Die Gesundheit ihrer Kinder ist für alle Eltern das Wichtigste. Die richtige Vorsorge ist dabei das A und O. Denn je früher Gesundheitsprobleme erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Deshalb beginnen die ersten Untersuchungen zur Früherkennung bereits direkt nach der Geburt Ihres Kindes. Die Audi BKK fördert die frühzeitige Erkennung durch die Übernahme der Kosten für verschiedene Vorsorgeleistungen.
Im Detail
Im Kindes- und Jugendalter treten bei bis zu einem Drittel aller Kinder in Deutschland Fehlentwicklungen insbesondere in den Bereichen Sprache, Motorik und Sehen auf. Diese können durch gezielte fachärztliche Untersuchungen und standardisierte Testverfahren frühzeitig erkannt und therapiert werden.
Es ist selten, kommt aber vor: Manchmal tragen bereits Neugeborene Krankheiten in sich, die auf den ersten Blick verborgen bleiben. Etwa eines von 1.000 Babys leidet unter angeborenen Erkrankungen wie z. B. Hypothyreose (angeborene Unterfunktion der Schilddrüse) oder das Adrenogenitale Syndrom (Hormonstörung durch Defekt der Nebennierenrinde).
Bei der freiwilligen Früherkennungsuntersuchung werden die Kleinen auf insgesamt zwölf angeborene Erkrankungen untersucht. Damit Hörstörungen frühzeitig erkannt werden, wird zudem ein Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt.
Zu den Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren gehören insgesamt zehn Untersuchungen, die Sie freiwillig in Anspruch nehmen können. Die Untersuchungen können nur in den jeweils angegebenen Zeiträumen unter Berücksichtigung folgender Toleranzgrenzen in Anspruch genommen werden:
Untersuchungsstufe | Toleranzgrenze |
U1 Unmittelbar nach der Geburt | Keine |
U2 3. bis 10. Lebenstag | 3. bis 14. Lebenstag |
U3 4. bis 5. Lebenswoche | 3. bis 8. Lebenswoche |
U4 3. bis 4. Lebensmonat | 2. bis 4½. Lebensmonat |
U5 6. bis 7. Lebensmonat | 5. bis 8. Lebensmonat |
U6 10. bis 12. Lebensmonat | 9. bis 14. Lebensmonat |
U7 21. bis 24. Lebensmonat | 20. bis 27. Lebensmonat |
U7a 34. bis 36. Lebensmonat | 33. bis 38. Lebensmonat |
U8 46. bis 48. Lebensmonat | 43. bis 50. Lebensmonat |
U9 60. bis 64. Lebensmonat | 58. bis 66. Lebensmonat |
J1 Für Kinder zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 15. Lebensjahr. Die Anspruchsberechtigung schließt einen Zeitraum von zwölf Monaten vor Vollendung des 13. und nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein (Toleranzzeit).
Über die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hinaus, bietet die Audi BKK mit dem Gesundheitsprogramm Starke Kids by BKK eine große Auswahl an zusätzlichen Gesundheits- und Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche an. Diese Angebote gehen weit über die gesetzlichen Leistungen hinaus und fördern die gesunde Entwicklung Ihres Kindes.
- Babycheck (1. - 5. Lebensmonat)
- 1. Amblyopiescreening ("Schielen") (5. - 14. Lebensmonat) beim Kinder- und Jugendarzt
- 2. Amblyopiescreening ("Schielen") beim Kinder- und Jugendarzt und Elternfragebogen (20. -50. Lebensmonat)
- Grundschulcheck I (7-8 Jahre, U10)
- Grundschulcheck II (9-10 Jahre, U11)
- Jugendcheck II (16-17 Jahre, J2)
- Depressionsscreening (11 – 17 Jahre)
Starke Kids by BKK beinhaltet zusätzlich telemedizinische Inhalte um eine optimale Versorgung Ihres Kindes durch den teilnehmenden Kinder- und Jugendarzt zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter dem Stichwort „PädExpert“.
Ausführliche Informationen zu den Leistungsinhalten finden Sie hier.
Eine Liste der teilnehmenden Ärzte finden Sie hier.
Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen ab 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.
Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies- auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt – vermeiden.
Diese Früherkennungsuntersuchungen sind neu:
- Eine eingehende Untersuchung des Kindes
- Die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind
- Kinder zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat haben zusätzlich zweimal im Kalenderjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in der Praxis
Dem Entstehen frühkindlicher Karies kann so effektiv vorgebeugt und bestehender Initialkaries entgegengewirkt werden.
Legen Sie einfach die Versichertenkarte Ihres Kindes beim (teilnehmenden) Kinderarzt vor. Dann werden die genannten Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind kostenlos durchgeführt. Eine Zuzahlung fällt nicht an.