Blutzuckerteststreifen

Harn- und Blutzuckerteststreifen sind Medizinprodukte für Diabetiker, mit denen man die Höhe des Zuckerwertes im Blut oder Urin selbst messen kann. Ein mobiles Messgerät, das zusätzlich erforderlich ist, zeigt den Wert an. Die Audi BKK übernimmt die Kosten für Harn- und Blutzuckerteststreifen in bestimmten Fällen.

Auf einen Blick

  • Übernahme von Blutzuckerteststreifen für insulinpflichtige Diabetiker sowie nichtinsulinpflichtige Diabetiker mit instabiler Stoffwechsellage
  • Voraussetzung: Rezept eines Vertragsarztes
  • Entfall der gesetzlichen Zuzahlung

Diese Kosten übernimmt die Audi BKK

Die Audi BKK übernimmt die Kosten für Harn- und Blutzuckerteststreifen für:

  • Insulinpflichtige Diabetiker und
  • nicht insulinpflichtigen Diabetiker mit instabiler Stoffwechsellage

Insulinpflichtige Diabetiker sind darauf angewiesen, dass sie ihrem Körper zum Teil mehrfach täglich vor den Mahlzeiten über Spritzen oder mit Hilfe einer Pumpe Insulin zuführen. Zuvor müssen die Patientinnen und Patienten ihren Blutzuckerwert selbst messen, damit sie die Menge an Insulin möglichst präzise an den aktuellen Bedarf anpassen können. Deshalb benötigt diese Patientengruppe Blutzuckerteststreifen.

Nicht insulinpflichtige Diabetiker, also Patienten mit leichteren Formen des Diabetes mellitus hingegen, können ihre Krankheit bereits mit einer entsprechenden Ernährungsumstellung, Gewichtsabnahme und Erhöhung der körperlichen Aktivität sowie der Einnahme oraler Medikamente (Antidiabetika) gut in den Griff bekommen. Diese Patientengruppe kann von einer Blutzuckerselbstmessung nicht profitieren, weil sich daraus keinerlei direkte Konsequenzen für die Therapie ergeben. Änderungen der Medikamentendosis werden regelmäßig und ausschließlich vom behandelnden Arzt durchgeführt. Diese Patienten benötigen deshalb grundsätzlich keine Harn- und Blutzuckerteststreifen. Ausnahmen stellen sogenannte instabile Stoffwechsellagen dar. Diese können beispielsweise auftreten, wenn zusätzlich zum Diabetes noch andere Erkrankungen hinzukommen oder Patienten neu auf orale Antidiabetika eingestellt werden.

Gesetzliche Zuzahlung

Da Blut- und Harnteststreifen weder Arzneimittel noch sogenannte Hilfsmittel sind, treffen die Zuzahlungsregelungen auf sie nicht zu. Es fallen somit keine Zuzahlungen an.

Inanspruchnahme

Diabetes mellitus Typ1 und Diabetes mellitus Typ 2 mit Insulintherapie

Der Vertragsarzt wird Ihnen ein Kassenrezept ausstellen, welches Sie direkt in der Apotheke einlösen können. Und das ganz ohne gesetzliche Zuzahlung.

Diabetes mellitus Typ 2 ohne Insulintherapie

Bitte beachten Sie, dass der Vertragsarzt Harn- und Blutzuckerteststreifen seit Oktober 2011 nur noch in Ausnahmefällen verordnen (siehe oben)

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