Ängste, Depressionen, Erschöpfungszustände: psychische Erkrankungen haben viele Gesichter. Und doch haben sie eines gemein, Betroffene leiden unter schmerzhaften Störungen im Denken, Fühlen, Erleben und Handeln. Die Audi BKK unterstützt Sie und übernimmt die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung bei Leistungserbringern mit einer Kassenzulassung.
FAQ – Häufige Fragen zur Leistung Psychotherapie
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).
Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie oder als Kombination aus beidem erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von zusätzlichen therapeutischen Gesprächen allein mit den Bezugspersonen erfolgen.
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten.
Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin oder der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Audi BKK, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden. Sollte der Therapeut im Rahmen der Sprechstunde einen besonders dringenden Bedarf für eine Akutbehandlung sehen, übernimmt die Audi BKK diese im Umfang bis zu zwölf Stunden. Die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist eine zwingende Voraussetzung für eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu zwölf Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann - falls erforderlich - in eine Kurzzeitpsychotherapie („KZT1 / KZT2“) oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.
Ambulante Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen den Patientinnen und/oder den Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und -methoden als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit:
Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Systemische Therapie für Erwachsene als weiteres Richtlinienverfahren aufgenommen
Für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen steht zukünftig auch die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Psychotherapieverfahren, das den sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe eine besondere Relevanz für die Entstehung einer psychischen Erkrankung beimisst. Die Therapie fokussiert entsprechend nicht auf die einzelne Person, sondern auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und der sozialen Umwelt.
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie
Die Audi BKK übernimmt eine Kurzzeittherapie im Umfang von zunächst bis zu zwölf Stunden. Sofern Sie bereits Therapiestunden der Akutbehandlung beim gleichen Therapeuten in Anspruch genommen haben, werden diese angerechnet. Die Kurzzeittherapie ist in zwei Abschnitte unterteilt: Ist nach der Kurzzeittherapie 1 mit zwölf Stunden eine Fortführung erforderlich, kann Ihr Therapeut die Kurzzeittherapie 2 mit ebenfalls bis zu zwölf Stunden beantragen.
Psychotherapeutische Langzeittherapie
Zeichnet sich schon in den probatorischen Sitzungen oder im Lauf der Kurzzeittherapie ab, dass Sie eine längerfristige Therapie benötigen, kann Ihr Therapeut eine Langzeittherapie vorschlagen. Wie viele Stunden Langzeittherapie die Audi BKK maximal übernimmt, hängt von der Therapieform ab.
Rezidivprophylaxe
Nach Ende einer Langzeittherapie ist eine Rezidivprophylaxe möglich, die mit niederfrequenter therapeutischer Arbeit zur Stabilisierung beitragen und Rückfälle verhindern soll. Dafür werden sogenannte Reststunden genutzt, also vom bewilligten Langzeittherapiekontingent verbliebene Stunden. Die Rezidivprophylaxe ist bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Langzeittherapie möglich.
Terminservicestellen
Für einen Termin bei einer psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie sich auch an die Terminservicestelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Die Terminservicestelle vermittelt Ihnen einen Sprechstundentermin innerhalb von vier Wochen bei einem Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin in Ihrer Nähe. Für Akutbehandlung oder für probatorische Sitzungen können Sie sich von der Terminservicestelle innerhalb von zwei Wochen einen Termin vermitteln lassen, sofern Ihnen dies im Rahmen der Sprechstunde empfohlen wird. Die Terminservicestelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung - eTerminservice und telefonische Terminvermittlung - erreichen Sie über den Patientenservice (116 117.de) und unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117.
Inanspruchnahme
Nach dem zuvor beschriebenen Erstkontakt bzw. den probatorischen Sitzungen entscheiden Sie mit dem Therapeuten, ob er eine Therapie bei der Krankenkasse für Sie beantragt.
Jede Kurzzeit- oder Langzeittherapie erfordert grundsätzlich vor Behandlungsbeginn einen Antrag durch den Therapeuten anhand eines bundesweit einheitlichen Formularvordrucks, in dem Anamnese, Diagnostik, Krankheitsgenesemodell und eine detaillierte Therapieplanung aufgeführt sind. Der Antrag ist zu begründen.
Unter Umständen ist zunächst eine gutachterliche Abklärung durch die Krankenkasse erforderlich. Im Anschluss informiert die Audi BKK Sie und Ihren Therapeuten über das Ergebnis und die entsprechende Kostenübernahme.
Ihr Therapeut rechnet – wie Ihr Hausarzt auch – direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit uns ab.