Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist die multiprofessionelle Versorgung unheilbar erkrankter Menschen mit einer zeitlich begrenzten Lebenserwartung. Sie umfasst sowohl ärztliche, pflegerische, psychosoziale als auch spirituelle Aspekte.
Im Detail
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für die SAPV und ermöglicht somit schwerstkranken und sterbenden Menschen eine würdevolle Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung. Bei der SAPV arbeiten Ärzte und Pflegedienste eng zusammen. Die SAPV ergänzt das bestehende Versorgungsangebot und wird bei Bedarf rund um die Uhr erbracht.
Vordergründiges Ziel ist es, die Schmerztherapie und Symptomkontrolle besser zu koordinieren und – anstelle eines kurativen Ansatzes – Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern. Ziel ist es außerdem, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.
SAPV kann von Vertrags- oder Krankenhausärzten als alleinige Beratungs- oder Koordinationsleistung, zusätzliche unterstützende Teilversorgung oder aber vollständige Patientenversorgung verordnet werden.
Versicherte in stationären Hospizen haben einen Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden kann.
Zuzahlungen
Für SAPV-Leistungen fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
Leistungserbringer
SAPV wird von spezialisierten Dienstleistern erbracht, mit denen die Audi BKK zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung einen Vertrag geschlossen hat. Dies sind qualifizierte Ärzte und Pflegefachkräfte in so genannten Palliativ-Care-Teams (PCT).
Die PCT kooperieren eng mit anderen Professionen, die für eine spezialisierte palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung erforderlich sind. Eine psychosoziale Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit zum Beispiel mit ambulanten Hospizdiensten, Seelsorgern und Sozialarbeitern gewährleistet.
Inanspruchnahme
Art, Umfang und Dauer der SAPV ergeben sich aus dem Verordnungsvordruck, der im Vorfeld von der Audi BKK zu genehmigen ist. Die Audi BKK informiert sowohl den Versicherten als auch den Palliativdienst schriftlich über die Kostenübernahme.