Egal ob geplanter Krankenhausaufenthalt oder plötzliche Einweisung: Es gibt einiges zu organisieren bzw. für die spätere Entlassung zu planen. Die Audi BKK unterstützt Sie dabei und ist der zuverlässige Partner an Ihrer Seite.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für die Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern in Ihrer Nähe. Sollten Sie sich für eine Klinik entscheiden, die weiter entfernt liegt, sprechen Sie dies bitte im Vorfeld mit uns ab. Die Krankenhausbehandlung kann neben vollstationär auch vor-, nach- und teilstationär sowie ambulant erbracht werden.
Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung befinden Sie sich in der Regel rund um die Uhr im Krankenhaus. Dort werden Sie medizinisch behandelt, untergebracht und verpflegt. Eine vorstationäre Krankenhausbehandlung bietet sich an, wenn erst noch geklärt werden muss, ob vollstationäre Behandlung notwendig ist oder vorbereitet werden soll. Hierbei werden Sie im Krankenhaus behandelt, es entfällt jedoch die Unterbringung und Verpflegung. Mit der nachstationären Krankenhausbehandlung wird der Behandlungserfolg eines stationären Aufenthaltes gesichert. Sie werden nach dem vollstationären Aufenthalt weiterhin in der Klinik untersucht und behandelt, es entfällt jedoch auch hier die Unterbringung und Verpflegung.
Sofern eine dauernde Unterbringung im Krankenhaus nicht notwendig ist, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer teilstationären Behandlung das Krankenhaus nur stundenweise oder nur tagsüber zur medizinischen Versorgung aufzusuchen.
Welche Behandlungsart in Ihrem Fall erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt im aufnehmenden Krankenhaus.
Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie ins Krankenhaus müssen, können Sie Ihre Behandlung optimal organisieren und planen. Unter Umständen ist aus medizinischer Sicht auch eine ambulante Operation oder Behandlung im Krankenhaus oder einer Praxis möglich. Welche Behandlungsart die richtige für Sie ist, besprechen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Arzt.
Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen ein geeignetes Krankenhaus in Ihrer Nähe vorschlagen. Möchten Sie sich nach Alternativen erkundigen oder etwas über die Qualität des gewählten Krankenhauses erfahren, hilft Ihnen unsere Krankenhaussuche.
Kinder im Krankenhaus – Mitaufnahme eines Elternteils
Der Arzt entscheidet, ob eine Begleitperson für das Kind medizinisch notwendig ist. Im Falle einer medizinischen Notwendigkeit entstehen der Begleitperson für die Mitaufnahme im Krankenhaus keine Kosten.
Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie aus medizinischen Gründen zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden und das Kind unter zwölf Jahre alt ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung für längstens 28 Tage im Jahr eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Tag an.
In folgenden Fällen ist keine Zuzahlung zu entrichten:
- bei vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
- bei Krankenhausbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung
- bei stationärer Entbindung
- wenn Sie bereits von den Zuzahlungen befreit sind, weil Ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Diese beträgt 2 Prozent, bei chronisch Kranken 1 Prozent Ihrer jährlichen Gesamteinkünfte. Unsere Mitarbeiter in unseren Service-Centern beraten Sie dazu gerne.
Wir übernehmen für medizinisch notwendige Behandlungen die vertraglich vereinbarten Kosten in einem zugelassenen Krankenhaus. Hierfür ist – von Notfällen abgesehen - ein Einweisungsschein Ihres behandelnden Haus- oder Facharztes erforderlich. Sollte im Vorfeld eine Prüfung der Kostenübernahme auf Verlangen des Arztes oder des Krankenhauses erforderlich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder reichen direkt Ihre Antragsunterlagen ein.