Wohnortverlegung ins Ausland

Bei einer Wohnortverlegung oder einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland sollte zunächst geklärt werden, wo bzw. wie ein geeigneter Krankenversicherungsschutz erfolgen kann. Nachstehend möchten wir Ihnen dazu einige wichtige Informationen/Hilfestellungen an die Hand geben.

Im Detail

Rentner:
Sofern Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen wollen, finden Sie in den Merkblättern für Rentnerinnen und Rentner einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema.

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen der Fachbereich Global Services der Audi BKK gern zur Verfügung.

Studenten, Schüler und Au Pairs
Für diesen Personenkreis ist ein weiterer Verbleib im deutschen Recht grundsätzlich möglich. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Arbeitsuche im Ausland (EU/EWR)
Sofern Ihre Agentur für Arbeit den Aufenthalt im europäischen Ausland zur Arbeitssuche genehmigt hat und Sie Ihr Arbeitslosengeld weiter erhalten, bleibt auch der Versicherungsschutz bei der Audi BKK bestehen. Notwendige medizinische Leistungen können Sie über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Anspruch nehmen.

Wichtiger Hinweis:
Unabhängig vom Aufenthaltsland und dem Grund Ihres Auslandsaufenthaltes empfehlen wir immer den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung um finanzielle Nachteile zu vermeiden. 

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