Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen. Aus diesem Grund ist Vorsorge besonders wichtig. Die Audi BKK unterstützt Sie dabei: Wenn Sie 35 Jahre oder älter sind, übernehmen wir alle zwei Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Frühzeitig erkannt, ist Hautkrebs aber sehr gut heilbar.
Welche Hautkrebserkrankungen gibt es?
Hautkrebs kommt häufiger vor als viele denken. Deshalb lohnt es sich, die eigene Haut und eventuelle Muttermale auch regelmäßig selbst anzuschauen und auf Veränderungen zu achten. Ab einem Alter von 35 Jahren wird empfohlen, die Haut alle zwei Jahre ärztlich untersuchen zu lassen. Insbesondere gilt dies für Risikogruppen, also Menschen mit heller Haut und vielen Muttermalen.
Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob jemand eine der folgenden Krebserkrankungen hat:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
- Basalzellkarzinom (weißer Hautkrebs)
- Spinozelluläres Karzinom
Wie läuft das Hautkrebs-Screening ab?
Die Hautcheck-Untersuchung selbst dauert nur wenige Minuten, ist unkompliziert und schmerzfrei:
- Die Untersuchung wird von Hautärztinnen und Hautärzten und speziell dafür geschulten Hausärzten und Hausärztinnen durchgeführt. Sie beginnt mit einem Gespräch zum Beispiel zu familiären Krankheitsfällen von Hautkrebs oder der Frage, ob Ihnen zuletzt eine Veränderung an Ihrer Haut aufgefallen ist.
- Im Anschluss untersucht der Arzt oder die Ärztin Ihre gesamte Haut von Kopf bis Fuß nach auffälligen Veränderungen. Für kritische Stellen kommt manchmal eine spezielle Lupe, das sogenannte Dermatoskop, zum Einsatz. Da Hautkrebs auch an versteckten Winkeln auftreten kann ist es deshalb notwendig, dass Sie sich vollständig entkleiden.
- Abschließend informiert der Arzt bzw. die Ärztin Sie über die Ergebnisse der Untersuchung. Wurde eine verdächtige Hautveränderung entdeckt, wird entweder eine Gewebeprobe entnommen oder oder die Stelle direkt entfernt und zur Untersuchung ins Labor eingeschickt.
- Sollte Ihr Hausarzt / Ihre Hausärztin den Hautkrebs-Check durchgeführt und eine Auffälligkeit festgestellt haben, erhalten Sie eine Überweisung zur weiteren Abklärung bei einer hautärztlichen Fachkraft.
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