Elektronische
Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU)

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die eAU den „gelben Schein“ ersetzt. Im ersten Schritt übermitteln Ärzte und Kliniken seit 1. Oktober 2021 die Arbeitsunfähigkeit (AU) elektronisch an die Krankenkasse.
Ausblick: Ab 1. Januar 2025 werden auch Zeiten des Aufenthaltes in Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge bereitgestellt.

Informationsgrafik zum Prozess der eAU.
Informationsgrafik zum Prozess der eAU.

Im zweiten Schritt leitet die Krankenkasse die eAU an den Arbeitgeber weiter. Ursprünglich war geplant, dass Arbeitgeber alle Bescheinigungen ab dem 1. Juli 2022 elektronisch erhalten. Der Termin verschiebt sich auf den 1. Januar 2023. Grundsätzlich besteht bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Verpflichtung der Vorlage einer Bescheinigung in Papierform. Allerdings können Arbeitgeber die Daten im Rahmen einer Testphase bereits abrufen.

Ein Abruf darf jedoch nur erfolgen, wenn die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt haben. Gem. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz sind Arbeitnehmer hierzu weiterhin verpflichtet.

Das Papierverfahren bleibt vorerst teilweise erhalten. Arbeitnehmer bekommen nur noch eine Ausfertigung für ihre eigenen Unterlagen und die Bescheinigung für den Arbeitgeber. Für privat Versicherte sowie im Ausland versicherte Personen werden weiterhin papiergebundene AU-Bescheinigungen erstellt.

Das eAU-Verfahren gilt auch bei geringfügig Beschäftigten. Stellt ein Arbeitgeber einen Antrag über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (U1) bei der Minijob-Zentrale und ist zur Prüfung dieses Antrags die Übermittlung der eAU notwendig, kann die Minijob-Zentrale wie ein Arbeitgeber die AU-Daten bei der zuständigen Krankenkasse anfordern.

Über die Service-App der Audi BKK besteht im Laufe des Jahres 2023 die Möglichkeit, die versandten AU-Daten aufzurufen.

Die Übermittlung von auf die Entgeltfortzahlung anrechenbaren Vorerkrankungen erfolgt weiterhin im Datenaustauschverfahren im Bereich Entgeltersatzleistungen (EEL) nach § 107 Abs. 2 SGB IV.

Übersicht zu Funktionen der eAU innerhalb der App "Meine Audi BKK".
Übersicht zu Funktionen der eAU innerhalb der App "Meine Audi BKK".

Keine Lust auf Papierkram und wenig Zeit? Dann geht es Ihnen wie den meisten Menschen. Unsere Service-App schafft Abhilfe: Egal ob Sie Ihre Krankmeldung einreichen, Dokumente hochladen oder Ihre persönlichen Daten ändern möchten, kein Problem! Mit wenigen Klicks können Sie all das und vieles mehr schnell und sicher erledigen. Einfach App aufs Smartphone laden, anmelden und fertig!

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Wer kann die Service App nutzen?

Mitglieder der Audi BKK sowie familienversicherte Angehörige, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Alle Infos und Anmeldung finden Sie unter: www.audibkk.de/serviceapp

Das GesundheitsCockpit (GeCo) ist eine mobile Integrationsplattform. Es ermöglicht Krankenkassen rund um die elektronische Patientenakte und Telematikinfrastruktur Anwendungen anzubieten und diese miteinander zu vernetzen.
Die GeCo-Funktionen werden in die Service-App der Audi BKK eingebunden. Die Bereiche Medikation und Vorsorge sind bereits freigegeben, weitere Anwendungen befinden sich noch in der Testphase.

Die eAU wird als nächstes nach Marktfreigabe ins Portfolio übernommen. Hier sehen Sie alle übermittelten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und können diese im Detail aufrufen.

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Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt