Dienstreisen: Wann benötigen Beschäftigte eine A1- Bescheinigung?
Innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland benötigen Beschäftigte auf allen Dienstreisen eine A1-Bescheinigung.
Die Dauer und Art des grenzüberschreitenden Einsatzes sind dabei irrelevant. Sozialversicherungsrechtlich gilt: Sobald Ihre Mitarbeitenden außerhalb Deutschlands arbeiten, weisen sie im europäischen Raum mit der A1-Bescheinigung nach, dass weiterhin deutsches Recht Anwendung findet.
Für LKW-Fahrer:innen auf Durchreise gilt die gleiche Regelung: Auch sie benötigen eine A1-Bescheinigung, da die Fahrzeit eine Beschäftigung darstellt. Bei Kontrollen im Ausland müssen sie nachweisen können, dass weiterhin das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes gilt.
Hinweis: Besonderheiten in bestimmten Branchen oder Mitgliedsstaaten finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): dvka.de
Quelle: dvka.de