuschuss zur Audi BKK Gesundheitswoche. Nutzen Sie die kompakte Auszeit in einem unserer ausgesuchten Partnerhäuser. Freuen Sie sich auf spannende Kurse rund um die Themen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung.

Hier geht’s zur Gesundheitswoche

Tschüss Blockaden – bis zu 120 Euro für Osteopathie

Schwören Sie auf alternative Therapien wie die Osteopathie? Wir sind offen dafür. Osteopathie kann die Schulmedizin sinnvoll ergänzen. Über unser Programm „GesundheitExtra“ können Sie sich bis zu 120 Euro im Kalenderjahr für Ihre osteopathische Behandlung sichern.

Hier geht’s zu den osteopathischen Behandlungen

Ihr digitaler Gesundheitscoach – zahlreiche Online-Kurse 24/7 nutzen

Sie haben im Alltag wenig Zeit? Dann trainieren Sie wahrscheinlich lieber zeit- und ortsunabhängig. Wie wäre es mit einem Online-Training? Ob es um Bewegung, ausgewogene Ernährung oder Stressreduzierung geht: Wählen Sie aus unserem großen Kursangebot das passende Coaching. Einfach trainieren, egal wann, egal wo. Als Mitglied kostet Sie das nichts.

Hier geht’s zu den Online-Kursen

Bitte mal lächeln – 60 Euro für professionelle Zahnreinigung

Ihre Zahnbürste macht zwar einen guten Job, aber erreicht nicht jeden Winkel im Mund. Lassen Sie Ihre Zähne deswegen auch professionell reinigen. Über „GesundheitExtra“ bezuschussen wir Ihre professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr mit bis zu 60 Euro. Denn Ihre Gesundheit ist uns wichtig – und dazu zählen auch Mundhygiene und gesunde Zähne.

Hier geht’s zur professionellen Zahnreinigung

Online-Arztbesuch mit TeleClinic

Wir alle kennen es: Krank zu Hause, keine Power, der Weg in die Arztpraxis fällt schwer. Ist ein Vor-Ort-Termin beim Arzt oder der Ärztin immer zwingend notwendig?

Eine sinnvolle Alternative zum Arztbesuch bieten wir un­seren Versicherten: Bei unserem Partner TeleClinic findet das Arztgespräch bequem und ohne lange Wartezeiten über die Videosprechstunde per App statt. Ein weiteres Plus für Sie: Alle Behandlungsdokumente haben Sie bei der digitalen Anwendung stets im Blick. Die Kosten für den Online-Arzt übernehmen wir für Sie.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Gut geschützt die Welt entdecken: Volle Kostenübernahme für empfohlene Reiseschutzimpfungen

Sie hat das Fernweh gepackt? Lust auf ferne Länder und Erholung vom Alltagsstress? Bei uns können Sie mit einem sicheren Gefühl verreisen. Wir übernehmen sämtliche Kosten für empfohlene Reiseschutzimpfungen. Zum Beispiel gegen Malaria, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) oder Cholera. Für alle Fragen ist unsere reisemedizinische Beratung jederzeit für Sie da. Als Mitglied kostet Sie das nichts.

Für alle Infos rund um die Reiseschutzimpfung bitte hier klicken

Jetzt Mitglied werden – so einfach geht`s

Onlineantrag ausfüllen

Werden Sie ganz bequem über das Onlineformular Mitglied und übermitteln Sie uns Ihre Daten.

Jetzt sind wir gefragt

Sobald wir Ihren Onlineantrag erhalten haben, kümmern wir uns um alle weiteren Schritte für Ihre neue Mitgliedschaft.

Schön, dass Sie dabei sind

Jetzt sind Sie Mitglied und können alle Vorteile, Services und Leistungen Ihrer Audi BKK nutzen.

Starke Leistungen für Berufstätige

Digital, schnell, einfach – unsere Service-App

Lästiger Papierkram? Den erledigen Sie bei uns einfach per Knopfdruck mit der Audi BKK Service-App. Per Smartphone können Sie von überall viele Anliegen schnell erledigen – Krankmeldung einreichen, Dokumente hochladen, persönliche Daten ändern oder direkt in Kontakt mit uns treten.

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AktivFit - Das digitale Bonusprogramm

Achten Sie auf Ihre Gesundheit und lassen Sie sich belohnen – Wie das funktioniert, erfahren Sie beim Bonusprogramm AktivFit und AktivFit Kids der Audi BKK.

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Schneller zum Facharzt oder zur Fachärztin

Sie brauchen fachärztliche Hilfe und kein Termin ist frei? Mit uns geht es einfacher: Wir kümmern uns unbürokratisch und schnell um Ihr Anliegen: Unsere Expertinnen und Experten vom Audi BKK Gesundheitstelefon vermitteln Ihnen Termine beim Facharzt oder der Fachärztin.

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Ausgezeichnet: Ihre Audi BKK

Rundum gut versichert mit ausgezeichneten Leistungen und einem Top-Beitragssatz.

