Das Lesen fällt Ihnen schon nach kurzer Zeit schwer? Ihre Augen werden schnell müde? Dann sollten Sie vom Augenarzt überprüfen lassen, ob Sie eine Sehhilfe benötigen. Die Audi BKK übernimmt die Kosten für die Bestimmung Ihrer Sehschärfe. Außerdem beteiligen wir uns in Höhe der Festbeträge an den Kosten für eine ärztlich verordnete Sehhilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bei Vorliegen einer schweren Sehbeeinträchtigung.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für die Bestimmung Ihrer Sehschärfe beim Augenarzt. Der Arzt rechnet diese Untersuchung direkt über Ihre Krankenversicherungskarte ab. Dies ist auch der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine Sehhilfe nicht erfüllt sind.
Die Bestimmung der Sehschärfe beim Optiker ist hingegen mit Ausnahme der nachfolgend genannten Besonderheiten für Folgeversorgungen keine Kassenleistung.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten in Höhe der bundesweit gültigen Festbeträge für ärztlich verordnete Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie in Ausnahmefällen ohne Altersbegrenzung, wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Sehleistung auf beiden Augen trotz Brille nicht mehr als 30 Prozent beträgt. Zusätzlich besteht der Anspruch auf eine Sehhilfe bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Sollten bei Ihnen aus medizinischer Sicht Kontaktlinsen erforderlich sein, übernimmt die Audi BKK im Ausnahmefall auch hierfür die Kosten. Ob Kontaktlinsen medizinisch notwendig sind, stellt allein Ihr Augenarzt fest. An den Kosten für Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Entspiegelungen, Brillengestelle oder Kontaktlinsen-Pflegemittel darf sich die Audi BKK aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht beteiligen.
Übrigens: Entstehende Eigenleistungen bei Brillen und Sehhilfen können Sie mit unserer Brillen-Zusatzversicherung um bis zu 90% reduzieren.
Jugendliche, die eine Folgeversorgung benötigen, können vom 15. bis zu ihrem 18. Geburtstag Brillengläser direkt vom Augenoptiker beziehen. Auch vor dem 14. Geburtstag Ihres Kindes können Sie, sofern innerhalb von drei Monaten ein Ersatz für eine neue Brille benötigt wird, direkt zum Optiker gehen. Sie benötigen erst wieder eine ärztliche Verordnung, wenn sich die Fehlsichtigkeit Ihres Kindes verändert hat.
Grundsätzlich können Folgegläser für Kinder ab dem 14. Geburtstag nur verordnet werden, wenn sich die Gläserstärke um mindestens 0,5 Dioptrien geändert hat.
Damit die Audi BKK die Prüfung einer Kostenübernahme für die Sehhilfen vornehmen kann, stellt Ihnen der Augenarzt eine sogenannte Verordnung aus. Diese reichen Sie bitte bei einem Optiker Ihrer Wahl ein. Der Optiker rechnet die Festbeträge dann direkt ab oder erstellt alternativ einen Kostenvoranschlag und übermittelt diesen gemeinsam mit der Verordnung an die Audi BKK.