Ausgabe II.2023

Aktuelle Entwicklungen im
Gesundheitswesen

Das Gesundheitssystem steht vor enormen Aufgaben. Es wird deutlich, dass der Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach zwar die richtigen strategischen Schwerpunkte setzt, die Umsetzungen jedoch erheblich Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium der Finanzen hat zugleich auch im Gesundheitsressort Einsparungen durchgesetzt, so dass der Druck auf Lauterbach wächst, bei steigenden Kosten keine Leistungskürzungen vorzunehmen und dennoch mit den vorhandenen finanziellen Mitteln auszukommen. Je länger die notwendigen strukturellen Veränderungen hinausgezögert werden, desto schwieriger wird die Situation für das System und vor allem für die Beitragszahler. Die Beitragseinnahmen sind derzeit der einzig mögliche Hebel, um die Mehrkosten zu decken. Die zukunftsfähige, strukturelle Ausgestaltung und eine nachhaltige Finanzierungssystematik sind politische Notwendigkeiten, für die sich auch die Audi BKK vehement einsetzt.
 

Bundesministerium für Gesundheit hebt ­rechnerisch durchschnittlichen Zusatzbeitrag
2024 an

Auf Grundlage des Ergebnisses des Schätzerkreises hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Anhebung des rechnerisch durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent beschlossen und am 31. Oktober 2023 im Bundesanzeiger bekanntgegeben. 2023 liegt er bei 1,6 Prozent. 2022 und 2021 betrug er 1,3 Prozent.

Wie auf der Sitzung des Verwaltungsrates der Audi BKK am 8. Dezember 2023 beschlossen, senkt die Audi BKK den Zusatzbeitrag für 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Für das Jahr 2024 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 283 Mrd. Euro. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie weitere 150 Mio. Euro für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 3,1 Mrd. Euro berücksichtigt. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2024 belaufen sich voraussichtlich auf 314 Mrd. Euro.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2024

Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit soll gewährleistet werden, dass die soziale Absicherung erhalten bleibt.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem die Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen.

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – kurz: Digital-Gesetz

Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen und so das Gesundheitswesen für die Beteiligten insgesamt effizienter machen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Der Entwurf hat bereits sowohl das Kabinett, als auch den Bundestag passiert.

Die Audi BKK unterstützt das Vorhaben durch die Vereinheitlichung der Daten sowie die flächendeckende und verpflichtende Verbreitung der ePA, um eine insgesamt bessere Versorgung der Versicherten zu erreichen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Die wichtigsten Inhalte

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out Verfahren). Für privat Versicherte können die Unternehmen der PKV ebenfalls eine widerspruchsbasierte ePA anbieten. (Absatz einfügen)
  • Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept werden so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.
  • Das E-Rezept wird weiterentwickelt und ab 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und die Nutzung für die Versicherten per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App stark vereinfacht.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb werden sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – z.B. für das Telemonitoring – genutzt werden können.
  • Damit die Telemedizin fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.
  • Ein Digitalbeirat bei der Gematik, der unter anderem mit Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll künftig die gematik bei all ihren Festlegungen mit abgewogenen Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten.

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in der legislativen Abstimmung

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.

Die Audi BKK begrüßt den Ansatz, sofern die Gesundheitsdaten genutzt werden, um die Versorgung der Versicherten zielgerichtet zu verbessern. Dafür sind Nachbesserungen notwendig. Insbesondere der §25b SGB V zur Datennutzung durch gesetzliche und private Krankenkassen bietet, bei entsprechender Ausgestaltung, enormes Potenzial. Insbesondere bei der Analyse von Routinedaten, die Rückschlüsse auf mögliche Erkrankungen erkennen lassen, um frühzeitig Hilfe anzubieten und die Versorgung gezielt zu steuern. Der BKK Dachverband sieht in einer Stellungnahme ebenfalls Veränderungsbedarf.

