Unbezahlte Freistellung: Was Sie wissen müssen
Manchmal benötigen Ihre Mitarbeitenden einfach eine Pause. Doch wie läuft das eigentlich ab und wann sind Sie in der Pflicht?
Warum eine unbezahlte Freistellung?
Die Gründe für eine längere, unbezahlte Auszeit sind vielfältig. Egal, ob Weltreise, Weiterbildung oder die Pflege von Angehörigen – oft reicht der normale Jahresurlaub nicht aus, und dann kommt die unbezahlte Freistellung ins Spiel.
Wann ist eine Freistellung möglich?
Bei einer Freistellung verzichten Sie auf die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeitenden. Das kann entweder bezahlt oder unbezahlt erfolgen. Klar, nach einer Kündigung oder während des Urlaubs ist die Freistellung bezahlt. Aber wie sieht es mit unbezahlter Freistellung aus?
Müssen Sie das wirklich gewähren?
Ein allgemeiner Anspruch auf unbezahlte Freistellung existiert nicht. Grundsätzlich liegt das in Ihrem Ermessen. Nur in seltenen Fällen, wie bei der Pflege naher Angehöriger, sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Die Ausnahmen bestätigen die Regel
Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Zum Beispiel durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Ihre Fürsorgepflicht.
Hier ein paar Beispiele:
- Fürsorgepflicht: Bei familiären Notsituationen, wie der plötzlichen Erkrankung eines Familienmitglieds.
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Diese regeln oft die Voraussetzungen und den maximalen Zeitraum.
- Betriebliche Übung: Haben Sie in der Vergangenheit schon einmal unbezahlte Freistellung gewährt, könnte das einen Anspruch für andere Mitarbeitende begründen.
Gesetzliche Ansprüche
Bei der Pflege naher Angehöriger oder der Betreuung von Kindern gibt es gesetzliche Ansprüche auf unbezahlte Freistellung. Auch bei der Begleitung im Krankenhaus sind Sie seit 2022 verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen freizustellen.
Weiterbildung und unbezahlte Freistellung
Möchte jemand eine umfangreiche Weiterbildung machen, die sich nicht neben dem Job durchführen lässt, können Sie einvernehmlich eine unbezahlte Freistellung vereinbaren.
Sozialversicherung und unbezahlte Freistellung
Achten Sie darauf, dass bei einer längeren unbezahlten Freistellung die Sozialversicherung betroffen ist. Bis zu einem Monat bleibt alles wie gehabt. Dauert es länger, endet die entgeltliche Beschäftigung und die Anmeldung bei den Sozialversicherungen muss angepasst werden.
Urlaubsanspruch und Sonderurlaub
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass während einer unbezahlten Freistellung kein Urlaubsanspruch entsteht. Der Zeitraum wird bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht berücksichtigt.
Nach der Elternzeit
Nach der Elternzeit können Ihre Mitarbeitenden ebenfalls eine unbezahlte Freistellung beantragen. Das geht aber nur einvernehmlich und hat besondere Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
Fazit
Unbezahlte Freistellungen bieten Flexibilität, erfordern aber auch klare Absprachen und ein gutes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Quelle: Haufe