Flexibel bleiben: Mit der Audi BKK für Selbstständige
Zeit und Gesundheit sind für Selbständige essenziell. Bei der Audi BKK profitieren Sie nicht nur von digitalen, zeitsparenden Services sowie Top-Leistungen, wir bieten Ihnen noch mehr: Die Familienversicherung ist bei uns ebenso enthalten wie viele Extras für eine gute Work-Life-Balance. Selbstverständlich haben wir jederzeit ein offenes Ohr für Ihre individuellen Bedürfnisse, damit Sie in jeder Lebenssituation flexibel bleiben. Holen Sie das Beste für sich raus!
Krankenversicherung für Selbständige: Ihre Vorteile bei der Audi BKK
Sie sind selbstständig und wollen sich freiwillig in der Gesetzlichen versichern? Profitieren Sie von den vielen Vorteilen, die die gesetzliche Kasse bietet: Bei den Behandlungskosten zum Beispiel punktet die gesetzliche Krankenversicherung ganz klar gegenüber der privaten Krankenversicherung. So vermeiden Sie finanzielle Engpässe, sollte die Behandlung mal teurer werden. Und auch die Familienversicherung ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten: Die Mitversicherung Ihrer Liebsten ist beitragsfrei und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das heißt, in der Familienversicherung sind Ehepartner und Partnerinnen, Lebenspartner und Partnerinnen und Kinder mitversichert.
Auch bei wenig Zeit, ist es wichtig, sich gut um sich selbst zu kümmern! Deshalb belohnen wir Sie im Rahmen unseres Programms AktivFit mit bis zu 120 Euro pro Jahr für einen gesunden Lebensstil. Nehmen Sie jetzt am digitalen Bonusprogramm AktivFit in der Audi BKK Service-App teil.
Fit bleiben, Stress reduzieren oder gesund ernähren: Im Alltag kommen die guten Vorsätze schnell zu kurz. Profitieren Sie deswegen auch online von unseren zahlreichen Gesundheitskursen. Schalten Sie einfach ein, wann und wo es Ihnen passt. Für versicherte Selbstständige ganz ohne Extrakosten. Trainieren Sie beitragsfrei und rund um die Uhr.
Ihre Zahnbürste macht zwar einen guten Job, aber erreicht nicht jeden Winkel im Mund. Lassen Sie Ihre Zähne deswegen auch professionell reinigen. Die Audi BKK bezuschusst im Rahmen von „GesundheitExtra“ die Professionelle Zahnreinigung mit bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr, maximal 30 Euro je Behandlung für bis zu zwei Behandlungen. Regelmäßige Prophylaxe ist wichtig für eine gute Mundhygiene, gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln.
Sie haben ein Jahr lang Prävention betrieben, aber darüber hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen? Mit unserem Wahltarif Prämienzahlung kann sich dies jetzt auch finanziell für Sie lohnen. Denn Audi BKK Mitglieder erhalten in diesem Fall eine attraktive Geldprämie.
Setzen Sie mit uns auch auf die heilende Kraft der Natur. Wir sind offen für alternative Behandlungsmethoden, die von immer mehr Menschen geschätzt werden. Die Osteopathie kann klassische Behandlungsmethoden der Schulmedizin sinnvoll ergänzen. Sie aktiviert die Selbstheilungskräfte und löst damit Blockaden und Funktionsstörungen im Körper. Mit unserem Programm „GesundheitExtra“ beteiligen wir uns an den Kosten für Ihre osteopathische Behandlung.
Jetzt Mitglied werden – so einfach geht`s
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Sobald wir Ihren Onlineantrag erhalten haben, kümmern wir uns um alle weiteren Schritte für Ihre neue Mitgliedschaft.
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Weitere starke Leistungen für Selbstständige
Ausgezeichnet: Ihre Audi BKK
Rundum gut versichert mit ausgezeichneten Leistungen und einem Top-Beitragssatz.
Die häufigsten Fragen – Wissenswertes für Selbstständige
Sie sind von uns überzeugt und möchten wechseln? Als Selbstständiger oder Selbstständige oder freiberuflich Tätiger oder Tätige können Sie unkompliziert aus einer anderen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Audi BKK wechseln – bereits nach zwölf Monaten einer bestehenden Mitgliedschaft. Ihren Wechsel müssen Sie nur noch der Audi BKK erklären. Das heißt, wir regeln als Ihre neue Krankenversicherung die Formalitäten für Sie. Über ein elektronisches Meldeverfahren informieren wir Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Austritt und stellen einen nahtlosen Übergang sicher.
Als freiwillig versicherter Selbstständiger oder Selbstständige oder freiberuflich Tätiger oder Tätige zahlen Sie Ihre Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich von allen Einnahmen, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen (oder verbrauchen könnten). Das können zum Beispiel steuerrechtliche Gewinne aus Ihrer Selbstständigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein. Bitte beachten Sie: Ein Aufrechnen positiver mit negativen Einnahmen aus verschiedenen Einnahmearten ist nicht möglich.
Folgende Mindestbemessungsgrenze für Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung ist derzeit gültig: 1.248,33 EUR (Stand: 2025) monatlich. Dieser Mindestbetrag ist Basis für die Beitragsberechnung, selbst wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte niedriger sind. Liegen Ihre monatlichen Einnahmen darüber?
Dann berechnen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihren tatsächlichen Einnahmen – bis zur höchsten Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 EUR (Stand: 2025).
Der Beitragsrechner Ihrer Audi BKK gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die Höhe Ihres Beitragssatzes in die gesetzliche Krankenversicherung. Bitte beachten Sie: Wir berechnen damit zunächst nur einen ungefähren Wert, da für eine genaue Berechnung individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Sie wünschen sich weitere Informationen für freiwillig Versicherte – zum Beispiel zum Krankengeld in der GKV, zur Familienversicherung oder zur Beitragseinstufung? Mehr rund um die Versicherung für Selbstständige bei der Audi BKK finden Sie unter Mitgliedschaft für Selbstständige