Ein unerfüllter Kinderwunsch kann sehr belastend sein. Wenn eine Schwangerschaft nicht auf natürlichem Weg klappt, bietet die moderne Reproduktionsmedizin verschiedene Möglichkeiten. Lesen Sie hier, wie die Audi BKK Sie mit einer anteiligen Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung unterstützt.
Künstliche Befruchtung – der Begriff kurz erklärt
Wenn auf natürlichem Weg eine Schwangerschaft nicht möglich ist, gibt es medizinische Möglichkeiten nachzuhelfen. Dies nennt man künstliche Befruchtung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung. Welche für Sie in Frage kommt, entscheidet der behandelnde Gynäkologe oder die Gynäkologin in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Reproduktionsmediziner bzw. der Reproduktionsmedizinerin. Die Befruchtung von der Eizelle durch den männlichen Samen findet dann u.U. außerhalb des Körpers statt. Mehr Informationen zu den medizinischen Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung finden Sie beim Berufsverband der Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschland e.V. oder beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
FAQ Künstliche Befruchtung – Häufige Fragen zur Kostenbeteiligung der Audi BKK
Die Audi BKK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Regelung bis zu 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf sich die Audi BKK ausschließlich an dem Teil der Kosten beteiligen, die der bei der Audi BKK versicherte Ehepartner oder die Ehepartnerin erhalten hat. Der Arzt oder die Ärztin rechnet diesen Teil der Kosten direkt mit der Audi BKK ab. Den Rest muss das Paar selbst aufbringen. Beim Informationsportal Kinderwunsch https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung können Sie sich über die finanziellen Förderungen der Länder bei künstlicher Befruchtung informieren.
Ihre Audi BKK beteiligt sich unter folgenden Voraussetzungen an den Kosten für die künstliche Befruchtung:
- Der Behandlungsplan, den der Arzt oder die Ärztin für die Befruchtung erstellt, muss vor Beginn der Behandlung von Ihrer Audi BKK genehmigt sein
- Das Paar muss verheiratet sein
- Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner und Ehepartnerinnen verwendet werden
- Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung jedoch nicht älter als 39 Jahre sein, der Mann nicht älter als 49 Jahre
- Der behandelnde Arzt oder die Ärztin muss gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Die Aussicht auf eine Schwangerschaft gilt nach drei erfolglosen Versuchen als nicht mehr wahrscheinlich
- Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt allein Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin
Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien über künstliche Befruchtung.
Wenn Sie sich ein Kind wünschen, es aber nicht auf natürlichem Weg klappt, können Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über die künstliche Befruchtung sprechen. Der Experte oder die Expertin wird Sie zunächst über alles Wichtige aufklären z. B. die Diagnostik, die Befruchtungstechnik und den allgemeinen Ablauf der Behandlung. Damit Ihre Audi BKK einen Teil der Kosten übernehmen kann, ist es wichtig, dass der Arzt oder die Ärztin einen Behandlungsplan erstellt und dieser bei der Audi BKK eingereicht wird. Wir bei der Audi BKK prüfen diesen und genehmigen ihn, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Übrigens: Auch zusätzliche Leistungen sind durch unser bundesweites Premiumangebot BKK Kinderwunsch möglich. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen über finanzielle Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern für die künstliche Befruchtung einer Eizelle erhalten Sie beim Informationsportal Kinderwunsch.
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