Monatliche Leistungshöhe für vollstationäre Pflege
- Pflegegrad 1 125 Euro
- Pflegegrad 2 770 Euro
- Pflegegrad 3 1.262 Euro
- Pflegegrad 4 1.775 Euro
- Pflegegrad 5 2.005 Euro
Zuschüsse zu den Pflegekosten im Heim
Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten ab dem 1. Januar 2022 einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil an Pflegekosten.
Für Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag
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>15 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen innerhalb des ersten Jahres,
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>30 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, wenn sie mehr als zwölf Monate im Heim leben,
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>50 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, wenn sie mehr als 24 Monate im Heim leben, und
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>75 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, wenn sie mehr als 36 Monate im Heim leben.
Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als volle Monate angerechnet.
Gut zu wissen
Bezuschusst werden die pflegebedingten Aufwendungen. Weiterhin nicht bezuschusst werden die weiteren, teilweise erheblichen Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner wie Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die Ausbildungsumlage und die Investitionskosten. Der Zuschuss wird von der Pflegekasse direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet – die Eigenanteilsrechnung wird entsprechend vermindert.
Für zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen, die im Heim leben, trägt die Pflegekasse einen Vergütungszuschlag.
Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Für Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen ganztägig (Tag und Nacht) untergebracht und verpflegt werden, wird zur Abgeltung des Anspruchs auf Leistungen bei vollstationärer Pflege ein Pauschalbetrag gezahlt. Dieser beläuft sich auf zehn Prozent des Heimentgelts, das der Träger der Sozialhilfe mit der Einrichtung vereinbart hat (maximal 266 Euro monatlich).
Unsere Pflegekasse berät Sie gern zur Ersatzpflege – zum Beispiel am Wochenende oder während der Ferien.
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