Kombinationsleistung (aus häuslicher Pflegehilfe und Pflegegeld)

Wenn Sie Ihre private Pflegeperson nur zum Teil pflegt, können Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann die Pflegesachleistung durch den Pflegedienst und ein anteilig berechnetes Pflegegeld.

Wenn Sie sich für diese Leistung entscheiden, rechnet der Pflegedienst direkt mit uns ab. Das anteilige Pflegegeld wird Ihnen nachträglich automatisch auf Ihr Konto überwiesen.

Beispielrechnung für die Kombinationsleistung:

Bei Vorliegen des Pflegegrades 2 besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf 
Pflegesachleistung bis maximal                       724,00 Euro
und Pflegegeld bis maximal                              316,00 Euro

 

Bei einer Abrechnung von Leistungen des Pflegedienstes in Höhe von 520,00 (entspricht 71,82 Prozent von 724,00 Euro).
Sie erhalten ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 28,18 Prozent von 316,00 Euro, also 89,05 Euro.