Bergrettung im Ausland

Ob Knochenbrüche und Kopfverletzungen beim Skifahren oder Herz-Kreislauf-Probleme und Erschöpfungszustände beim Bergwandern: Häufig wird der Einsatz eines Hubschraubers notwendig. Die Audi BKK übernimmt die Kosten für sogenannte Bergrettungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland.

Auf einen Blick

  • Kostenübernahme durch Audi BKK, wenn ausländische Träger die Leistung auch für seine Versicherten erbracht hätte
  • Abrechnung grundsätzlich über europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) bzw. Berechtigungsschein
  • Nachträgliche Kostenerstattung nach deutschen Erstattungssätzen, wenn EHIC bzw. Berechtigungsschein nicht anerkannt wurden

Im Detail

Die Audi BKK übernimmt grundsätzlich die Kosten für einen Hubschraubereinsatz im Rahmen einer Bergrettung, wenn ein Sozialversicherungsabkommen existiert und der Einsatz nach dem jeweiligen Landesrecht ebenso Leistung der gesetzlichen Krankenkasse wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um eine Rettung handelt. Dies ist der Fall, wenn ein Bergsportler bzw. Tourist so schwer verunglückt ist, dass ihm der Transport auf dem Landweg nicht zuzumuten ist, weil sich dadurch sein Zustand weiter verschlechtern könnte oder der Transport im Krankenwagen zu lange dauern würde und deshalb eine Gefahr für Leib und Leben des Verletzten darstellt.

Wird der Hubschrauber lediglich zum Abtransport aus unwegsamem Gelände eingesetzt, handelt es sich nicht um eine Rettung, sondern um eine Bergung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Skifahrer an einem schwer zugänglichen Skihang gestürzt ist und ein Krankenwagen das Gelände nicht befahren kann. Der Transport mit dem Hubschrauber erfolgt hier in den meisten Fällen auch nicht direkt ins Krankenhaus, sondern lediglich bis zur Talstation und wird auf dem Landweg fortgesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer Bergung vom Verunfallten selbst getragen werden müssen. Eine Erstattung durch die Audi BKK ist nicht möglich.

Da die Kosten für einen Hubschraubereinsatz schnell bei mehreren Tausend Euro liegen, empfehlen wir Bergsportlern dringend eine private Auslands-Zusatzversicherung, die eine Bergrettung mit einschließt.

Leistungsumfang Österreich

Die Kostenübernahme im Rahmen der Verträge erfolgt in Österreich unter der Voraussetzung, dass der Hubschrauber auch eingesetzt worden wäre, wenn der Unfall im Tal stattgefunden hätte. Versicherte müssen in der Regel nur die landestypischen Eigenanteile zahlen. Bitte beachten Sie, dass Eigenanteile nicht von der Audi BKK erstattet werden können. Allerdings kann die Audi BKK in Absprache mit dem Versicherten festlegen (Erklärung in unserem Antrag), welche Erstattungsgrundsätze für Leistungen im Ausland herangezogen werden. In Österreich können somit ggf. auch deutsche Erstattungssätze angewandt werden.

Wäre der Hubschrauber bei einem Unfall im Tal allerdings nicht eingesetzt worden, müssen Sie die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Eine Erstattung durch die Audi BKK ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Leistungsumfang Schweiz

Auch in der Schweiz ist die Kostenübernahme vom entsprechenden Landesrecht abhängig. Im Falle einer Rettung (siehe oben) werden die Kosten von medizinisch zwingend notwendigen Hubschraubereinsätzen in Höhe von 50 Prozent übernommen. Allerdings kann die Audi BKK in Absprache mit dem Versicherten festlegen (Erklärung in unserem Antrag), welche Erstattungsgrundsätze für Leistungen im Ausland herangezogen werden. In Schweiz können somit ggf. auch deutsche Erstattungssätze angewandt werden.

Bei einer Bergung hingegen ist eine Kostenübernahme durch die Schweizer Krankenversicherung ausgeschlossen.

Besonderheiten

Sofern private Rettungshubschrauber zum Einsatz kommen, beispielsweise bei einigen österreichischen Skiliftbetreibern, müssen Sie die teils hohe Rechnung zunächst selbst bezahlen. Sie können die Originalrechnung anschließend gemeinsam mit dem Zahlungsbeleg und dem Antrag auf Kostenerstattung zur Prüfung bei der Audi BKK einreichen.

Inanspruchnahme

Im europäischen Ausland erfolgt die Leistungsgewährung grundsätzlich über die Europäische Krankenversichertenkarte (= EHIC), auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Außerhalb der EU, zum Beispiel für die Türkei, benötigen Sie einen sogenannten Berechtigungsschein der Audi BKK, der vor Ort gegen einen Behandlungsnachweis einzutauschen ist.

Werden EHIC oder Behandlungsschein im Ausland nicht anerkannt, werden Sie als Privatpatient behandelt und erhalten eine Rechnung. Diese müssen Sie zunächst direkt selbst zahlen, können Sie im Nachgang jedoch zur Prüfung der Kostenerstattung bei der Audi BKK einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Kosten von mehr als  1.000 Euro eine Anfrage an den ausländischen Träger richten müssen, was in der Regel zu mehrmonatigen Bearbeitungszeiten führt.

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