Ausgabe II.2019

Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen

Der Bundesgesundheitsminister bringt weitere Gesetze auf den Weg

Bundesgesundheitsminister Spahn eckt mit seinem Politikstil an. Gesetzesvorhaben um Gesetzesvorhaben bringt der Minister zur Abstimmung. Zu schnell, zu viel … und nicht ausgereift lautet häufig die Kritik. In seiner kurzen Amtszeit hat Spahn bereits so viele Gesetze auf den Weg gebracht, wie sein Amtsvorgänger während der gesamten Legislaturperiode. Für die Beteiligten im Gesundheitswesen ist der Reformeifer eine große Herausforderung.

Aktuell wurde das sogenannte „Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG)“ vom Bundeskabinett beschlossen. Im Gesetz enthalten sind Regelungen, wie Ärzte ihren Patienten künftig auch Apps verschreiben können. Das Gesetz regelt zudem, wie diese Apps auf einem zügigen Zulassungsweg in die Versorgung kommen sollen. Es enthält weitere Regelungen und Sanktionen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Auch wird klargestellt, dass die Selbstverwaltung für die telemedizinischen Sprechstunden Honorare festlegt und dass Ärzte für diese Angebote online werben dürfen. Mit dem Gesetz sollen digitale Innovationen in der Krankenkassenlandschaft gefördert, der Innovationsfonds weiterentwickelt und ein Verfahren zur Überführung in die Regelversorgung etabliert werden.

Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands, begrüßte in einer Pressemitteilung den Beschluss: „Ärzte und Kassen können damit die Versorgung der Versicherten sinnvoll ergänzen und nachhaltig gestalten. Dass eine solch gestalterische Rolle den Kassen endlich zugestanden wird, ist ein Meilenstein in dem Gesetz. Endlich können sie auf Wunsch ihre Versicherten zielgenauer beraten und Finanzmittel einsetzen, um passende, digitale Tools zu entwickeln.“ Wir teilen die Sichtweise des BKK Dachverbands. Wenn es auch durchaus Kritikpunkte an dem aktuellen Gesetzentwurf gibt.

Des Weiteren plant Spahn die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) von Grund auf umzubauen. Der Entwurf des sogenannten „MDK-Reformgesetzes“ sieht weitere Eingriffe in die Selbstverwaltung vor. Es wurde am 17. Juli 2019 dem Kabinett vorgelegt und beschlossen. Alle Medizinischen Dienste sollen zukünftig Körperschaften des öffentlichen Rechts und den jeweiligen Bundesländern zugeordnet werden. Die Krankenhausabrechnungsprüfung wird neu geregelt, Aufrechnungen sollen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein und der Falldialog mit Kliniken bzw. bei der Klageerhebung durch Krankenkassen wird verpflichtend. Dieser Gesetzentwurf ist in erheblichem Maße zu kritisieren. Die Begrenzung der Prüfmöglichkeiten der Krankenhausabrechnung stellt unserer Einschätzung nach einen unzulässigen Schutz der Krankenhäuser gegen berechtigte Prüfinteressen der Krankenkassen aufgrund von Falschabrechnungen dar. Dazu soll insbesondere die Zusammensetzung des Verwaltungsrates beim MDK völlig neu gestaltet werden, was letztlich zu einer Schwächung der sozialen Selbstverwaltung führen würde.

So sehr die Aktivitäten des Ministers zur Verbesserung des GKV-Leistungskataloges zu begrüßen sind: Es fehlen im Gesamten Maßnahmen, welche die Leistungsfähigkeit der GKV in den kommenden Jahrzehnten unter anderem gegen den Ärztemangel und den medizinisch-technologischen Fortschritt sicherstellen werden. Ähnlich äußerte sich auch Franz Knieps zu diesem Kabinettsbeschluss.

Kassenfusionen 

Die BKK VBU und die Thüringer Betriebskrankenkasse wollen zum 1. Januar 2020 fusionieren. Entsprechende Absichtserklärungen verabschiedeten die Selbstverwaltungen der beiden Kassen in Berlin und Erfurt. Die ab 2020 fusionierte Krankenkasse soll den Namen BKK VBU tragen und ihren 540.000 Kundinnen und Kunden Beratung und Service an bundesweit 45 Standorten bieten. 

Ebenfalls zum 1. Januar 2020 fusioniert die Betriebskrankenkasse HENSCHEL Plus (Kassel) mit der Continentale Betriebskrankenkasse (Hamburg), wie die beiden Kassen mitteilten. Die neue Continentale BKK wird dann ca. 90.000 Versicherte im gesamten Bundesgebiet haben. Die Zahl der Krankenkassen sinkt dann auf 106 (exkl. der LKK).

Gesundheitswirtschaft wächst schneller als Volkswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft in Deutschland hat im vergangenen Jahr fast 370 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das sind rund zwölf Prozent der deutschen Bruttowertschöpfung, wie aus neuen Daten der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung für 2018 hervorgeht, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte. Den Zahlen zufolge ist die Gesundheitswirtschaft in den vergangenen zehn Jahren mit 4,1 Prozent pro Jahr stärker gewachsen als die deutsche Volkswirtschaft. Auch die Beschäftigtenzahlen haben sich besser entwickelt als im Durchschnitt. Mittlerweile arbeiten in der Gesundheitswirtschaft 7,6 Millionen Menschen, also jeder sechste Erwerbstätige.