Die Audi BKK gewährt ihren Versicherten ab dem 4. und bis zum vollendeten
15. Lebensmonat neben der Hilfsmittelversorgung nach § 33 Absatz 1 SGB V zusätzlich Kopforthesen (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie).
Inanspruchnahme
Zur Übernahme der Kosten ist der Kostenvoranschlag einschließlich der ärztlichen Verordnung durch den Versicherten oder einen Leistungserbringer einzureichen. Nach Genehmigung kann eine Abrechnung zwischen dem Leistungserbringer und der Audi BKK erfolgen. Soll alternativ eine Erstattung der Leistungen an den Versicherten erfolgen, ist der Audi BKK die Originalrechnung einzureichen.