Wichtige Aspekte für Arbeitgeber bei Versetzungen

Bei der Versetzung eines Mitarbeiters an einen weit entfernten Standort, wie beispielsweise 500 Kilometer, ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Ein aktuelles Urteil des LAG Köln hat gezeigt, dass solche Versetzungen nicht immer rechtmäßig sind. Um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, sollten Arbeitgeber die Grenzen ihres Direktionsrechts genau kennen und die Vorgaben für Versetzungen einhalten.

Eine Versetzung wird im Arbeitsrecht als einseitige Änderung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber definiert. Dies kann sowohl den Standort als auch die Art oder den Umfang der Tätigkeit betreffen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, eine Versetzung aufgrund seines Weisungsrechts anzuordnen, ohne dass der Mitarbeiter zustimmen muss. Laut § 106 Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber Anordnungen zur Arbeitsleistung und zum Verhalten im Betrieb treffen, solange diese im Rahmen des Arbeitsvertrags liegen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Weisungsrecht dort endet, wo die Details der Arbeitsleistung bereits vertraglich festgelegt sind. In bestimmten Fällen, wie bei Urlaub oder Krankheit von Kollegen, kann der Arbeitgeber vorübergehend andere Aufgaben anordnen, jedoch muss dabei eine Interessensabwägung erfolgen.

Die Entscheidung zur Versetzung muss vom Arbeitgeber nach billigem Ermessen getroffen werden. Das bedeutet, dass sie nicht willkürlich sein darf und einen sachlichen Grund haben muss. Der Arbeitgeber sollte die Interessen des Mitarbeiters, wie familiäre Verpflichtungen oder gesundheitliche Einschränkungen, angemessen berücksichtigen.

Zusätzlich hat der Betriebsrat bei Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat Informationen über die Auswirkungen der geplanten Versetzung zur Verfügung zu stellen.

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einer rechtswidrigen Versetzung Folge zu leisten. Allerdings galt lange Zeit die Auffassung, dass sie eine strittige Versetzung zunächst befolgen sollten, um Abmahnungen oder Kündigungen zu vermeiden. Diese Sichtweise hat sich jedoch geändert: Ein Urteil des BAG aus dem Jahr 2017 besagt, dass Arbeitnehmer eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung nicht befolgen müssen.

Zusammenfassend sollten Arbeitgeber bei Versetzungen sorgfältig vorgehen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Interessen ihrer Mitarbeiter zu wahren.

(BAG, Urteil vom 18. Oktober 2017, Az: 10 AZR 330/16).

 

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