Gesundheits-Apps sind in aller Munde und immer mehr Menschen nutzen sie: Von digitalen Bluthochdruck Tagebüchern, Diabetes- oder Tinnitus-Apps, die „Digitalen Gesundheitsanwendungen“, auch „DiGAs“ genannt, dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die „App auf Rezept“ aus den im DiGA-Verzeichnis gelisteten geprüften Apps, bzw. Webanwendungen.
Im Detail
Versicherte haben nach §33a SGB V die Möglichkeit, sich von Ärzten und Psychotherapeuten eine „App auf Rezept“ verordnen oder bei Nachweis der jeweiligen med. Indikation, diese von der Krankenkasse genehmigen zu lassen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat und in einem neu geschaffenen Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet ist.
Eine digitale Gesundheitsanwendung dient der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung eines bestimmten Krankheitsbild. Diese Diagnose muss zuvor ärztlich festgestellt worden sein.
Inanspruchnahme
Hier geht’s zum DIGA-Verzeichnis
Eine digitale Gesundheitsanwendung wird durch den Arzt oder Psychotherapeut nach Feststellung der medizinischen Indikation verordnet. Alternativ können Sie die DiGA unmittelbar bei der Audi BKK beantragen. Es muss lediglich ein Nachweis über die medizinischen Indikation vorliegen.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Rezept-Code von der Audi BKK, welchen Sie direkt in der App, bzw. der entsprechenden Web-Anwendung des Herstellers eingeben können.
Dabei ist zu beachten, dass der Freischaltcode nach 3 Monaten seine Gültigkeit verliert. Es entstehen keine Kosten (Zuzahlung, Eigenanteil) für Sie.