Mutterschutz bei Fehlgeburten wird ab Juni 2025 erweitert
Ab dem 1. Juni 2025 wird der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, ausgeweitet. Bisher galt der Mutterschutz nur für Fehlgeburten, die nach der 24. Schwangerschaftswoche stattfanden. Zukünftig haben auch Frauen, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz.
Eine Fehlgeburt wird medizinisch definiert als das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Woche. Für betroffene Frauen kann dies eine sehr belastende Erfahrung sein. Bislang mussten sie sich von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin krankschreiben lassen, um Zeit zur Verarbeitung des Ereignisses zu gewinnen, da das Mutterschutzgesetz nur Leistungen für Totgeburten vorsah.
Mit der neuen Regelung gelten gestaffelte Schutzfristen, die sich nach der Dauer der Schwangerschaft richten:
- Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
Während dieser Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich bereit, zu arbeiten. Zudem haben Frauen während der Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, deren Dauer sich nach der jeweiligen Schutzfrist richtet. Arbeitgeber können die Kosten für den Mutterschutz über die Umlageversicherung U2 zurückholen.
Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um betroffenen Frauen in einer schwierigen Zeit den nötigen Schutz und die Unterstützung zu bieten.