Sport machen, Vorsorge betreiben, fit sein: Nehmen Sie jetzt am digitalen Bonusprogramm AktivFit in der Audi BKK Service-App teil. Sammeln Sie Bonuspunkte für Ihre Gesundheit und sichern Sie sich einen jährliche Vorteil von bis zu 120 Euro. Auch Kinder profitieren von ihrem eigenen digitalen Bonusprogramm AktivFit Kids mit bis zu 80 Euro jährlich.
In 3 Schritten zu Ihrem Bonus:
Maßnahmen für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahre
Ob Yoga, Fitness oder Vorsorge: Hier sehen Sie im Detail welche Maßnahmen wir im Rahmen des digitalen Bonusprogramms mit einer Auszahlung belohnen.
1. Jugendvorsorge
- J2 Vorsorgeuntersuchung
2. Zahnvorsorge
- bis 17 Jahren (zweimal jährlich)
- ab 18 Jahren (jährlich)
3. Check Up
- von 18 bis 34 Jahren (einmalig)
- ab 35 Jahren (alle drei Jahre)
4. Krebsfrüherkennung
- Frauen ab 20 Jahren (jährlich), ab 35 Jahren (alle drei Jahre)
- Männer ab 45 Jahren (jährlich)
5. Erweiterte Krebsfrüherkennung
- Frauen ab 30 Jahren (jährlich)
6. Hautkrebs-Screening
- ab 35 Jahren (alle zwei Jahre)
7. Darmkrebsfrüherkennung
- Ab 50 Jahre bis 54 Jahre (Frauen und Männer: jährlicher Test auf okkultes Blut im Stuhl)
- Ab 55 Jahre (Frauen und Männer: alle 2 Jahre Test auf okkultes Blut im Stuhl)
Alternative zum Test auf verborgenes Blut im Stuhl:
- ab 50 Jahre Männer: alle 10 Jahre Darmspiegelung (Koloskopie)
- ab 55 Jahre Frauen: alle 10 Jahre Darmspiegelung (Koloskopie)
8. Zusätzliche Vorsorge gemäß § 25 SGB V i.V.m. G-BA Richtlinien
- Chlamydien-Screening (Frauen: bis 25 Jahre jährlich)
- Mammographie-Screening (Frauen: von 50 bis 69 Jahren - alle zwei Jahre)
- Ultraschalluntersuchung für Männer auf Bauchaortenaneurysma (einmalig) ab 65 Jahren
9. Leistungen in der Schwangerschaft und Mutterschaft gemäß § 25 SGB V i.V.m. G-BA Richtlinien
- Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
- Basis-Ultraschalluntersuchungen bei schwangeren Frauen zur Früherkennung von Schwangerschaftskomplikationen oder erweitertes Ultraschall-Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel
- HIV-Antikörper-Test für Schwangere zur Früherkennung einer HIV-Infektion
Eine Auflistung der empfohlenen Vorsorgeleistungen des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie auch unter dem Link.
Hinweis: Selbstverständlich können Sie Ihre Vorsorgetermine individuell vereinbaren und wahrnehmen.
Die jeweils festgelegten zeitlichen Intervalle der Bonifizierung – z. B. „alle drei Jahre“ – orientieren sich an den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und schließen eine vorherige Inanspruchnahme nicht aus!
1. Sportliche Aktivität
- Aktive Mitgliedschaft im Sportverein
- Teilnahme am Hochschulsport
- Deutsches Sportabzeichen (DOSB) oder Deutsches Schwimmabzeichen (DSV)
2. Fitness- oder Yoga-Studio
- Aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitness- oder Yoga-Studio
3. Präventionskurs
- Kurs gemäß Leitfaden Prävention, bezuschusst durch die Audi BKK oder Kurs in der Audi BKK Gesundheitswoche
Auf der Suche nach einem passenden Kurs? Dann besuchen Sie doch mal unsere Audi BKK-Kursdatenbank. Hier ist für alle was dabei!
Hier werden alle Ihre Impfungen nach der Ständigen Impfkommission (kurz: STIKO)-Empfehlung nach § 20i SGB V berücksichtigt, wenn die Impfserie vollständig durchgeführt wurde (das kann bis zu drei Teilimpfungen erfordern). Der Nachweis wird erst in dem Jahr berücksichtigt, indem die letzte Teilimpfung erfolgt ist.
Nähere Informationen finden Sie unserer Seite zum Thema Impfungen oder auch auf der offiziellen Seite des Robert-Koch-Instituts. Den Impfkalender finden Sie hier.
Maßnahmen für Kinder bis 14 Jahre
Auch für Kinder gibt es eine ganze Reihe an Aktivitäten und Untersuchungen, die wir mit einer Auszahlung belohnen.
1. Zahnvorsorge
- Zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat (dreimal)
- danach bis zum Alter von 6 Jahren (jährlich)
- Von 6 bis 14 Jahren (zweimal pro Jahr)
2. Kindervorsorge
- U1 bis U6 vollständig durgeführt
- U7 bis U11 einzeln
3. Jugendvorsorge
- J1 Vorsorgeuntersuchung
Eine offizielle Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums über U- bzw. J-Untersuchungen finden Versicherte auch hier.
4. Zusätzliche Vorsorge-Screenings
- Neugeborenen-Hörscreening
- Neugeborenen-Screening Pulsoxymetrie
- Neugeborenen-Screening Mukoviszidose
- Chlamydien-Screening
- Neugeborenen-Screening auf Muskelatrophie (SMA)
- Neugeborenen-Screening auf Sichelzellkrankheit
1. Sportliche Aktivität
- Aktive Mitgliedschaft im Sportverein
- Deutsches Sportabzeichen (DOSB) oder Deutsches Schwimmabzeichen (DSV)
2. Präventionskurs
Kurs gemäß Leitfaden Prävention, bezuschusst durch die Audi BKK.
Auf der Suche nach einem passenden Kurs? Dann besuchen Sie doch mal unsere Online-Audi BKK-Kursdatenbank. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme erst für Kinder ab sechs Jahren möglich ist.
Hier werden alle Ihre Impfungen nach der Ständigen Impfkommission (kurz: STIKO)-Empfehlung nach § 20i SGB V berücksichtigt, wenn die Impfserie vollständig durchgeführt wurde (das kann bis zu drei Teilimpfungen erfordern). Der Nachweis wird erst in dem Jahr berücksichtigt, indem die letzte Teilimpfung erfolgt ist.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Impfungen oder auch auf der offiziellen Seite des Robert-Koch-Instituts. Den Impfkalender finden Sie hier.
FAQ - Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Bonusprogramm
Ja, das Nachtragen von Stempeln ins digitale Bonusprogramm ist ohne großen Aufwand möglich. Das Einreichen des Bonushefts in Papierform ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Bonusheft Ihrer familienversicherten Kinder führen Sie in Ihrer Audi BKK Service-App. Dabei wechseln Sie mit dem roten runden „Button“ oben rechts zwischen den einzelnen Profilen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bei Ihnen familienversichert sind. Anschließend können Sie das Bonusprogramm unter „Anträge und Dokumente“ für das jeweilige Kalenderjahr aktivieren. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig. Bitte achten Sie allerdings darauf, dass Sie die Nachweise und Dokumente Ihrer Kinder nicht unter Ihrem eigenen Profil hochladen, sondern unter dem des Kindes.
Das Einreichen der Maßnahmen unterscheidet sich nach der jeweiligen Sparte. Alle Informationen zum jeweiligen Nachweis finden Sie direkt in der Audi BKK Service-App.
Hinweis: Nachgewiesene Maßnahmen können ggf. auch direkt von Ihnen wieder storniert werden, sofern diese noch nicht zur Auszahlung gebracht wurden bzw. ein hinterlegtes Bonus-Guthaben verfügbar ist. Hierzu gehen Sie bitte einfach auf die bereits eingereichte Gesundheitsaktivität und betätigen den Button „Maßnahme stornieren“.
Akzeptiert werden folgende Nachweise:
- Sport & Entspannung: Teilnahmezertifikate/-bestätigungen, Verträge über Mitgliedschaften, Urkunden, Stempel aus dem physischen Bonusheft mit aktuellem Datum, Überweisungsbelege mit daraus hervorgehender Mitgliedschaft/Teilnahme etc.
- Impfungen: Impfpässe/-ausweise/-zertifikat
Sobald Sie Ihre Maßnahmen nachgewiesen haben, können Sie die Auszahlung der Bonusprämie bis zum 31.03. des Folgejahres beantragen.
Eine Auszahlung ist grundsätzlich ab einer Maßnahme möglich.
Die Anweisung, das Geld auf das Bankkonto zu überweisen, erfolgt taggleich, spätestens am nächsten Werktag. Anschließend sind jedoch noch die Überweisungsdauer und Bankarbeitstage mit einzukalkulieren.
Ja, unter dem Reiter „Bankdaten“ in der Übersicht der Service App kann diese sowohl geändert, als auch weitere Bankverbindungen hinzugefügt werden.
Nein. Den Status der Auszahlung können Sie über die Service-App einsehen.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, am digitalen Bonusprogramm teilnehmen zu können, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder über unser Kontaktformular in Verbindung.