Ausgabe III.2018

Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen

Bundesregierung hebt Beitrag zur Pflegeversicherung an

Im kommenden Jahr wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigen. Das Bundeskabinett hatte am 10. Oktober 2018 die entsprechende Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gebilligt. Erwartet werden Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro. Damit könne der Beitrag zur Pflegeversicherung bis zum Jahre 2022 stabil bleiben. Spahn sagte, dass die Kostenrisiken der vorigen Pflegereform unterschätzt worden seien, daher rechne die Pflegeversicherung dieses Jahr mit einem Überschuss der Ausgaben in Höhe von drei Milliarden Euro – der noch aus den Rücklagen gedeckt werden kann. Um das auszugleichen und den demographisch bedingten Ausgabenanstieg zu finanzieren, sei eine Erhöhung um 0,3 Punkte jetzt nötig. Mit der Beitragserhöhung um weitere 0,2 Prozentpunkte sollten die Anpassung der Sachleistungen in der Pflegeversicherung an die Personalentwicklung und die Entlastung pflegender Angehöriger umgesetzt werden.

Neben der beschlossenen paritätischen Finanzierung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2019 wurde zusätzlich eine Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf den Weg gebracht. Der Beitrag soll als Ausgleich für die Erhöhung des Pflegebeitrags befristet um 0,5 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent sinken. Ab 2022 soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dann um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent ansteigen.

Unabhängig davon sind die 13.000 neuen Stellen in der Kranken- und Altenpflege zu sehen – diese werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.

Der neue Pflegebeitrag

Der Pflegebeitrag steigt auf 3,05 (Kinderlose 3,3) Prozent des Monatseinkommens bis zur Bemessungsgrenze in Höhe von 4.537,50 Euro (2019). Wer so viel verdient, zahlt knapp 23 Euro im Monat mehr, wovon der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Nur die Rentner zahlen den Beitrag allein.

Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,1 Punkte auf 0,9 Prozent für 2019

Der GKV-Schätzerkreis hat die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2018 und 2019 geschätzt. Für das kommende Jahr ergibt sich hieraus eine Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,1 Punkte auf 0,9 Prozent. Für das Jahr 2019 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 231,1 Milliarden Euro inklusive dem Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro und abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Ausgaben belaufen sich voraussichtlich auf 244,4 Milliarden Euro. Rechnerisch ergibt sich laut Schätzergebnissen für das Jahr 2019 eine Verringerung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nach Auswertung die Ergebnisse des Schätzerkreises bestätigt. Nach der am 28.10.2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Mitteilung beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2019 damit noch 0,9 Prozent.

Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Ende Juli legte das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf zum sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) als Sofortprogramm vor. Das Gesetz hat zum Ziel, die ambulante ärztliche Versorgung für gesetzlich Versicherte zu vereinheitlichen, die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern, die Leistungsansprüche der Versicherten zu erweitern und die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu nutzen. Außerdem soll ab 2021 der Zuschuss zum Zahnersatz von bislang 50 Prozent ohne Bonus auf 60 Prozent angehoben werden.

Bundesgesundheitsminister Spahn möchte alle Bürger zu Organspendern machen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht sich für grundlegend neue Regeln stark, damit mehr Menschen in Deutschland Organe spenden. Sein Plan: Jeder soll als Spender gelten - solange man selbst oder ein Angehöriger nicht ausdrücklich widerspricht (Widerspruchslösung). Bisher gilt das umgekehrte Prinzip, wonach Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind. Das sogenannte Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) soll das ändern.

GKV-Rechnungsergebnis 1. Halbjahr 2018

Die GKV hat im 1. Halbjahr 2018 einen Überschuss von rund 720 Millionen Euro erzielt. Damit haben die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende Juni 2018 erstmals die Grenze von 20 Milliarden Euro überschritten. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stehen den Einnahmen in Höhe von rund 120,3 Milliarden Euro Ausgaben von rund 119,6 Milliarden Euro gegenüber und führt zu einem Überschuss der Einnahmen in Höhe von 0,7 Mrd. Euro. Erwartungsgemäß verzeichneten die AOKn mit rund 371 Millionen Euro den höchsten Überschuss, gefolgt von den Ersatzkassen mit 151 Millionen Euro, den Betriebskrankenkassen mit 80 Millionen Euro und den Innungskrankenkassen mit 40 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See wies einen Überschuss von 84 Millionen Euro aus.