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Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick:

  • Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten wird bürokratische Hürden abbauen und den Zugang zu Forschungsdaten erleichtern. Hier werden erstmalig Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Die Zugangsstelle soll als zentrale Anlaufstelle für Datennutzende fungieren.
  • Die federführende Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben soll auf alle Gesundheitsdaten ausgeweitet werden. Die datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen wird durch eine/n Landesdatenschutzbeauftragte/n koordiniert.
  • Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM wird weiterentwickelt. Für die Antragsberechtigung ist nicht mehr ausschlaggebend, wer beantragt, sondern wofür. Entscheidend sind die im Gemeinwohl liegenden Nutzungszwecke.
  • Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ein Opt-Out-Verfahren eingeführt, um die Nutzung der Daten aus der ePA zu den zulässigen Zwecken des FDZ zu verbessern. Es wird eine einfache Verwaltung der Widersprüche eingerichtet, damit Patientinnen und Patienten über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung oder weitere Zwecke an das FDZ entscheiden können.
  • Kranken- und Pflegekassen dürfen Daten verarbeiten, wenn dies nachweislich dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltener Erkrankungen.

Krankenhausreform verzögert sich

Wie im vorigen Newsletter berichtet, sollte die Krankenhausreform bis zum September 2023 in die legislative Abstimmung gehen. Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und Länder lediglich auf Eckpunkte verständigt. Als ein Baustein der Reform gilt das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz, welches die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Klinik-Atlas im Internet bildet, das Bürgerinnen und Bürgern mehr Daten liefert, als ihnen bisher öffentlich zugänglich sind. Die Bevölkerung soll dauerhaft, verständlich und barrierefrei erkennen, welches Krankenhaus ihnen welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Der Bundesrat hat am 24. November 2023 das Krankenhaustransparenzgesetz vorerst blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen.

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Eigentlich sollte die Krankenhausreform zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das Vorhaben stieß jedoch auf breite Kritik und liegt in einem offenen Spannungsfeld der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Unbestritten ist eine sinnvolle Restrukturierung der Krankenhauslandschaft zwingend notwendig, um die Versorgungsqualität zu verbessern und die Kosten zu reduzieren. Der avisierte Zeitplan ist aufgrund der enormen Komplexität zunächst nicht zu halten. Die Reform hätte Auswirkungen auf rund ein Drittel der gesamten Ausgaben der GKV.

Aktive Einbringung beim Bürokratieentlastungsgesetz

Bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist die Bürokratieentlastung als sektorenübergreifendes Ziel beschrieben. Das BMG fragte nach Ansätzen und Impulsen bei den entsprechenden Verbänden im Gesundheitssystem. Ein gemeinsames Papier über den GKV-Spitzenverband kam jedoch nicht zustande, sodass die weiteren Verbände ebenfalls Vorschläge einreichten. Die Audi BKK hat sich über den BKK Dachverband intensiv eingebracht und zahlreiche, konkrete Vorschläge zu schnellen und einfach umsetzbaren Verbesserungen zur Formulierung eines Gesetzesentwurfs eingereicht.

 

 

Ute Opritescu in den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gewählt

Frau Ute Opritescu, Mitglied im Verwaltungsrat der Audi BKK auf Arbeitgeberseite, wurde am 13. Dezember 2023 im Rahmen der konstituierenden Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes in dessen Verwaltungsrat gewählt. Frau Opritescu übernimmt somit neben der Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied bei der Audi BKK und beim BKK Landesverband Bayern eine weitere wichtige Aufgabe zur Mitgestaltung in der Selbstverwaltung auf Bundesebene. Wir gratulieren zur Wahl und bedanken uns für das außerordentliche Engagement! 

Hauptamtlich ist Frau Opritescu Bereichsleitung HR Operations sowie Leiterin des Bereichs Arbeitsbeziehungen, Grundsätze und Arbeitsrecht bei der MAN Truck & Bus SE.

 

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