Ärztliche Behandlung

Die ärztliche Behandlung umfasst alle Maßnahmen des Arztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Dabei gehört der Großteil der ärztlichen Behandlungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus können Sie nach schriftlicher Vereinbarung sog. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) als Privatleistung in Anspruch nehmen.

Auf einen Blick

  • Übernahme sämtlicher Behandlungen mit allen anerkannten und zugelassenen modernen Behandlungs- und Heilmethoden
  • freie Arztwahl unter den Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenkassen
  • Einschränkung der freien Arztwahl bei Teilnahme an hausarztzentrierter Versorgung
  • Empfehlung: im Behandlungsfall vorerst den Hausarzt aufsuchen
  • Abrechnung über elektronische Gesundheitskarte

Im Detail

Die Audi BKK übernimmt die Kosten für sämtliche Behandlungen mit allen anerkannten und zugelassenen modernen Behandlungs- und Heilmethoden für Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige. Natürlich kann der behandelnde Arzt frei gewählt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Mediziner um einen Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen handelt. Dies ist jedoch bei der Mehrheit der niedergelassenen Ärzte der Fall.

Zum gesetzlichen Leistungsumfang der ärztlichen Behandlung gehören unter anderem:

  • ärztliche, aber auch zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung
  • Früherkennungsmaßnahmen von Krankheiten
  • ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Krankentransporten
  • Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Verordnung häuslicher Krankenpflege
Hausarzt oder Facharzt

Im Behandlungsfall können Sie sich grundsätzlich an Ihren Hausarzt oder aber direkt an einen Facharzt (z.B. Augenarzt, Hautarzt oder Orthopäde) wenden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vorerst den Hausarzt aufzusuchen, da er Sie und Ihre gesundheitliche Vorgeschichte kennt und am Besten bewerten kann, welche Behandlung für Sie am zweckdienlichsten ist.

Sofern ein Facharzt erforderlich werden sollte, wird Ihr Hausarzt Sie entsprechend überweisen. Er erhält im Anschluss alle Befunde und Berichte des Facharztes. Auf diese Weise kann er zum Einen die weitere Behandlung optimal koordinieren, zum Anderen werden lästige Doppeluntersuchungen und unnötige Behandlungen vermieden.

Besonderheit hausarztzentrierte Versorgung

Eine Besonderheit stellt die hausarztzentrierte Versorgung dar, bei der die freie Arztwahl eingeschränkt ist. Versicherte, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, verpflichten sich gegenüber der Audi BKK fachärztliche, ambulante Dienste nur nach Überweisung durch den von ihnen gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen. Weitere Infos zur hausarztzentrierten Versorgung finden Sie hier.

Inanspruchnahme

Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie einfach Ihre Gesundheitskarte vor. Eine Zuzahlung für vertragsärztliche Behandlungen fällt nicht an.

Ärztliche Zweitmeinung

Vor einem medizinischen Eingriff sind sich viele Menschen unsicher. Eine zweite Meinung kann für mehr Sicherheit sorgen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, sich vor bestimmten planbaren Operationen eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Für welche Eingriffe das gilt und wie Sie eine Arztpraxis für eine zweite Meinung finden, können Sie auf der Website des Patientenservice 116117 nachlesen

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