Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen
Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Koalitionsausschuss hatte bereits am 3. Juni 2020 beschlossen, die „Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren“. Dieses Vorhaben wurde nun mit dem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Umsetzung der „Sozialgarantie 2021“ konkretisiert – mit weitreichenden Auswirkungen für die Finanzierungsgrundlagen der Krankenkassen. Mit dem aktuellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent würde sich für das kommende Jahr ein zusätzlicher Finanzbedarf von circa 16 Mrd. Euro ergeben. Um eine daraus resultierende Verdoppelung des GKV-Zusatzbeitragssatzes auf 2,2 Prozent und damit das Überschreiten der 40 Prozent-Marke zu verhindern, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Erhöhung des Bundeszuschuss um 5 Mrd. Euro auf insgesamt 19,5 Mrd. Euro.
- Krankenkassen mit Finanzreserven oberhalb von 0,4 Monatsausgaben führen einmalig rund 66 Prozent ihrer Reserven an den Gesundheitsfonds (auf Basis der zum 30. Juni 2020 ausgewiesenen Rücklagen) ab. Diese Mittel stehen in 2021 für höhere Zuweisungen an alle Krankenkassen zur Verfügung.
- Bislang dürfen Krankenkassen ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nur dann erhöhen, wenn sie in ihrem letzten vierteljährlichen Rechnungsergebnis Finanzreserven von weniger als einer Monatsausgabe ausweisen. Dieser Schwellenwert wird auf 0,8 einer Monatsausgabe gesenkt.
- Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,3 Prozent festgelegt.
Mit dem Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro und der Abschöpfung sowie Umverteilung der Rücklagen der Kassen in Höhe von 8 Mrd. Euro stehen dem Gesundheitsfonds 2021 13 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Durch die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,3 Prozent soll der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Jahr 2021 mit 39,95 Prozent unterhalb der 40 Prozent-Marke liegen und der GKV weitere 3 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.
Aus dem Maßnahmenpaket ergeben sich weitreichende Veränderungen, welche auch die Audi BKK direkt betreffen. Zudem steht die strukturelle Reform des Morbi-RSA im Zuge des GKV-FKG zum Jahreswechsel an. So entsteht eine neue Gesamtsituation, die wir aktuell für uns detailliert betrachten und bewerten.
Schätzerkreis uneins über Höhe des durchschnittlichen
Zusatzbeitrages 2021
Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat sich nicht auf eine Prognose zur Finanzentwicklung der Krankenkassen im kommenden Jahr einigen können. Während die Vertreter des BMG eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,1 auf 1,3 Prozent für ausreichend erachten, hält der GKV-Spitzenverband 1,4 Prozent für erforderlich.
Einigkeit besteht für die Einnahmen: Für das Jahr 2021 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 255 Milliarden Euro erwartet. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro sowie einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse und eine Zuführung aus Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 8 Milliarden Euro. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 900 Millionen Euro zum Ausgleich der Mindereinnahmen durch die Einführung eines Freibetrags auf betriebliche Versorgungsbezüge berücksichtigt.
Uneins ist der Schätzerkreis, wie im vergangenen Jahr auch, hinsichtlich der zu erwartenden Ausgaben. Die voraussichtlichen Ausgaben betragen nach Schätzung des BMG und des BAS 274,9 Milliarden Euro. Der GKV-Spitzenverband erwartet Ausgaben in Höhe von 276,6 Milliarden Euro. Das BMG hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2021 auf 1,3 Prozent festgelegt.
Gesetze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) beschlossen
Das Bundeskabinett hat Ende September 2020 den Entwurf des "Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" beschlossen, es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Januar 2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Personal in der Altenpflege und der Geburtshilfe zu schaffen. Hinzugekommen sind Regelungen zur Finanzierung der GKV vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie.
Übersicht Fusionen
- BIG direkt gesund und actimonda Krankenkasse zum 1. Januar 2021 zur BIG direkt gesund
- Schwenninger Krankenkasse und die atlas BKK ahlmann zum 1. Januar 2021 zur
vivida BKK