Egal, ob Sie selbst von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen sind oder es sich um einen Angehörigen handelt - die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen. In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen, die ein gleiches Schicksal teilen und dieses gemeinsam bewältigen. Die Zahl der Selbsthilfegruppen wird in Deutschland auf 70.000 bis 100.000 geschätzt.
Im Detail
Traditionell schätzt und unterstützt die Audi BKK das überwiegend ehrenamtliche Engagement der Selbsthilfeorganisationen. Im gesundheitlichen Versorgungsbereich ist die Selbsthilfearbeit eine wichtige Ergänzung im Leistungsspektrum. Neben der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung durch die Krankenkassenverbände auf Bundes- und Landesebene, führen die Krankenkassen eine krankenkassenindividuelle Projektförderung durch.
In diesem Rahmen fördert die Audi BKK zielorientiert ausgerichtete, zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten der Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Dachorganisationen. Grundlage dieser Förderung nach § 20h SGB V ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in der jeweils gültigen Fassung.
Veröffentlichung der Höhe der Fördermittel
Im Jahr 2024 hat die Audi BKK rund 963.000 Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet. Fast ein Drittel dieser Summe kam regionalen Selbsthilfegruppen in Form der krankenkassenindividuellen Projektförderung zugute. Der größere Teil (70%) floss kraft Gesetzes der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zu.
Für das Jahr 2025 stellt die Audi BKK Fördermittel in Höhe von ca. 1,053 Mio. Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Die Aufteilung zwischen Projekt- und Pauschalförderung erfolgt im Verhältnis 30:70.
Inanspruchnahme
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Ihren Antrag auf krankenkassenindividuelle Projektförderung richten Sie bitte bis spätestens 31. Dezember des Förderjahres an: Audi BKK, Postfach 10 01 60, 85001 Ingolstadt
Besonderheit in Bayern: Seit 2008 gibt es in Bayern ein einheitliches Förderverfahren für die finanzielle Unterstützung von regionalen gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V. Durch das Ein-Ansprechpartner/in-Modell werden gleiche Chancen und eine bedarfsgerechte Verteilung sichergestellt. Somit eröffnet sich für die Selbsthilfegruppen eine verlässliche und planbare Förderung. Zusätzliche Anträge an die beteiligten Krankenkassen sind überflüssig, da sie an die Runden Tische weitergeleitet werden.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Gerne nennen wir Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die kassenartenübergreifenden Pauschalförderungen in den Bundesländern und senden Ihnen die Antragsformulare auf Wunsch zu.
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr unter 07132 9994-508 oder via Kontaktformular.