Ausgabe II.2020

Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen

Einschätzung der Pandemie-Gesetzgebung

Die ohnehin schon hohe Geschwindigkeit bei der Gesetzgebung im Gesundheitswesen wurde durch die Pandemie nochmals erheblich beschleunigt. Bereits Anfang 2020 wurde bei der Audi BKK der Steuerkreis Politik und Gesetze zum bestehenden Gesetzgebungsprozess etabliert, an dem alle Bereiche mit klar definierten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten beteiligt sind. Der Steuerkreis befasst sich intensiv mit den kurzfristig eingeführten Pandemiegesetzen. Diese werden analysiert, bewertet und klare Handlungsempfehlungen ausgearbeitet. Im Klappentest finden Sie eine Zusammenfassung der Inhalte und Bewertung der Pandemiegesetze: COVID19 Krankenhausentlastungsgesetz sowie das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite I und II.

Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA) beim GKV-SpiBu

Anfang Mai 2020 fand die konstituierende Sitzung – per Videokonferenz – des neu geschaffenen Lenkungs- und Koordinierungsausschuss des GKV-Spitzenverbands statt. Der LKA wurde im Zuge des GKV-FKG gebildet, um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen und die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiter zu entwickeln. Je Kassenart wurde ein Kassenvorstand und Kassenvorständin gewählt. Gerhard Fuchs vertritt die Betriebskrankenkassen als Vorstand, Frau Galle von der VBU zunächst für 2,5 Jahre als Vorständin, gefolgt von Frau Dr. Demmler von der SBK, dann ebenfalls für 2,5 Jahre. Dadurch erhalten wir als Audi BKK und BKK-System mehr Einfluss auf der politischen Ebene.

Finanzentwicklung im 1. Quartal 2020​​​​​​​

Finanzielle Situation GKV

Der Überschuss der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Quartal 2020 beträgt 1,3 Milliarden Euro – ohne die zusätzlichen Corona-Ausgaben. Das berichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (AOKn: - 435 Millionen Euro, Ersatzkassen - 542 Millionen Euro, BKKn - 198 Millionen Euro, IKKn - 99 Millionen Euro, KBS: - 58 Mio. Euro). Damit sind mittlerweile alle Kassenarten in den roten Zahlen, der Vermögensabbau ist bekanntlich politisch gewollt, denn Kassen seien laut Bundesgesundheitsminister Spahn ja „keine Sparkassen.“ Daher wird es auch keine Möglichkeit der Kreditaufnahme geben.

Die zusätzlich geschätzten Mehrausgaben aufgrund der Pandemie belaufen sich in diesem Jahr auf circa 9,9 Mrd. Euro, bei zeitgleich verminderter Inanspruchnahme in anderen Bereichen wie Krankenhaus, Reha etc. in Höhe von rund 9,3 Mrd. Euro. Der Schätzerkreis ging im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 noch von Ausgaben in Höhe von 256,8 Mrd. Euro bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent aus. Rechnerisch könnten die Ausgaben Corona-bedingt auf nun 260,1 Mrd. Euro steigen, so dass der fiktive bedarfsgerechte Zusatzbeitrag der GKV für dieses Jahr bei 1,3 Prozent läge. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds nimmt in diesem Zusammenhang rapide ab. Lag sie zu Beginn des Jahres noch bei rund 10,2 Mrd. Euro, so könnte die Reserve neuen Schätzungen zu Folge bis Jahresende auf 4,1 Mrd. Euro abnehmen. Aber auch dieses Ergebnis ist nur eine Momentaufnahme, da das Bundeskabinett mit dem am 17. Juni 2020 beschlossenen Nachtragshaushalt der GKV einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung gestellt hat. Das heißt aus heutiger Sicht, dass es für die Krankenversicherung, auch möglicherweise für die Pflege, im nächsten Jahr höhere Bundeszuschüsse braucht, um die Beitragssätze zu stabilisieren", sagte Spahn im Interview. Um das Ziel zu halten wäre aufgrund der dramatischen finanziellen Situation ein Bundeszuschuss in Höhe von mindestens 12,5 Mrd. Euro notwendig. Für den Spätsommer haben GKV und BMG einen „Kassensturz“ vereinbart. Im Kontext der abnehmenden Einnahmen und steigenden Ausgaben wird deutlich, dass das Jahr 2020 auch für die Audi BKK sehr herausfordernd ist.

Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb (GKV-FKG) beschlossen:

Der Bundestag beschloss Mitte Februar 2020 das "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG). Kernpunkte des Gesetzes sind Neuregelungen im Organisations- und Haftungsrecht der Kassen sowie eine zielgenauere Ausrichtung des Risikostrukturausgleichs (RSA). Mit dem FKG treten zudem Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln in Kraft. In einem Statement ordnete der BKK Dachverband das Gesetz als „einen großen Erfolg für die Betriebskrankenkassen“ ein. Für die Audi BKK zeigt eine erste Einschätzung der RSA-Auswirkungen des GVG-FKG auf dem Geschäftsjahr 2018 basierend einen Gesamteffekt von rund -5,8 Mio Euro, der ca. 0,05 Zusatzbeitrags-Punkten entspricht.

Fusion von atlas BKK ahlmann mit der Schwenninger Krankenkasse

Das Bundeskartellamt hat im Zuge seiner Fusionskontrolle den Zusammenschluss der atlas BKK ahlmann mit der Schwenninger Krankenkasse zum 1. Januar 2021 genehmigt.

Zusammen versichern beide Betriebskrankenkassen rund 370.000 Menschen und beschäftigen bundesweit rund 730 Mitarbeiter. Der deutlich größere Partner ist die Schwenninger Krankenkasse. Mit knapp 620 Mitarbeitern und insgesamt 14 Geschäftsstellen betreut sie gut 311.000 Versicherte (Stand: 1. Januar 2020). Ihr kassenindividueller Zusatzbeitragssatz beträgt schon seit 1. April 2017 konstant 1,3 Prozent (Gesamtbeitragssatz also aktuell 15,9 Prozent)