Arbeitszeiterfassung: Keine Einheitlichkeit in Sicht
Wann es in Deutschland ein einheitliches System zur Arbeitszeiterfassung geben wird, ist aktuell noch nicht absehbar. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag zum Thema Arbeitszeitkontrollen hervor.
Am 14. Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (C-55/18), dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Nach dem Urteil obliegt es den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines Systems der Arbeitszeiterfassung zu bestimmen. Laut Bundesregierung wird die Frage, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil für Deutschland erwachsen, zurzeit in der Literatur, zwischen den Sozialpartnern und innerhalb der Bundesregierung kontrovers diskutiert. Somit ist diesbezüglich aktuell noch keine verbindliche Regelung absehbar.
Zusätzlich ging es bei der Anfrage unter anderem noch darum, wie aktuell die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen. Dazu wurde ausgeführt, dass im Jahr 2019 von der Gewerbeaufsicht insgesamt 151.096 Besichtigungen in 61.864 Betrieben zur Kontrolle der Arbeitszeitgesetze durchgeführt wurden.
Zur vollständigen Antwort der Bundesregierung