Versicherungsschutz beim Arbeiten im Ausland

Sie packt regelmäßig das Fernweh? Sie haben ein tolles Jobangebot?
Bevor Sie ins große Abenteuer starten, gibt es ein paar Punkte mit Blick auf die Sozialversicherung zu beachten. Damit während eines berufsbedingten Auslandsaufenthaltes das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Der Versicherungsschutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist abhängig von der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie vom jeweiligen Zielland.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und sichern Sie auch im Ausland umfassend ab.
 

Weiterführende Informationen

Anwartschaftsversicherung

Um versicherungs- bzw. beitragsrechtliche Nachteile durch einen (berufsbedingten) Auslandsaufenthalt zu vermeiden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

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Ausnahmevereinbarung

Um den weiteren Verbleib in der deutschen Sozialversicherung zu ermöglichen, werden im Rahmen der Abkommensstaaten ggf. auch sogenannte Ausnahmevereinbarung ermöglicht.

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Entsendung innerhalb Europas

Bei berufsbedingten Auslandseinsätzen ist ein Verbleib in der deutschen Sozialversicherung im Rahmen einer Entsendung für bis zu 24 Monate möglich.

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Leistungsaushilfe im Ausland

Erfahren Sie hier wie Sie sich im Ausland zur Leistungsaushilfe registrieren lassen und medizinische Leistungen nach dortigem Landesrecht erhalten können.

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Leistungsaushilfe in Deutschland

Erfahren Sie hier wie Sie sich in Deutschland zur Leistungsaushilfe registrieren lassen und medizinische Leistungen nach dortigem Landesrecht erhalten können.

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Wohnortverlegung ins Ausland

Bei einer Wohnortverlegung oder einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland sollte geklärt werden, wo bzw. wie ein Krankenversicherungsschutz erfolgen kann. Wir unterstützen Sie dabei.

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