Lückenloser Austausch der beteiligten Fachärzte, Vermeidung von Doppeluntersuchungen, der Patient immer im Fokus: mit der kostenlosen hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sind Sie bei der Audi BKK klar im Vorteil. Die Mehrheit der Bundesbürger sucht bei körperlichen Beschwerden zunächst den Hausarzt auf. Eine perfekte Basis für das HZV-Modell: Der Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte und koordiniert – im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung – als erste Anlaufstelle alle erforderlichen Arzt- und Krankenhaustermine. Die Audi BKK bietet Ihren Versicherten mit dieser hausarztzentrierten Versorgung ein besonderes Versorgungsangebot an.
Im Detail
Das Besondere an der HZV ist die Lotsenfunktion, die der Hausarzt einnimmt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich alle an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten besser untereinander abstimmen und austauschen. Unnötige, belastende und zeitaufwendige Doppeluntersuchungen sowie Krankenhauseinweisungen, aber auch unerwünschte Wechselwirkungen von Arzneimitteln können dadurch vermieden werden.
Die Teilnahme an der HZV ist selbstverständlich freiwillig. Nachteile in der Behandlung durch den Arzt bei Nichtteilnahme entstehen nicht. Da die Audi BKK zusätzliche Honorare in diese Verträge investiert, ist die Teilnahme für unsere Versicherten kostenlos. Außerdem profitieren Teilnehmer von kürzeren Wartezeiten. Bei vereinbarten Terminen beträgt dieses in der Regel höchstens 30 Minuten. Wöchentliche Abendsprechstunden bis 20.00 Uhr stellen einen weiteren Vorteil dar. Und die für den Hausarzt geltende Pflicht zur Fortbildung gewährleistet zudem eine qualitativ hochwertige Versorgung.
An der HZV teilnehmende Ärzte erfüllen nachfolgend aufgeführte Qualifikations- und Qualitätsvoraussetzungen, die über die Anforderungen an die reguläre hausärztliche Versorgung hinaus gehen:
- Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie,
- Behandlung nach evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien,
- Regelmäßige Fortbildung und
- Einführung eines Qualitätsmanagements
Teilnehmer an der HZV verpflichten sich, für die Dauer eines Jahres im Krankheitsfall immer zuerst den von ihnen gewählten Hausarzt aufzusuchen. Andere Vertragsärzte können nur nach Überweisung durch den gewählten Hausarzt in Anspruch genommen werden. Ausgenommen davon sind akute Notfälle und Besuche beim organisierten Bereitschafts- bzw. Notdienst. Gynäkologen und Augenärzten können direkt ohne Überweisung des Hausarztes aufgesucht werden. Im Vertretungsfall (z.B. Urlaub Ihres Hausarztes) ist ausschließlich der von Ihrem Hausarzt benannte Vertreter aufzusuchen.
Mit Ihrer Teilnahmebestätigung erklären Sie, dass Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind. Ein Arztwechsel innerhalb der 12-monatigen Bindungsfrist ist dann nur aus wichtigem Grund möglich. Nach Ablauf der Bindungsfrist verlängert sich die Teilnahme automatisch, wenn Sie nicht gekündigt wird.
Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist, dass auch Ihr Hausarzt an diesem Programm teilnimmt. Wenn Sie sich anmelden wollen, sprechen Sie einfach Ihren Hausarzt an und schreiben Sie sich bei ihm vor Beginn der Behandlung in das Programm ein. Nach Prüfung der eingegangenen Daten, erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit Ihrem Programmbeginn.
Die Leistungen werden vom Arzt wie gewohnt über die Versichertenkarte abgerechnet.