Schwangerschaftsabbruch

Die Schwangerschaft austragen oder abbrechen? Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist nicht leicht zu fällen. Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Arzt beraten.

Auf einen Blick

  • Kostenübernahme durch die Audi BKK bei medizinischer und kriminologischer Indikation
  • Einkommensabhängige Kostenübernahme im Rahmen Beratungsregelung, wenn keine zuvor genannte Indikation vorliegt (vorherige Antragspflicht)
  • Abbruch ohne Indikation ist bis zum Ende der 12. Woche möglich
  • Keine gesetzliche Zuzahlung

Im Detail

Indikationsregelung

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber u. a. bei Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation straffrei. Eine medizinische Indikation liegt zum Beispiel vor, wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau bedroht ist. Von einer kriminologischen Indikation spricht man, wenn die Schwangerschaft Folge eines Sexualdelikts ist. Die Entscheidung darüber trifft allein der Arzt.

Bei Vorliegen der zuvor genannten Indikationen übernimmt die Audi BKK die anfallenden Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs. Hierzu zählen auch die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchung vor und nach dem eigentlichen Abbruch sowie für etwaige Behandlungen bei Komplikationen. Für derartige Schwangerschaftsabbrüche ist kein spezieller Antrag erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Beratungsregelung

Ein Schwangerschaftsabbruch ohne die zuvor genannten Indikationen bleibt bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Die Kosten hierfür müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Wenn Ihnen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch jedoch nicht zuzumuten ist, sprich wenn Bedürftigkeit vorliegt, besteht im Rahmen der sogenannten Beratungsregelung ein Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber dem Land. Jedoch trägt auch in diesem Fall zunächst die Audi BKK die Kosten, welche später vom jeweiligen Land ersetzt werden. Eine gesetzliche Zuzahlung fällt für Sie nicht an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Sie sich im Vorfeld einer nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgeschriebenen Pflichtberatung in einer anerkannten Beratungsstelle (beispielsweise Pro Familia oder kirchliche Stelle) unterziehen. Die Beratung ist kostenlos und Sie erhalten hier den erforderlichen Beratungsschein.

Bedürftigkeit liegt vor, wenn Sie persönlich nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügen. Hierbei werden die Einkommensgrenzen und die möglicherweise zu berücksichtigenden Beträge für unterhaltspflichtige Kinder oder Kosten für eine Unterkunft regelmäßig angepasst. Grundsätzlich als erfüllt gelten die Voraussetzungen der Bedürftigkeit, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch erhalten. Die Berechnung der finanziellen Voraussetzungen ist sehr komplex und wird anhand des dafür vorgesehenen Antragsformulars vorgenommen.

Informieren Sie sich bitte umfassend, welche Fachärzte oder Einrichtungen in Ihrer Nähe den Eingriff nach modernem medizinischem Standard vornehmen und welche Abbruchmethode für Sie infrage kommt.

Inanspruchnahme

Bei Vorliegen einer medizinischen bzw. kriminologischen Indikation ist kein Antrag erforderlich. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Liegt keine medizinische bzw. kriminologische Indikation vor und ist der geplante Schwangerschaftsabbruch dennoch straffrei, werden die Kosten nur bei vorliegender Bedürftigkeit übernommen. In diesem Fall muss im Vorfeld ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Audi BKK gestellt werden.

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