Ausgabe II.2018

Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen

GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2018 das sogenannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will Kassen mit hohen Rücklagen zwingen, ihre Zusatzbeitragssätze zu senken. Dies steht jedoch unter der Voraussetzung, dass zeitgleich eine Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) umgesetzt wird und ist frühestens ab 2020 zu erwarten. Zudem setzt das Versichertenentlastungsgesetz ab 1. Januar 2019 die paritätische Finanzierung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge zwischen Mitglied und Arbeitgeber sowie die Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige um, wie es im Koalitionsvertrag beschlossen wurde.

Monopolkommission empfiehlt Reform des Apothekenmarktes

Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem aktuellen Gutachten eine grundlegende Reform des Apothekenmarktes. Die Experten wollen Apotheken die Möglichkeit zu Rabatten einräumen. Die heutigen Festpreise der Arzneimittelpreisverordnung sollen in einem ersten Schritt durch rabattfähige Höchstpreise abgelöst werden. Später sollen die Apotheken ihr Honorar mit den Krankenkassen aushandeln.

Zugleich drängt der Onlineriese Amazon in den US-Markt der Versandapotheken und beunruhigt die Branche jenseits des Atlantiks. Eine weitere Öffnung des Apothekenmarktes in Europa könnte Unternehmen wie bspw. Amazon einen Zugang zum Markt verschaffen.

Gesundheitsminister will Pflegepersonal stärken und ausbauen

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit seinem neuen Pflegegesetz den Durchbruch für mehr Personal in Deutschlands Krankenhäusern schaffen. Das Ministerium werde dafür sorgen, dass „so viele neue Stellen in der Pflege finanziert werden, wie die Kliniken besetzen können“. Denn Geld zähle laut Spahn nicht mehr als Ausrede.

Tarifsteigerungen für Pflegepersonal in Deutschlands Krankenhäusern sollen künftig von den Krankenkassen übernommen werden - ebenso wie jede zusätzliche neu geschaffene Stelle in der Pflege. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern künftig nicht mehr wie bisher über die so genannten Fallpauschalen abgerechnet werden. Dafür sollen ab 2020 vor Ort Pflegebudgets „auf Basis der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Personalausstattung und der krankenhausindividuellen Kosten“ vereinbart werden.

Spahn musste bei der Vorstellung der „Konzertierten Aktion Pflege“ allerdings einräumen, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung über das bisher kommunizierte Maß angehoben werden muss. Wie viel das zusätzlich koste, sei aber noch unklar. Der Gesundheitsminister hatte eigentlich angekündigt, dass der Pflegebeitrag Anfang 2019 um 0,3 Prozentpunkte steigen muss. Nun sagte Spahn, klar sei, dass es bei Umsetzung aller Vorhaben des Koalitionsvertrags einen darüber hinausgehenden Finanzbedarf gebe. Das ist auch für die Krankenkassen keine gute Nachricht.