Unter Funktionstraining versteht man ein am Krankheitsbild orientiertes Training mit dem Ziel, das Bewegungsverhalten zu verbessern. Ein ärztlich verordnetes Funktionstraining umfasst Übungen, die in anerkannten Gruppen im Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Funktionstraining wirkt mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen. Die Ziele sind u. a. der Erhalt und die Verbesserung der Körperfunktionen, die Schmerzlinderung sowie die Bewegungsverbesserung. Für weniger Beschwerden und eine Stärkung des Bewegungsapparates.
Erhalten Sie von Ihrem Arzt die Verordnung für ein Funktionstraining, unterstützt Sie die Audi BKK selbstverständlich gerne bei der Inanspruchnahme dieser Leistung und übernimmt die Kosten für Ihr Funktionstraining im Rahmen der bestehenden Richtlinien.
Im Detail
Der Leistungsumfang des Funktionstrainings beträgt in der Regel 12 Monate (Richtwert).
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine Verordnung über Funktionstraining aus. Diese reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn zur Prüfung bei uns ein.
Regionale Selbsthilfegruppen für Funktionstraining:
Deutsche Rheuma-Liga
Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew
Inanspruchnahme
Die Kosten für das Funktionstraining werden von uns übernommen. Eine Zuzahlung fällt für Sie nicht an. Für die Inanspruchnahme der Maßnahme darf eine Mitgliedschaft vom Leistungserbringer nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Das Funktionstraining darf nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Eine Kostenübernahme von privaten Rechnungen ist nicht möglich.