Sofern Sie bei der Audi BKK versichert sind, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz im europäischen Ausland ist oder Sie sich mindestens einmal wöchentlich in Ihrem Wohnland/Heimatland aufhalten, haben Sie die Möglichkeit sich dort zur Leistungsaushilfe registrieren zu lassen und medizinische Leistungen nach dortigem Landesrecht zu erhalten.
Im Detail
Die Leistungsaushilfe ist in den folgenden Staaten möglich.
Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien – Herzegowina, Tunesien, Türkei, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern
Für Leistungen in Deutschland können Sie weiterhin Ihre Audi BKK Karte nutzen. Auf Reisen in den EU-Staaten steht Ihnen weiterhin die Europäische Krankenversicherungskarte zur Verfügung.
Zusätzlich erhalten Sie im Rahmen der Einschreibung im ausländischen Staat (z.B. Italien, Polen usw.) einen entsprechenden Nachweis zur Vorlage beim Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus von der zuständigen lokalen Krankenkasse. Sie können dann sämtliche Leistungen wie ein im dortigen Recht versicherter Kunde in Anspruch nehmen.
Arbeitnehmer und deren Familienangehörigen benötigen für die Registrierung im Ausland ein Formular S1.
Falls sich nur die Familienangehörigen im Ausland aufhalten, wird ebenfalls das Formular S1 benötigt.
Den Antrag auf Ausstellung eines Vordrucks für die Registrierung im Ausland erhalten Sie hier.
Für Rentner, die keine Rente im ausländischen Wohnstaat/Heimatland beziehen, ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Diesen können Sie per Email hier beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Unabhängig vom Aufenthaltsland und dem Grund Ihres Auslandsaufenthaltes empfehlen wir immer den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung um finanzielle Nachteile zu vermeiden.