Dienstreisen: Wann benötigen Beschäftigte eine A1- Bescheinigung?

Innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland benötigen Beschäftigte auf allen Dienstreisen eine A1-Bescheinigung. 

Die Dauer und Art des grenzüberschreitenden Einsatzes sind dabei irrelevant. Sozialversicherungsrechtlich gilt: Sobald Ihre Mitarbeitenden außerhalb Deutschlands arbeiten, weisen sie im europäischen Raum mit der A1-Bescheinigung nach, dass weiterhin deutsches Recht Anwendung findet.

Für LKW-Fahrer:innen auf Durchreise gilt die gleiche Regelung: Auch sie benötigen eine A1-Bescheinigung, da die Fahrzeit eine Beschäftigung darstellt. Bei Kontrollen im Ausland müssen sie nachweisen können, dass weiterhin das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes gilt.

Hinweis: Besonderheiten in bestimmten Branchen oder Mitgliedsstaaten finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): dvka.de

Quelle: dvka.de

 

 

 

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