Operationen, die noch vor wenigen Jahren mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden waren, können mittlerweile ambulant in der Praxis oder einer Tagesklinik durchgeführt werden. Die Audi BKK unterstützt Sie dabei und ist der zuverlässige Partner an Ihrer Seite.
Im Detail
Viele Eingriffe können heute dank moderner minimalinvasiver Techniken ohne stationären Aufenthalt vorgenommen werden. Wenn Sie sich für eine ambulante Operation entscheiden, übernimmt die Audi BKK die Kosten bei ausgewählten Vertragspartnern und Eingriffen.
Zur Arztsuche der teilnehmenden Vertragspartner bitte den Link klicken.
Alle operierenden Ärzte sind zertifizierte Partnerärzte – Audi BKK-Versicherte profitieren von der langjährigen Erfahrung der Spezialisten aus den folgenden Bereichen:
- Allgemeine Chirurgie
- Gynäkologie
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Orthopädie
- Urologie
- Venenchirurgie (Verfahren: Radiofrequenztherapie/endovenöse Lasertherapie)
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, werden kurzfristige OP-Termine innerhalb von maximal 21 Tagen vereinbart.
Sie erhalten eine optimale Betreuung vor, während und nach der Operation. Vorgespräch, Operation und Koordinierung aller Maßnahmen erfolgen durch denselben Facharzt. Im Anschluss werden alle wichtigen Informationen an Sie weitergegeben, um die individuelle medizinische Nachbehandlung bei Ihrem bisherigen Arzt zu gewährleisten.
Bereits wenige Stunden nach der ambulanten Operation können Sie nach Hause. Falls es medizinisch erforderlich sein sollte, ist auch eine kurzstationäre Betreuung mit Übernachtung in der Praxisklinik möglich.
Bei ambulanten Operationen kommt es selten zu Wundinfektionen. Der kurze Aufenthalt in Praxis oder Tagesklinik verringert für Sie die Gefahr, sich mit Krankenhauskeimen zu infizieren.
Als nichtstationärer Patient sparen Sie bei einer ambulanten OP die gesetzliche Zuzahlung
von 10,– € pro Tag für den Krankenhausaufenthalt.
Inanspruchnahme
Sie können sich direkt an eine der teilnehmenden Praxen wenden. Die Leistung richtet sich an alle Versicherten, die eine Operation aus den genannten Fachbereichen benötigen. Ob eine ambulante Operation für Sie in Frage kommt, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt. Die Abrechnung der Operation und aller weiteren Behandlungen erfolgt über Ihre Versichertenkarte. Sollte im Vorfeld eine Prüfung der Kostenübernahme auf Verlangen des Arztes oder des Krankenhauses erforderlich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Hinweis: Ärzte in Baden-Württemberg erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Service-Center.