Ausgabe I.2019

Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen

Bundesgesundheitsminister Spahn erhöht Druck auf Gemeinsamen Bundesausschuss

Jens Spahn (CDU) will mit einem Änderungsantrag, der an das Implantate-Registergesetz angehängt werden soll, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorschreiben, neue Methoden binnen maximal zwei Jahren zu bewerten. Wird diese Frist überschritten, könnte das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung selbst über die Aufnahme der Methode in den Leistungskatalog der GKV entscheiden. Das gilt auch dann, wenn der Nutzen nach Ansicht des G-BA noch nicht hinreichend belegt ist. 

Ein ähnliches Vorhaben wurde bei der Einführung des Terminservicegesetzes noch verhindert, nun also der zweite Versuch. Entsprechend heftig fielen die Reaktionen aus. Der G-BA sprach in einer Stellungnahme von „einem Weg in die Beliebigkeit, von Patientengefährdung, von einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und einem Schritt zurück ins Mittelalter“. Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, warnte davor, „die bewährten Strukturen und Prozesse der medizinischen und wirtschaftlichen Beurteilung von Kassenleistungen grundsätzlich anzugreifen.“

Geld ausgeben mit Jens Spahn

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die mehr als 40 Jahre dauernde Ära der Kostendämpfung endgültig beendet und die Schleusen für mehr Geld in der Gesundheits- und Pflegeversorgung geöffnet. Allein die in den ersten neun Monaten seiner Amtszeit beschlossenen und initiierten Gesetze kosten die Krankenkassen zwischen 4,6 und 5,6 Milliarden Euro – das ist deutlich mehr als die für das Gesamtjahr 2018 zu erwartenden Überschüsse von drei Milliarden Euro. Die Folge: Finanzreserven von Kassen und Gesundheitsfonds werden sinken. Dies geht aus einer Auswertung der vorliegenden Begründungen in den Gesetzentwürfen hervor.

Kassenfusionen

Zum 1. Januar 2019 hat sich die Zahl der Krankenkassen weiter verringert. Die Metzinger BKK hat sich mit der bisherigen mhplus BKK zur neuen "mhplus BKK" mit rund 567.000 Versicherten zusammengeschlossen. Darüber hinaus haben die BKK Aesculap und die BKK B. Braun Melsungen AG (zusammen rund 20.000 Versicherte) schon jetzt ihre Fusion zum 1. Januar 2020 beschlossen. Die Zahl der Krankenkassen sinkt für 2019 damit zunächst auf 108 (exkl. der LKK).

Absenkung durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV und kassenindividuelle Anpassungen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2019 „aufgrund der anhaltend guten Finanzlage in der GKV“ von 1,0 Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt. 37 Krankenkassen haben ihren individuellen Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel ebenfalls abgesenkt. Fünf Kassen haben ihn um bis zu 0,4 Prozentpunkte erhöht, bei 66 Kassen bleibt der Zusatzbeitrag unverändert. In Bezug auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag ergibt sich (exkl. der LKK) folgende Verteilung:

  • 63 Kassen liegen über dem Durchschnitt
  • 17 Kassen erheben den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz
  • 28 Kassen verlangen weniger als 0,9 Prozent  
     

Deutlich wird, trotz der Beitragssatzbewegungen innerhalb der GKV, dass die Audi BKK mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,7 Prozent weiterhin einen sehr attraktiven Beitragssatz bietet.