Alle Audi BKK Leistungen

Auszeichnungen der Audi BKK von Krankenkasseninfo und Focus Money

Die häufigsten Fragen – Wissenswertes für Berufstätige

Wie funktioniert der Wechsel zur Audi BKK?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie ganz unkompliziert aus einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Audi BKK wechseln – bereits nach zwölf Monaten Bindungsfrist bei der anderen Krankenversicherung. Sie müssen Ihre alte Krankenkasse sogar nicht persönlich kündigen. Es reicht völlig, wenn Sie uns darüber informieren, dass Sie wechseln wollen. Wir erledigen für Sie den Rest. Über ein elektronisches Meldeverfahren informieren wir Ihre bisherige Kasse über den Austritt und stellen als Ihre neue Krankenversicherung einen nahtlosen Übergang sicher. Sie sind also durchgehend versichert. Gut zu wissen: Es gibt auch ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht, das heißt, wahlberechtigte Personen dürfen ohne Kündigung und ohne Rücksicht auf die Dauer der Mitgliedschaft bei ihrer bisherigen Krankenkasse zu einer neuen Krankenkasse wechseln.

Übrigens: Keiner Kündigung bedarf es immer dann, wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet.

Mehr Informationen zum Krankenkassenwahlrecht

Bin ich als Berufstätige oder Berufstätiger versicherungspflichtig?

Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen – ob Sie gerade ins Berufsleben starten oder den Arbeitgeber wechseln – gilt für Sie Versicherungspflicht. Das heißt: Ein prozentualer Anteil Ihres Gehalts fließt in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (kurz: „SGB V“) geregelt. In der Wahl Ihrer Krankenkasse sind Sie in der Regel frei. Sie können sich also für die Audi BKK als Ihre neue Krankenversicherung entscheiden. Wenn Sie als Berufseinsteigerin oder Berufseinsteiger vor Ihrem ersten Job bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert waren, endet diese Mitgliedschaft automatisch.

Gut zu wissen: Übersteigt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Kalenderjahr 2024) sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungsfrei. Sie können sich dann freiwillig bei der Audi BKK versichern, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Mehr Informationen zur Versicherungspflicht

Wie hoch ist der Beitrag für Berufstätige?

Ihr Beitrag hängt vor allem von Ihrem Einkommen und natürlich unseren Beitragssätzen ab. Im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (kurz: „SGB V“) ist zur gesetzlichen Krankenversicherung geregelt, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge aufteilen. Den prozentualen Beitrag, den Sie von Ihrem Bruttoentgelt in die Versicherung einzahlen, beträgt also die Hälfte.

Ihr Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt im Allgemeinen 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,0 Prozent (2024), den Ihre Audi BKK zur Sicherung einer effizienten Versorgung erhebt. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags. Das bedeutet für Sie: Egal, ob Sie gerade ins Berufsleben starten oder schon länger berufstätig sind: Sie zahlen immer die Hälfte, also insgesamt 7,3 Prozent von Ihrem Bruttogehalt an Ihre Audi BKK. Sollte kein Anspruch auf Krankengeld bestehen, zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Auch in diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags an die Krankenversicherung.

Sie möchten Ihren persönlichen Beitragsvorteil bei der Audi BKK bereits ermitteln? Dann los zu unserem Vorteilsrechner: Einfach Ihre bisherige Krankenkasse und Ihr Gehalt eingeben und Ihren persönlichen Vorteil anzeigen lassen.

Viele weitere Informationen und Antworten rund um die Versicherung und Mitgliedschaft für Berufstätige finden Sie hier.

Wie hoch ist mein Beitrag bei geringem Einkommen oder einem Minijob?

Sie erhalten ein Arbeitsentgelt von 520,01 Euro bis 1.600 Euro? Dann errechnet sich Ihr Beitragssatz für die Krankenversicherung nach einem gesonderten Verfahren (Übergangsbereich). Ihr Vorteil: Sie zahlen weniger in die Krankenversicherung ein, in diesen Fällen nur einen reduzierten Beitragssatz.

Als Minijobber gehen Sie einer geringfügigen Beschäftigung nach oder sind nur kurzfristig beschäftigt. Das heißt, Sie haben über das Jahr gerechnet regelmäßige Einkünfte von bis zu 520 Euro pro Monat. Oder sind kurzfristig bis zu drei Monate bzw. 70 Arbeitstage beschäftigt. In beiden Fällen sind Sie versicherungsfrei.

Weitere Informationen zu geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale oder unter besondere Beschäftigungsverhältnisse.

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Der gesetzliche Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt ab 1.Juli 2023 3,4 Prozent. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Beitrags (Ausnahme im Bundesland Sachsen). Für kinderlose Mitglieder fällt mit Vollendung des 23. Lebensjahres ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozent an. Diesen tragen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin alleine.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beläuft sich auf 18,6 Prozent und zur Arbeitslosenversicherung auf 2,4 Prozent. Auch hier teilen sich die Beiträge je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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