Das Fieber steigt, die Nase läuft und der Kopf dröhnt. Gut, wenn man als Arbeitnehmer bei allen wichtigen Fragen rund um Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Vorlage bei Arbeitgeber und Krankenkasse Bescheid weiß und die gesetzlichen Fristen im Blick hat. Mit unseren Audi BKK Tipps zur Arbeitsunfähigkeit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
FAQ – Häufige Fragen rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Sie gelten als arbeitsunfähig, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können. Sie müssen Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin unverzüglich (am ersten Tag der Erkrankung) über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Ob das per E-Mail oder telefonisch erfolgen muss, legt jedes Unternehmen individuell fest.
Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss Ihre Erkrankung darüber hinaus durch ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nachgewiesen werden. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann allerdings auch schon eher eine Krankschreibung einfordern. Beachten Sie daher die individuellen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, gehen Sie rechtzeitig zum Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und lassen Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen!
Wenn Sie während einer Dienstreise im Ausland oder im Urlaub arbeitsunfähig erkranken, sollten Sie ein paar Dinge beachten. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, werden diese Krankheitstage so behandelt, als wären Sie während der Arbeitszeit erkrankt. Die ausgefallenen Urlaubstage können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Befolgen Sie bitte diese Schritte:
- Informieren Sie Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin unverzüglich – am besten per Telefon – über den Beginn der Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und Ihre Adresse am Urlaubsort.
- Suchen Sie einen Arzt oder eine Ärztin vor Ort auf und verlangen Sie nach der Untersuchung eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
- Übermitteln Sie diese Bescheinigung bitte unverzüglich Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin und an uns – spätestens jedoch am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Mehr Informationen zur Arbeitsunfähigkeit im Ausland erhalten Sie hier.
FAQ - Häufige Fragen rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Abkürzung eAU steht für "Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" und ersetzt den bisherigen Papiervordruck der Krankmeldung durch eine digitale Bescheinigung.
Ihr behandelnder Arzt übermittelt Ihre Krankmeldung dabei über eine technische Schnittstelle taggleich direkt zur Audi BKK. Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mehr um den Versand der Krankmeldung kümmern.
Ab dem 01.01.2023 ist das eAU-Verfahren verpflichtend.
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen mitteilt, dass die eAU verschickt ist, müssen Sie nichts weiterleiten. Sie erhalten in diesem Fall lediglich ein Exemplar für Ihre Unterlagen und für Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber ausgehändigt. Ab dem 01.01.2023 erhalten Sie den Ausdruck für Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber lediglich noch auf Wunsch.
Es werden ausschließlich die Daten an die Audi BKK übermittelt, welche der Arzt oder die Ärztin bislang mit der AU-Bescheinigung mitgeteilt hat.
Wir legen bei der Umsetzung großen Wert auf die Nutzung bekannter und zertifizierter Transportwege. Die Daten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen und sind somit sehr gut geschützt.
Sie erhalten lediglich eine Kopie der eAU zur Vorlage bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber und eine für Ihre Unterlagen ausgehändigt.
Ab dem 01.01.2023 erhalten Sie den unterschriebenen Ausdruck für Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber lediglich noch auf Wunsch.
Nein, die Daten werden nicht automatisch an den Arbeitgeber übermittelt. Seit dem 01.01.2023 wurden alle Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei den Krankenkassen elektronisch abzurufen.
Wichtig: Der Abruf ist nur für AU-Bescheinigungen möglich, welche von Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten oder zugelassenen Krankenhäusern ausgestellt wurden.
Die Arbeitgeber erhalten von der Audi BKK im Rahmen des eAU-Verfahrens weniger Informationen, als sie bislang durch den „Papiervordruck“ erhalten haben. Folgende Daten werden übermittelt:
- Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum der Feststellung der AU
- Kennzeichnung als Erst- oder Folgebescheinigung
- Vorliegen eines Arbeitsunfalls
- Arbeitsunfallfolgen oder Berufskrankheit
Selbstverständlich erhalten die Arbeitgeber auch weiterhin keine Diagnosen von der Audi BKK.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bequem online an die Audi BKK senden
Sollten Ihr Arzt oder Ihre Ärztin noch nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen, einfach die gelbe Seite der Krankschreibung mit dem Smartphone oder Tablet abfotografieren und in unserer Service-App hochladen, fertig.