Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden insgesamt mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Dadurch soll die häusliche Pflege ermöglicht bzw. erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung der pflegebedürftigen Person erreicht werden. Im Einzelnen zählen dazu fest mit dem Gebäude verbundene technische Hilfen (z. B. Rampen, Treppenlifte) oder Umbaumaßnahmen (z. B. Türverbreiterung, bodengleicher Zugang zur Dusche) bzw. der Ein- oder Umbau von Mobiliar.
Die Besonderheit dieses Leistungsbereiches erfordert eine individuelle Beratung, die Ihre Pflegekasse gern anbietet.
Häufig gestellte Fragen
Weitere Zuschüsse zur Anpassung der Wohnung erhalten Sie, wenn die Pflegesituation erneute Maßnahmen notwendig macht. Ein Beispiel: Die Gefähigkeit war zunächst noch gegeben, hat sich aber so verschlechtert, dass ein Rollstuhl notwendig wird.
-
Rollstuhlgaragen
-
Sitzplatzerrichtung
-
Brandschutzmaßnahmen (Herdsicherungssysteme)
-
Elektroantrieb für Markise
-
Austausch Warmwasseraufbereitungsanlagen
Nein. Maßnahmen außerhalb des Eingangsbereichs sind nicht zuschussfähig – dazu zählen zum Beispiel ein behindertengerechter Parkplatz oder die Pflasterung von Zugangswegen.
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Kriegsopferfürsorge
- Unfallversicherung (Wohnungshilfe nach Arbeitsunfall)
- Bundesagentur für Arbeit (Integrationsämter): berufsbegleitende Geldleistungen rund um das Beschaffen, Ausstatten und Erhalten einer behindertengerechten Wohnung.
Wichtig zu wissen: Die Leistungen der weiteren Sozialträger gehen der Pflegeversicherung vor. Damit sind berufstätige Pflegebedürftige mit Schwerbehinderung (mind. 50 %) von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen durch die Pflegeversicherung ausgenommen.
Hier geht’s direkt zum digitalen Antrag:
Noch kein Zugang? Sie benötigen ein Benutzerkonto im Online-Center der Audi BKK, um den Antrag direkt auszufüllen und an uns zu übermitteln.
Einfach hier registrieren.