War früher ein Zahn oder seine Wurzel entzündet oder gar tot, musste er entfernt werden. Das ist heute nicht mehr so. In vielen Fällen kann eine Wurzelkanalbehandlung weiterhelfen. Der große Vorteil: Der Zahn kann erhalten werden.
Auf einen Blick
- Behandlung für Zähne, die als erhaltungswürdig eingestuft sind
- Behandlung muss zahnmedizinisch sinnvoll und möglich sein
- Für Audi BKK Versicherte kostenlos
Im Detail
Ziel einer Wurzelkanalbehandlung ist, das entzündete Zahnmark, auch Pulpa genannt, zu entfernen, das Innenleben des Zahnes von Geweberesten und Keimen zu befreien und den gesäuberten Wurzelkanal bakteriendicht zu verschließen. Damit der Zahn nicht gezogen werden muss.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen wird eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelkanalbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.
Inanspruchnahme
Bitte legen bei Ihrem Zahnarzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Wenn die Einstufung des Arztes eine Wurzelbehandlung rechtfertigt übernimmt die Audi BKK die Kosten in voller Höhe. Eine Zuzahlung steht nicht an.