Leistungen
Die Verhinderungspflege ist nicht auf die Ersatzpflege im Haushalt der pflegebedürftigen Person beschränkt. Diese Leistung kann z. B. auch in einer Pflegeeinrichtung, einem Krankenhaus, einer Vorsorge-oder Rehabilitationseinrichtung, einer Krankenwohnung, einem Kindergarten, einer Schule, einem Internat oder einem Wohnheim für behinderte Menschen erbracht werden. Die pflegebedingten Aufwendungen können berücksichtigt werden.
Wird die Verhinderungspflege von einer bis zum zweiten Grad verwandten oder verschwägerten Person ausgeführt oder lebt die Person mit dem pflegebedürftigen Menschen in häuslicher Gemeinschaft, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse für die Verhinderungspflege das 1,5-Fache des Pflegegeldes des entsprechenden Pflegegrades nicht überschreiten. Bei Nachweis höherer Auslagen, wie Verdienstausfall und Fahrtkosten, ist eine Kostenerstattung von bis zu 1.685 Euro möglich.
Das Entlastungsbudget ab 01.07.2025
Für das Entlastungsbudget gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Dies sind die eigentlichen Leistungen, die mit dem Entlastungsbudget finanziert werden sollen. Das heißt, das Entlastungsbudget steht immer dann zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege durch die Hauptpflegepersonen vorübergehend nicht möglich ist. Dies ist zum bei Beispiel Krankheit, Urlaub oder einer Rehabilitationsmaßnahme der Pflegeperson der Fall.
Um gleiche Bedingungen zu schaffen, werden die Voraussetzungen der Verhinderungspflege an die der Kurzzeitpflege angeglichen. Dies bedeutet im Einzelnen:
Die Vorrausetzung von mindestens sechs Monaten häuslicher Pflege vor Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt. Das Entlastungsbudget kann unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 für Ersatzpflegeleistungen genutzt werden.
Verhinderungspflege kann nun auch für bis zu acht Wochen pro Jahr beansprucht werden, statt wie bislang nur für sechs Wochen.
Des weiteren wird das hälftige Pflegegeld während der Inanspruchnahme bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr weitergezahlt, statt wie bisher für höchstens sechs Wochen.
Höhe des Entlastungsbudgets
Vor der Einführung des Entlastungsbudgets war es möglich, Teile des Budgets für Kurzzeitpflege bei der Verhinderungspflege einzusetzen. Auch umgekehrt war es möglich, Teile des Budgets fürs Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege zu nutzen.
Allerdings galten hier unterschiedliche Leistungshöhen, die Umwandlung war in einigen Fällen schwierig zu berechnen und in jedem Fall mit bürokratischem Aufwand verbunden. Das Entlastungsbudget vereinheitlicht die Budgets und macht dieses flexibel nutzbar.
Die Höhe des Entlastungsbudget sieht folgendermaßen aus:
Gülitg ab | Betrag | Voraussetzung |
01.01.2025 | 3.386 Euro | Personen des Pflegegrades 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres |
01.07.2025 | 3.539 Euro | Alle Pflegebedürftigen Personen ab dem Pflegegrad 2 |
Zur Möglichkeit der häuslichen Pflegehilfe neben der Verhinderungspflege sowie zu den Auswirkungen auf das Pflegegeld berät Sie unsere Pflegekasse gern individuell.
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